Das Verletztengeld beträgt 80 % des kumulierten Regelentgelts; es darf 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.[1] Das aus dem Arbeitseinkommen errechnete Verletztengeld beträgt dagegen stets 80 % des Regelentgelts.
Begrenzung des Verletztengeldes
Das Verletztengeld wird bei versicherten Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. Bei Berechnung des Verletztengeldes aus dem Arbeitseinkommen erfolgt keine Begrenzung auf ein Nettoeinkommen.
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