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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Progressionsvorbehalt / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Marcel Ahrensfeld
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Rz. 9

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen (vgl dazu > R 3.2 LStR):

 

Rz. 9/1

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

•

§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchstabe a EStG: nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (> Arbeitsförderung Rz 1 ff):

  • das Arbeitslosengeld nach §§ 136ff SGB III; jedoch nicht das sog ALG II nach dem SGB II (> Rz 10/1);
  • das Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III;
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für ältere ArbN (ab dem 50. Lebensjahr), die durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ihre Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, nach § 417 SGB III;
  • das in Fällen von > Kurzarbeit gezahlte > Kurzarbeitergeld nach §§ 95ff SGB III einschließlich der Sonderform des Saison-Kurzarbeitergeldes (§ 101 SGB III; zu diesem > Kurzarbeitergeld Rz 58 ff), nicht aber das Wintergeld (> Rz 10/1);
  • das > Insolvenzgeld nach §§ 165ff SGB III; zur Bescheinigung > Rz 31;
  • das > Übergangsgeld nach §§ 119ff SGB III;
  • das aus dem > Europäischer Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld ist weggefallen;
 

Rz. 9/2

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

•

§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchstabe b EStG nach dem Fünften bis Siebenten Buch Sozialgesetzbuch:

  • das > Krankengeld nach §§ 44ff SGB V. Dem Progressionsvorbehalt unterliegt das von einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld sowohl bei einem selbständigen als auch bei einem nichtselbständig tätigen Stpfl. Dabei ist es unerheblich, ob der Stpfl freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse is...

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