Ist der Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer oder als gleichgestellte Person eingetreten, wird Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers bestimmt die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes.

Zu berücksichtigen ist der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geltende Jahresarbeitsverdienst. Ein Günstigkeitsvergleich ist anzustellen, wenn eine Berufskrankheit die Ursache für Arbeitsunfähigkeit ist.

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