Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. Das Krankengeld dien...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Krankengeld der sozialen Entschädigung Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzg...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 3 Literatur

Rz. 48 Gemeinsames Rundschreiben vom 7. 9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Besprechungsergebnis "Versicherungs-, beitrags...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.3 Zeitraum für die Zahlung des Krankengeldes (einschließlich Ruhenstatbestände)

Rz. 31 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b besteht, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Rz. 9 ff. und Rz 24 ff.) erfüllt sind. Das Krankengeld ist dann bereits ab dem 1. Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zu zahlen. Der Anspruch endet an dem Tag, an dem die Mitaufnahme/Begleitung nicht mehr erforderlich ist oder an dem die übrigen Anspruchsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.5 Verletztengeld während eines Freiheitsentzuges

Rz. 21 Eine weitere Sonderregelung trifft Abs. 6 für einen Versicherungsfall, der sich während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung ereignet. Das Verletztengeld von Strafgefangenen ist auf der Basis des während ihrer Beschäftigung im Strafvollzug erlangten Arbeitsentgelts zu berechnen. Sofern das für sie günstiger ist, erhalten sie nach ihrer Entlas...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.6 Verletztengeld bei Unternehmern, Ehepartnern etc. (Abs. 5)

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 erhalten Versicherte, die den Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer, mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner oder den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte erlitten haben, Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes. Der persönliche Anwendungsbereich des Abs. 5 umfasst daher die kra...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für mode...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.2 Höhe des Verletztengeldes

Rz. 17 Das Verletztengeld beläuft sich gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf 80 % des Regelentgelts und weicht damit der Höhe nach vom Krankengeld ab, das gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur 70 % des Regelentgelts beträgt. Es darf das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieser Obergrenze i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 4...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.1 Inhalt

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug von Verletzt...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.2 Funktion

Rz. 3 Das Verletztengeld hat die Funktion, den infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Verlust von Bezügen aus der versicherten Tätigkeit oder von bestimmten Transferleistungen auszugleichen. Es wird während einer Arbeitsunfähigkeit oder neben den Leistungen zur Heilbehandlung und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht daher unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.3 Kausalität

Rz. 9 Die Arbeitsunfähigkeit und die Heilbehandlungsmaßnahmen, wegen derer der Versicherte an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist, müssen jeweils infolge des Versicherungsfalls eintreten (§ 45 Abs. 1 Nr. 1; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.8.2012, L 17 U 41/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.2.2013, L 3 U 205/09). Versicherungsfälle sind Arbeitsunf...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.7 Zusammentreffen von Maßnahmen der Heilbehandlung mit berufsfördernden Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 16 Wenn in einer Einrichtung an Versicherte gleichzeitig Maßnahmen zur Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, besteht Anspruch auf Verletztengeld. Die Regelung löst den Widerspruch zwischen § 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, nach dem bei Maßnahmen zur Heilbehandlung Verletztengeld zu zahlen ist, und § 49, der bei Leistungen zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.2 Eingeschränkte Erwerbstätigkeit wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

Rz. 8 Durch Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 werden den arbeitsunfähigen Versicherten solche Personen gleichgestellt, die wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Soweit bereits Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist Abs. 2 bedeutungslos. Verletztengeld erhält, wer infolge eines Versicherungsfalls während der Arbeitszeit zur Behandlung den ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.6 Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Ein Anspruch auf Verletztengeld besteht auch bis zum Beginn und während der Durchführung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung. Aus der systematischen Stellung dieser Leistungen in § 33 Abs. 4 SGB IX ergibt sich, dass sie keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, sondern Maßnahmen des Verwaltungsverfahrens im Zusammenhang mit der Auswahl der ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behand...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug vo...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.5 Wartezeit bis zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 13 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht weiter, wenn der Versicherte nach Abschluss der Heilbehandlung auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35 Satz 1 i. V. m. § 33 SGB IX warten muss. Die Erforderlichkeit gemäß Abs. 2 Nr. 1 muss bei Abschluss der Maßnahmen zur Heilbehandlung objektiv feststehen. Das Verletztengeld wird bis zum Beginn de...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.4 Entwicklungshelfer

Rz. 20 Der Höhe ihrer vorhergehenden Bezüge entspricht auch das Verletztengeld von Entwicklungshelfern, die zuvor Unterhaltsleistungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz bezogen haben (vgl. Abs. 3).mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 3 Literatur

Rz. 26 Angermaier, Berechnung des Übergangsgeldes bei einem in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmer, juris-PR-SozR 17/2009 Anm. 4. Benz, Das Verletztengeld bei kurzfristigen Beschäftigungen, WzS 1998 S. 213. Dahm, Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren – seine Auswirkungen für die gesetzliche Unfallversicherung und das Soziale Entschädigu...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.2 Nicht kontinuierliche Vergütung

Rz. 15 Für die Fälle nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung ermächtigt § 47 Abs. 1 Satz 3 den Unfallversicherungsträger, abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Verletztengeldes vorzusehen, die sicherstellen, dass das Verletztengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt. Die Vorschrift ist indes nicht anwendbar, wenn ein Versicherter kontinuie...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.9 Sonderregelung für Altfälle vor dem 1.1.2001

Rz. 25 Eine Sonderregelung trifft Abs. 1a für Ansprüche auf Verletztengeld, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind. Die Vorschrift regelt einen Übergangszeitraum vor Inkrafttreten des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes. Sie sieht vor, dass für diese Ansprüche die Vorschriften des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V a. F. mit der Maßgabe angewendet werden, dass sich das Regelentgelt um 10...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich für Arbeitnehmer, die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und eventuell daneben auch aus selbständiger Arbeit erzielen und während dieser Tätigkeit einen Versicherungsfall erleiden, gemäß Abs. 1 Satz 1 mit einigen Modifizierungen grundsätzlich nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V . Personen, die nur Arbeitseinkommen aus selbständiger ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.8 Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (Abs. 8)

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 8 an die Neufassung der §§ 90, 91 angepasst. Auch die Neufestsetzung des Verletztengeldes bei alters- oder ausbildungsbedingt niedrigen Bezügen erfolgt künftig bei fiktiven Einkommen nach Altersstufen oder nach Schul- oder Berufsausbildung nach dem 30. Lebensjahr in pauschaler Form (BT-Drs. 19/17586 S. 106).mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behandlung der Einmalzahl...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1 Bemessung des Regelentgelts

2.1.1 Definitionen Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4 Sonderfälle

2.1.4.1 Einmalige Zahlungen Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, ...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.3 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 10 Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Regelentgelts für Arbeitnehmer richtet sich nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V i. V. m. Abs. 1. Maßgeblich ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen erzielte Arbeitsentgelt. Zu dem Fall, dass das B...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 15b Übte der Versicherte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mehrere Arbeitsverhältnisse aus oder war er zusätzlich selbständig erwerbstätig, so ist für die Verletztengeldberechnung unerheblich, in welchem Beschäftigungsverhältnis sich der Versicherungsfall ereignet hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf eines oder auf alle Beschäftigungsver...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.3 Kurzzeitige Beschäftigung

Rz. 15a Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgelts das vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Entsprechendes gilt, wenn der Versicherte zuvor wegen des Versicherungsfal...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.5 Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt

Rz. 16 Sofern ein Versicherter Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt erzielt hat, wird beides addiert. Hat er mit seiner selbständigen Tätigkeit Verluste erwirtschaftet, werden diese nicht vom Arbeitsentgelt abgezogen. Das Arbeitseinkommen ist vielmehr mit Null anzusetzen, sodass insgesamt allein das Arbeitsentgelt für die Bemessung des Regelentgelts maßgeblich ist.mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.2 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 8 Das Regelentgelt errechnet sich bei Arbeitseinkommen recht unkompliziert nach Abs. 1 Satz 2. Zugrunde zu legen ist als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Der 360. Teil des in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelts ist das Regelentgelt. Die Regelung bezieht sich indes gemäß Abs. 5 ausdrücklich nicht auf V...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.1 Einmalige Zahlungen

Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, SGB VII, § 47 Rz. 9). Zum B...mehr