Rz. 39

Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Juli 2019 (http://www.deutsche-rentenversicherung.de).

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger betreffend Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes v. 18./19.6.2019, veröffentlicht im Internet unter https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/Gemeinsames_Rundschreiben_Krankengeld_Verletztengeld_20190619.pdf.

Gemeinsames Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker v. 31.10.2012 mit ergänzenden Erläuterungen, veröffentlicht auf der Homepage des Verbandes der Ersatzkassen e. V. im Internet unter http://www.vdek.com.

 

Rz. 40

Höhe eines Übergangsgeldes während einer erbrachten Berufsfindung/Arbeitserprobung und einer begonnenen 24-monatigen Umschulung zum Maschinenbautechniker – Anzuwendendes Recht für die Berechnung des Übergangsgeldes für die Zeit der Berufsfindung/Arbeitserprobung – Maßgeblicher Zeitraum für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld – Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens – Berücksichtigung von im Laufe des Rehabilitationsverfahrens erfolgenden Entgeltänderungen – Auslegungskriterien bei der Bestimmung der Grenzen der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens:

LSG Bayern, Urteil v. 29.7.2008, L 14 R 777/05.

Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs:

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R 4452/18.

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