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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Dr. Michael Myßen
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Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 AltvDV für den Nachweis der Rentenversicherungspflicht maßgebend. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören alle in § 125 SGB VI genannten Träger, über die die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nach dem SGB VI abgewickelt wird. Eine frühere Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist insoweit nicht ausreichend, um eine aktuelle Förderberechtigung zu begründen.[3]

Zu den in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten gehören u. a.:

  • Arbeitnehmer, d. h. Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.[4] Hierzu gehören auch geringfügig beschäftigte Personen, die nicht von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI befreit sind. Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bestehen die Versicherungspflicht und damit die unmittelbare Förderberechtigung fort.
  • Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.[5]
  • Helfer im freiwilligen sozialen Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz; Helfer im freiwilligen ökologischen Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder Helfer im Bundesfreiwilligendienst.
  • Heimarbeiter.
  • Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusa...

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  Rn. 18 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Neuregelung in § 10a Abs 1a EStG – durch das JStG 2022 (BGBl I 2022 v 20.12.2022, 2294) eingefügt – vereinfacht das Riester-Verfahren bei Personen, die wegen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei ...

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