Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.1 Inhalt

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug von Verletzt...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.2 Funktion

Rz. 3 Das Verletztengeld hat die Funktion, den infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Verlust von Bezügen aus der versicherten Tätigkeit oder von bestimmten Transferleistungen auszugleichen. Es wird während einer Arbeitsunfähigkeit oder neben den Leistungen zur Heilbehandlung und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht daher unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.3 Kausalität

Rz. 9 Die Arbeitsunfähigkeit und die Heilbehandlungsmaßnahmen, wegen derer der Versicherte an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist, müssen jeweils infolge des Versicherungsfalls eintreten (§ 45 Abs. 1 Nr. 1; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.8.2012, L 17 U 41/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.2.2013, L 3 U 205/09). Versicherungsfälle sind Arbeitsunf...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.7 Zusammentreffen von Maßnahmen der Heilbehandlung mit berufsfördernden Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 16 Wenn in einer Einrichtung an Versicherte gleichzeitig Maßnahmen zur Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, besteht Anspruch auf Verletztengeld. Die Regelung löst den Widerspruch zwischen § 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, nach dem bei Maßnahmen zur Heilbehandlung Verletztengeld zu zahlen ist, und § 49, der bei Leistungen zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.2 Eingeschränkte Erwerbstätigkeit wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

Rz. 8 Durch Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 werden den arbeitsunfähigen Versicherten solche Personen gleichgestellt, die wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Soweit bereits Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist Abs. 2 bedeutungslos. Verletztengeld erhält, wer infolge eines Versicherungsfalls während der Arbeitszeit zur Behandlung den ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.6 Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht auch bis zum Beginn und während der Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung. Aus der systematischen Stellung dieser Leistungen in § 33 Abs. 4 SGB IX ergibt sich, dass sie keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, sondern Maßnahmen des Verwaltungsverfahrens im Zusammenhang mit der Auswahl der ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 3 Literatur

Rz. 26 Angermaier, Berechnung des Übergangsgeldes bei einem in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmer, juris-PR-SozR 17/2009 Anm. 4. Benz, Das Verletztengeld bei kurzfristigen Beschäftigungen, WzS 1998 S. 213. Dahm, Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren – seine Auswirkungen für die gesetzliche Unfallversicherung und das Soziale Entschädigu...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behand...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug vo...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.5 Wartezeit bis zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 13 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht weiter, wenn der Versicherte nach Abschluss der Heilbehandlung auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35 Satz 1 i. V. m. § 33 SGB IX warten muss. Die Erforderlichkeit gemäß Abs. 2 Nr. 1 muss bei Abschluss der Maßnahmen zur Heilbehandlung objektiv feststehen. Das Verletztengeld wird bis zum Beginn de...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.4 Entwicklungshelfer

Rz. 20 Der Höhe ihrer vorhergehenden Bezüge entspricht auch das Verletztengeld von Entwicklungshelfern, die zuvor Unterhaltsleistungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz bezogen haben (vgl. Abs. 3).mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.2 Nicht kontinuierliche Vergütung

Rz. 15 Für die Fälle nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung ermächtigt § 47 Abs. 1 Satz 3 den Unfallversicherungsträger, abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Verletztengeldes vorzusehen, die sicherstellen, dass das Verletztengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt. Die Vorschrift ist indes nicht anwendbar, wenn ein Versicherter kontinuie...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.9 Sonderregelung für Altfälle vor dem 1.1.2001

Rz. 25 Eine Sonderregelung trifft Abs. 1a für Ansprüche auf Verletztengeld, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind. Die Vorschrift regelt einen Übergangszeitraum vor Inkrafttreten des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes. Sie sieht vor, dass für diese Ansprüche die Vorschriften des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V a. F. mit der Maßgabe angewendet werden, dass sich das Regelentgelt um 10...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich für Arbeitnehmer, die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und eventuell daneben auch aus selbständiger Arbeit erzielen und während dieser Tätigkeit einen Versicherungsfall erleiden, gemäß Abs. 1 Satz 1 mit einigen Modifizierungen grundsätzlich nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V . Personen, die nur Arbeitseinkommen aus selbständiger ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.8 Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (Abs. 8)

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 8 an die Neufassung der §§ 90, 91 angepasst. Auch die Neufestsetzung des Verletztengeldes bei alters- oder ausbildungsbedingt niedrigen Bezügen erfolgt künftig bei fiktiven Einkommen nach Altersstufen oder nach Schul- oder Berufsausbildung nach dem 30. Lebensjahr in pauschaler Form (BT-Drs. 19/17586 S. 106).mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behandlung der Einmalzahl...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1 Bemessung des Regelentgelts

2.1.1 Definitionen Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4 Sonderfälle

2.1.4.1 Einmalige Zahlungen Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.5 Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt

Rz. 16 Sofern ein Versicherter Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt erzielt hat, wird beides addiert. Hat er mit seiner selbständigen Tätigkeit Verluste erwirtschaftet, werden diese nicht vom Arbeitsentgelt abgezogen. Das Arbeitseinkommen ist vielmehr mit Null anzusetzen, sodass insgesamt allein das Arbeitsentgelt für die Bemessung des Regelentgelts maßgeblich ist.mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.3 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 10 Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts für Arbeitnehmer richtet sich nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V i. V. m. Abs. 1. Maßgeblich ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen erzielte Arbeitsentgelt. Zu dem Fall, dass das B...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.2 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 8 Das Regelentgelt errechnet sich bei Arbeitseinkommen recht unkompliziert nach Abs. 1 Satz 2. Zugrunde zu legen ist als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Der 360. Teil des in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelts ist das Regelentgelt. Die Regelung bezieht sich indes gemäß Abs. 5 ausdrücklich nicht auf V...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 15b Übte der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mehrere Arbeitsverhältnisse aus oder war er zusätzlich selbständig erwerbstätig, so ist für die Verletztengeldberechnung unerheblich, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf eines oder auf alle Beschäftigungsver...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.3 Kurzzeitige Beschäftigung

Rz. 15a Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgelts das vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Entsprechendes gilt, wenn der Versicherte zuvor wegen des Versicherungsfal...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.1 Einmalige Zahlungen

Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, SGB VII, § 47 Rz. 9). Zum B...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 13, Art. 17) angefügt. Diese Änderung...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verfolgt das Ziel, eine nahtlose Leistungszahlung in Fällen zu gewährleisten, in denen ein Bezieher von Bürgergeld Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Sozusagen als Rechtsfolge erbringt das Jobcenter in diesem Fall die bisherigen Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 54 Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt die Ausübung von Ermessen voraus: LSG München, Urteil v. 15.1.2019, L 5 KR 244/18. Zu den Voraussetzungen eines ärztlichen Gutachtens i. S. d. § 51: LSG Bayern, Urteil v. 30.5.2017, L 20 KR 545/16. Rz. 55 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld na...mehr

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Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Durch die Änderung des § 25 verliert § 56 seinen Hauptanwendungsbereich. Nach der Neufassung des § 25 beziehen auch arbeitsunfähig erkrankte erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. § 8 rückwirkend seit dem 1.1.2005 Alg II (jetzt: Bürgergeld). Der Bezug von Krankengeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist ersatzlos gestrichen worden. Nur für Bezieher von Verle...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jung, SGB VII § 139 Vorläuf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bestimmung stellt eine von § 43 SGB I abweichende Sonderregelung insbesondere dahingehend dar, als sie den sich für unzuständig haltenden Unfallversicherungsträger zur Erbringung (vorläufiger) Leistungen verpflichtet, während § 43 SGB I den Leistungsträgern insoweit ein Ermessen einräumt. Rz. 3a Um der Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung zu entgehen, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 378 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 2.1.5 Zustimmung des Versicherten

Rz. 9 Der Versicherte muss der stationären Behandlung im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten gemäß §§ 63, 65 SGB I zustimmen. Weigert er sich, kann dies nach § 66 Abs. 2 SGB I dazu führen, dass ihm Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Verletztengeld, Rente) versagt werden. Hierauf muss er wegen § 66 Abs. 3 SGB I allerdings einerseits schriftlich hingewie...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.4 Dienst-, Sach- und Geldleistung

Rz. 8 Die Versicherten erhalten i. d. R. die von ihnen benötigten Sach- oder Dienstleistungen der Unfallversicherung als Naturalleistungen (Abs. 4 Satz 2). Der Anspruch auf Sach- oder Dienstleistungen ist ein Anspruch dem Grunde nach. Bei Sach- und Dienstleistungen bedienen sich die Unfallversicherungsträger der Dienste Dritter (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Berufsbildungs- un...mehr