Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.3 Eintritt von gesundheitlichen Komplikationen wegen der Spende

Rz. 63 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht solange, wie der Spender bei komplikationslosem Verlauf mit der Arbeit aussetzen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Eine generelle Höchstanspruchsdauer ist nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Spender bei langer spendenbedingter Arbeitsunfähigkeit evtl. wegen gesundheitlicher Komplikat...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 59 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht für jeden Tag, an dem der Spender einen Verdienstausfall erleidet, weil er wegen notwendiger spendenbedingten Untersuchungen, Behandlungen oder Vorstellungen oder den gesundheitlichen Folgen der Untersuchungen und Spende arbeitsunfähig (Definition vgl. Rz. 13 f.) ist. Sog. "Wartetage" bis zum Beginn des Anspruchs gib...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 40 Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV und zum Verletztengeld nach § 45 SGB V: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2024_03_13_NS_FLB_TOP_02_24c24i4444b45SGBV45SGBVII47SGBXIV_Aktualisierung_der_GR_zu_Entgeltersatzleistungen_Anl3.pdf Arbeitshilfe der BAR zum Thema "Da...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.2 Eintritt von Arbeitsunfähigkeit aus Anlass der Spende

Rz. 13 Der Spender kann das Krankengeld nach § 44a nur beanspruchen, wenn er seine Erwerbstätigkeit infolge der Auswirkungen der Spende nicht mehr ausüben kann – also "spendenbedingt arbeitsunfähig" ist. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Fundstelle: Rz. 82) ist durch die Ergänzung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 auch im Rahmen des § 44a zu be...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 44a befasst sich mit dem Krankengeld, das der Lebensspender wegen einer spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit beanspruchen kann. Erleidet nämlich ein Lebendspender von Körperorganen (z. B. Nieren, Teile der Leber oder andere nicht regenerierungsfähige Organe), Körpergeweben (z. B. Muskelgewebe, Knochenmark) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbes...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.4 Übergangsregelungen

Rz. 21 Für die Rückkehr zum früheren Recht der Versicherungsfreiheit war lediglich in § 190 Abs. 3 Satz 3 eine ausdrückliche Regelung für die Personen geschaffen worden, die zum 1.1.2011 aus der Versicherungspflicht ausgeschieden waren. Für diese war für die freiwillige Weiterversicherung keine Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich (vgl. Komm. zu § 190). An...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der in § 1 Abs. 1 normierte sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes legt den die Entgeltfortzahlung auslösenden Tatbestand und seine Adressaten fest. Danach regelt das EFZG gem. § 1 Abs. 1 einheitlich für alle Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§§ 2, 12 EFZG) sowie im Krankheitsfall (§§ 3-9, 12 EFZG) und für die Heimarbeiter die wirtschaftlich...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Sozialversicherungstage / 3 Beitragsfreie Zeiten

Zeiten des Bezugs von (Kinderpflege-) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld gelten nicht als Sozialversicherungstage. Es handelt sich dabei um beitragsfreie Zeiten. Diese beitragsfreien Zeiten werden bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht berücksichtigt.[1]mehr

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Verletztengeld (Berechnung)

Zusammenfassung Begriff Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 3.2 Krankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung/Verletztengeld

Berechnungsgrundlage für die Anpassung des Krankengeldes, Krankengeldes der Sozialen Entschädigung und Verletztengeldes ist der jeweilige Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung (z. B. Bruttokrankengeld vor dem Abzug der Beitragsanteile des Versicherten). Achtung Berechnungsgrundlage für die Anpassung Das gestaffelte Übergangsgeld wird ausgehend von einer Berechnungsgrundlage erm...mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.4 Zahlbetrag

Das Verletztengeld beträgt 80 % des kumulierten Regelentgelts; es darf 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.[1] Das aus dem Arbeitseinkommen errechnete Verletztengeld beträgt dagegen stets 80 % des Regelentgelts. Wichtig Begrenzung des Verletztengeldes Das Verletztengeld wird bei versicherten Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. Bei Berechn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 3 Verletztengeld

Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.[1] Deswegen kann während der Zahlung von Verletztengeld auch kein Krankengeld-Spitzbetrag beansprucht werden.[2] Hinweis Unfallversicherter Unternehmer Wird neben einer krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 3 Zahlung

Das Verletztengeld wird für Kalendertage gezahlt.[1] Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn sich Verletztengeld an eine andere Entgeltersatzleistung anschließt.mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, darf das Verlet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 5 Anrechnung von Einkommen

Auf das Verletztengeld sind gleichzeitig erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem jeweiligen Netto-Betrag anzurechnen.[1] Dieser ergibt sich beim Arbeitsentgelt, indem vom Brutto-Arbeitsentgelt die gesetzlichen Abzüge abgezogen werden. Vom Arbeitseinkommen wird für die Anrechnung ein Betrag in Höhe von 20 % des Brutto-Arbeitseinkommens abgez...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.2 Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB III

Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Verletztengeld in Höhe des Betrags der Leistung nach dem SGB III, der zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.[1] Einmalzahlungen werden bereits bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, sodass es unmittelbare Auswirkungen auf den Verletztengeldanspruch gibt. Bei Versicherten, die während des Bezugs von Kurzarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 4 Anpassung

Der Zahlbetrag des Verletztengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassungmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.3 Tätigkeit als Unternehmer

Ist der Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer oder als gleichgestellte Person eingetreten, wird Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers bestimmt die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes. Zu berücksichtigen ist der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geltende Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 2 Beiträge

Vom Verletztengeld sind Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Die Beiträge sind vom Versicherten oder vom Unfallversicherungsträger zu tragen. Bei hälftiger Beitragstragung wird der Versichertenanteil aus dem Zahlbetrag des Verletztengeldes (Brutto-Verletztengeld) berechnet. Die nachfolgende Tabelle enthält die Besonderheiten für die Unfallversicherung:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.1 Regelentgelt aus Arbeitsentgelt

Bezieher von Arbeitsentgelt erhalten Verletztengeld, das nach den Vorschriften über das Krankengeld der Krankenversicherung nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V ermittelt wird. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist entsprechend zu berücksichtigen. Für die Regelentgeltberechnung sind auch Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen[1] zu berücksichtigen. Es gelten besondere Maßgaben h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.3 Höchstregelentgelt

Bei der Berechnung des kumulierten Regelentgelts werden laufendes und einmaliges Arbeitsentgelt ohne Rücksicht auf Leistungsbemessungsgrenzen berücksichtigt. Das kumulierte Regelentgelt wird mit dem zu berücksichtigenden Höchstregelentgelt verglichen; ggf. ist das Regelentgelt auf das Höchstregelentgelt zu begrenzen. Das Höchstregelentgelt entspricht dem 360. Teil des Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1 Berechnung

1.1 Bezieher von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen 1.1.1 Regelentgelt aus Arbeitsentgelt Bezieher von Arbeitsentgelt erhalten Verletztengeld, das nach den Vorschriften über das Krankengeld der Krankenversicherung nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V ermittelt wird. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist entsprechend zu berücksichtigen. Für die Regelentgeltberechnung sind auch Einkünfte a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.2 Regelentgelt aus Arbeitseinkommen

Bei der Ermittlung des Regelentgelts ist auch erzieltes Arbeitseinkommen zu berücksichtigen. Die Vorschrift betrifft Bezieher von Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit, deren Versicherungsfall außerhalb der Tätigkeit als Unternehmer eingetreten ist. Ist der Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer eingetreten, richtet sich das Verletztengeld n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.1 Bezieher von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen

1.1.1 Regelentgelt aus Arbeitsentgelt Bezieher von Arbeitsentgelt erhalten Verletztengeld, das nach den Vorschriften über das Krankengeld der Krankenversicherung nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V ermittelt wird. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist entsprechend zu berücksichtigen. Für die Regelentgeltberechnung sind auch Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen[1] zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 2 Zeitpunkt

Eine Entgeltersatzleistung wird nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst (individueller Anpassungszeitpunkt). Entscheidend ist der letzte Kalendertag des Bemessungszeitraums, unabhängig von dessen Dauer. Das gilt auch, wenn sich eine Entgeltersatzleistung an eine andere anschließt und zur Berechnung auf denselben Bemessungszeitraum zurückgegri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Zusammenfassung

Rz. 479 Übersicht 1.6: Haushaltsführungsschaden und Kongruenzmehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 5 Höchstbetrag nach der Anpassung

Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[1] Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Verletztengeld dürfen nach der Anpassung 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[2] Die Berechnungsgrundlage für das gestaffelte Übergangsgeld darf 80 % des Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[3] Pr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 474 Krankengeld,[361] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[362] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[363] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 475 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 6 Einkommensanrechnung

Auf das Übergangsgeld sind folgende gleichzeitig erzielte Einkünfte anzurechnen:[1] Nettoarbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (z. B. Entgeltfortzahlung); 80 % des Arbeitseinkommens von Selbstständigen, wenn die Erwerbstätigkeit neben dem Übergangsgeldbezug ausgeübt wird; Erwerbsminderungsrenten und (teilweise) Verletztenrenten unter bestimmten Voraussetzungen; Verletztengeld; Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.[1] Übergangsgeld wird nicht gezahlt, wenn die Leistung neben einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erbrach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.1 Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage).[1] Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen zurückgegriffen.[2] Wichtig Bemes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 10 Anpassung

Der Zahlbetrag des Krankengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassung Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkts maßgeblichen Höchstregelentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 4 Unfallversicherung

Unter der Bezeichnung "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ergänzende Leistungen" stehen zu[1] ähnlich wie in der Rentenversicherung Haushaltshilfe[2], Reisekosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining[3]; Kraftfahrzeughilfe (gehört in der Rentenversicherung zu den berufsfördernden Leistungen)[4]; Darüber hinaus neben der unterhaltsichernden Leistung:...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssichernde Leistun... / 2 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Krankenversicherung – Krankengeld nach §§ 44 und 46 bis 51 SGB V und § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 12 und 13 KVLG 1989, Unfallversicherung – Verletztengeld nach §§ 45 bis 48, 52 und 55 SGB VI, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeldzuschuss / 2.1 Höhe

Die Höhe sowie die konkrete Berechnungsart der Bezuschussung kann individualvertraglich/kollektivrechtlich festgelegt werden. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn und soweit der Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Bezuschusst der Arbeitgeber das Krankengeld auf tarifvertraglicher und sonstiger kollektivrechtlicher oder individualvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.3 Sozialleistungen als Hinzuverdienst

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 96a Abs. 3 SGB VI auch bestimmte Sozialleistungen, gerade wenn sie ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen ersetzen, als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei ist zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. So ist z. B. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Arbeitslosengeld als Hinz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.3 Bezug von Entgeltersatzleistungen/Elternzeit

Die Mitgliedschaft des zuvor versicherungspflichtigen Mitglieds besteht bei Anspruch auf Krankengekd oder Mutterschaftsgeld oder dem Bezug dieser Leistungen, dem Bezug von Elterngeld oder während der Elternzeit fort (Beitragsfreiheit). Das gilt auch, wenn von einem anderen Rehabilitationsträger während einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation (Rehabilitationsleistung)...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen. Die Mitgliedschaft bei der Pflegekasse bleibt wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse längstens für einen Monat erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Fortzahlung des Entgelts fortbesteht und keine Erwerbstä...mehr