Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB III - Arbeitsförderung / § 101 Saison-Kurzarbeitergeld

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März (Schlechtwetterzeit) Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, wenn

 

1.

sie in einem Betrieb beschäftigt sind, der dem Baugewerbe oder einem Wirtschaftszweig angehört, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist,

 

2.

der Arbeitsausfall nach Absatz 5 erheblich ist und

 

3.

die betrieblichen Voraussetzungen des § 97 sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 98 erfüllt sind.

 

(2) 1Ein Betrieb des Baugewerbes ist ein Betrieb, der gewerblich überwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringt. 2Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. 3Ein Betrieb, der überwiegend Bauvorrichtungen, Baumaschinen, Baugeräte oder sonstige Baubetriebsmittel ohne Personal Betrieben des Baugewerbes gewerblich zur Verfügung stellt oder überwiegend Baustoffe oder Bauteile für den Markt herstellt, sowie ein Betrieb, der Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellt, ist kein Betrieb des Baugewerbes.

 

(3) 1Erbringt ein Betrieb Bauleistungen auf dem Baumarkt, wird vermutet, dass er ein Betrieb des Baugewerbes im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist. 2Satz 1 gilt nicht, wenn gegenüber der Bundesagentur nachgewiesen wird, dass Bauleistungen arbeitszeitlich nicht überwiegen.

 

(4) Ein Wirtschaftszweig ist von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen, wenn der Arbeitsausfall regelmäßig in der Schlechtwetterzeit auf witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen beruht.

 

(5) 1Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist. 2Als nicht vermeidbar gilt auch ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. 3Wurden seit der letzten Schlechtwetterzeit Arbeitszeitguthaben, die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben, zu anderen Zwecken als zum Ausgleich für einen verstetigten Monatslohn, bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder der Freistellung zum Zwecke der Qualifizierung aufgelöst, gelten im Umfang der aufgelösten Arbeitszeitguthaben Arbeitsausfälle als vermeidbar.

 

(6) 1Ein Arbeitsausfall ist witterungsbedingt, wenn

 

1.

er ausschließlich durch zwingende Witterungsgründe verursacht ist und

 

2.

an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit ausfällt (Ausfalltag).

2Zwingende Witterungsgründe liegen nur vor, wenn es auf Grund von atmosphärischen Einwirkungen (insbesondere Regen, Schnee, Frost) oder deren Folgewirkungen technisch unmöglich, wirtschaftlich unvertretbar oder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unzumutbar ist, die Arbeiten fortzuführen. 3Der Arbeitsausfall ist nicht ausschließlich durch zwingende Witterungsgründe verursacht, wenn er durch Beachtung der besonderen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an witterungsabhängige Arbeitsplätze vermieden werden kann.

 

(7) Die weiteren Vorschriften über das Kurzarbeitergeld sind mit Ausnahme der Anzeige des Arbeitsausfalls nach § 99 anzuwenden.

[1] § 101 geändert durch AWStG. Anzuwenden ab 01.08.2016.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    283
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    85
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    76
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit
    60
  • Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge
    55
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    45
  • Aufhebung von Verwaltungsakten
    42
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4.2 Verjährung
    42
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
    40
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 1.4 Unzuständiger Leistungsträger
    34
  • Jansen, SGG § 83 Widerspruch
    33
  • Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen
    31
  • Anschlussrehabilitation / 4.4 Frist
    30
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis
    30
  • Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten
    28
  • Beratungseinsatz (Pflegeversicherung) / 3.4.2 Folgen bei fehlendem Beratungseinsatz
    21
  • Krankengeld (Sonderfälle bei Berechnung) / 3 Flexible Arbeitszeitregelung
    21
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte
    20
  • Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber / 4 Lohnkostenzuschüsse der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
    20
  • Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X
    20
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: Überblick über alle Arten des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeit
Bild: Denis Stankovic

Die Gründe, warum ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten kann und dadurch die Arbeitsplätze von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gefährdet sein können, sind vielfältig. Um sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte vor möglichen negativen Auswirkungen zu schützen, gibt es das Kurzarbeitergeld. Die vom Gesetzgeber geschaffenen Varianten tragen den Besonderheiten der möglichen Risiken der Kurzarbeit Rechnung. 


Überstundenregelungen: Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
Erschöpft unmotiviert gestresst
Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland leistet Überstunden. Besonders viele fallen im Homeoffice an. Das hat eine aktuelle Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ergeben. Anlass zur Frage, wie die Überstundenvergütung arbeitsrechtlich geregelt ist und wann Arbeitgeber Überstunden anordnen können.


Urlaubsanspruch: Urlaub und Kurzarbeit: Was müssen Arbeitgeber beachten?
Urlaub Hängematte
Bild: Pixabay

Kurzarbeit ist in vielen Betrieben weiter aktuell. Das heißt nicht, dass Beschäftigte keinen Urlaubsanspruch haben. Rund um das Thema stellen sich zahlreiche Fragen: Was gilt für die Urlaubsgewährung bei Kurzarbeit Null? Ist der Urlaub auch bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld von Bedeutung? Lesen Sie, was aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten ist.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Saison-Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen und Erläuterungen
Saison-Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen und Erläuterungen

Zusammenfassung Überblick Saison-Kurzarbeitergeld wird im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit gezahlt. Als Sonderform des Kurzarbeitergeldes geht das Saison-Kurzarbeitergeld dem allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld vor und deckt in der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren