Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.1.1 Grundsatz

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Beiträgen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben gehört, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen stehen.[1] Dies bezieht sich nicht auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Sauer, SGB III § 425 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung bezieht sich über arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen hinaus auf jegliche Versicherungszeiten, die nach dem AFG beitragspflichtig waren bzw. solchen Zeiten gleichgestellt wurden. Rz. 3 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird aus der Gegenüberstellung der maßgebenden Sachverhalte nach dem AFG und ihrer Bewertung nach dem SGB III ersichtlich...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Zusammenfassung

Rz. 479 Übersicht 1.6: Haushaltsführungsschaden und Kongruenzmehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 474 Krankengeld,[361] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[362] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[363] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 475 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 § 63 erfasst Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen. Einschränkend sind aber nur die Personen betroffen, die wegen Krankheit oder Behinderung leistungsberechtigt sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche Leistung, die an einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand ("Krankheit") anknüpft oder die aufgrund einer beeinträchtigten Teilhabe am ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 23 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände v. 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 19.4.2024. Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Ü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 72... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung betriftt als Folgeänderung aufgrund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV die Aufrechterhaltung der am 31.12.2023 gewährten Leistungen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4a i. d. F. bis zum 31.12.2023. Sie betrifft damit die (Weiter-)Gewährung von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe.mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.1 Entstehen des Anspruchs bei Krankenhausbehandlung oder bei stationärer Therapie in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei stationären Behandlungen im Krankenhaus und bei stationären Therapien in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bereits mit dem Tag des Beginns der stationären Aufnahme. In diesen Fällen ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder eine separate Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform keine bedi...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.1.1 Gesetzliche Aufgaben (Nr. 1)

Rz. 4 Betriebsmittel dürfen nur für die gesetzlich oder durch die Satzung vorgesehenen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Dazu gehören u. a. die Ausgaben für die Regel-, Mehr- und Ermessensleistungen der Krankenkasse. Rz. 5 Die Betriebsmittel dürfen somit nur für Leistungsausgaben (§§ 11 ff. Kontenklasse 4/5), Vermögens- und sonstigen Aufwendungen (Konte...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.2 Auswirkung des Krankengeldbezugs – Sozialversicherung

Sofern der Beschäftigte während des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld oder Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung keine weiteren Leistungen des Arbeitgebers bezieht, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Gleichwohl bleibt der Beschäftigte in der Kranken-, Pflegeversicherung, der Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.1.2 Rechtzeitige Meldung Entgeltersatzleistung absetzen

Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bzw. anderer Entgeltersatzleistungen (Kinderkrankengeld, Verletztengeld) ist das Nettoarbeitsentgelt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dieser "Verdienstnachweis" muss seit 1.7.2011 zwingend durch ein maschinelles Verfahren direkt aus dem Lohnprogramm erfolgen (§ 23c Abs. 2 SGB IV). Die Meldung muss 5 Arbeitstage vor dem 42. Ta...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Gleiches gilt hinsichtlich der Auszubilde...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungs-, Studien- od...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2 Anspruchsdauer/-zeitraum (Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 2a)

Rz. 23 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil freiwillig mit einem Anspruch auf Krankengeld erst ab der 3. oder 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit krankenversichert ist. Der Anspruch besteht gemäß § 45 Abs. 1 für ei...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / I. Wozu führt der Arbeitsunfall?

Der Arbeitsunfall führt für den Geschädigten dazu, dass zunächst einmal die Berufsgenossenschaft für sämtliche unfallrelevanten Leistungen zuständig ist. Daraus folgt beispielsweise die alleinige Zuständigkeit für:mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.7 Zustimmung des Rehabilitationsträgers

Rz. 24 Wenn der Erwerbstätige arbeitsunfähig ist und Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld erhält, muss selbstverständlich auch die betreffende Krankenkasse bzw. der betreffende Renten- oder Unfallversicherungsträger mit der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sein. Eine schriftliche Zustimmung in Form einer Unterschrift ist zwar nicht au...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.1 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Rz. 37 Durch die stufenweise Wiedereingliederung wird die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht tangiert (vgl. § 2 Abs. 2 AU-Richtlinie; Rz. 56 ff.). Im Vordergrund der im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses ausgeübten Beschäftigung stehen nämlich Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers; durch den Wiedereingliederungsprozess kann er erproben, ob er auf dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

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Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 393 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 35 und Zeile 36] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 23–26 der Anlage N einzutragen sind. Zu erfas...mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge für die "anderen" Mitglieder, also jene, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Norm wird ergänzt durch § 58, der die Beitragstragung bei versicherungspflichtig Beschäftigten regelt, und § 59a, der seit dem 1.7.2023 die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern ab dem 2. bis 5. Kind bei der Beitrags...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.4.1 Beitragstragung durch das Mitglied (Satz 1)

Rz. 11 Nach Abs. 4 Satz 1 tragen die Beiträge allein: Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind (mit der Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 61); Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach § 49 Abs. 2 erhalten bleibt (i. V. m. §§ 189, 192 SGB V und § 25 KVLG 1989 – mit der Ausnahme der B...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.2 Krankengeldbezieher und Versicherungspflichtige nach § 21 Nr. 1 bis 5 (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 zahlen die Krankenkassen die Beiträge für Bezieher von Krankengeld. Wie bei Arbeitnehmern hat die Krankenkasse den vom Krankengeldbezieher zu tragenden Beitragsanteil einzubehalten, hierzu verweist HS 2 auf § 28g Satz 1 SGB IV. Zahlt die Krankenkasse für ein Mitglied Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld im Auftrag eines Leis...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.4.2 Beitragstragung durch den Rehabilitationsträger bzw. für Mitglieder geistlicher Genossenschaften (Satz 2)

Rz. 12 Nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 werden die aufgrund des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld zu zahlenden Beiträge von dem zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen. Dies knüpft an die Regelung des § 251 Abs. 1 SGB V an. Zwar verweist bereits Abs. 1 Satz 1 auf § 251 Abs. 1 SGB V, der Hinweis ist hier allerdings erforderlich, um auch d...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen bei Beziehern von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bezug von Krankengeld führt in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 224 SGB V zur Beitragsfreiheit. In der sozialen Pflegeversicherung ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen. Nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleiben Krankengeldbezieher weiterhin Mitglieder der Pflegeversicherung und sind folglich beitragspflichtig (vgl. § 54 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsleistung (Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative)

Rz. 8 Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die vom Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten (§ 20 Abs. 1 Nr. 1). Gemeint sind damit die ganztägig ambulanten und medizinischen Rehabilitationsleistungen nach § 15 – auch die sog. Anschlussheilbehandlungen oder die Abhängigkeits-Entwöhnungen. Bezüglich Art und Umfang der Leistungen v...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr