Die freiwillige Versicherung endet

  • mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist,
  • wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwirksam, bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss entrichtet worden ist,
  • bei Einstellung des Unternehmens, bei Ausscheiden des Versicherten aus dem Unternehmen oder beim Tod des Versicherten mit dem Tag des Ereignisses,
  • sobald die Unternehmereigenschaft nicht mehr gegeben ist (z. B. der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hat keine maßgebliche Stellung in der GmbH mehr inne oder die freiwillig versicherte Person wird aufgrund eines Arbeitsvertrags tätig).

Individuelle Regelungen der Berufsgenossenschaften

Die Angaben zu den Versicherungssummen und der Karenztageregelung beziehen sich auf die freiwillige Unternehmerversicherung (nicht: die Unternehmerpflichtversicherung), nicht jedoch auf die freiwillige Versicherung im Ehrenamt.

 
Berufsgenossenschaft Pflichtversicherung des Unternehmers kraft Satzung Karenztageregelung und andere Besonderheiten* Mindest-
versicherungssumme
Höchstver-
sicherungssumme
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Nein. Karenztage: Nein. 60 % der Bezugsgröße West 84.000 EUR
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Nein. Arbeitsentgelt und Versicherungssummen aus anderen versicherten Erwerbstätigkeiten werden der Versicherungssumme bei Berechnung von Geldleistungen bis zur Höhe des Höchstjahresarbeitsverdienstes hinzugerechnet. 60 % der jeweiligen Bezugsgröße

96.000 EUR
(ab 1.1.2024)

93.000 EUR
(bis 31.12.2023)
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Ja, für die Branchen der ehemaligen Textil- und Bekleidungs-BG. Befreiung auf Antrag, wenn Unternehmer selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage im Unternehmen arbeitet. Mitarbeitende Ehegatten sind nicht pflichtversichert.

Karenztage: Nein.

Es werden nur Berufskrankheiten entschädigt, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind.
70 % der Bezugsgröße, gerundet auf den nächsthöheren 1.200-EUR-Betrag 84.000 EUR
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Nein. Nein. 80 % der Bezugsgröße West; die Versicherungssumme muss durch die Zahl 1.200 teilbar sein 84.000 EUR
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU Nein. Karenztage: Ja.
Die Wartezeit beträgt 3 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, es sei denn, stat. Behandlung ist erforderlich. Für Versicherte, die bei einem Träger der gesetzlichen KV mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
80 % der Bezugsgröße West, abgerundet auf volle 500 EUR das 2-fache der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße West
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik   Karenztage: Ja.
Kein Verletztengeld für die ersten 3 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, es sei denn, stat. Behandlung ist erforderlich. Für Versicherte, die bei einem Träger der gesetzlichen KV mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
26.000 EUR 84.000 EUR
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Nein. Karenztage: Ja.
Kein Verletztengeld für die ersten 3 Wochen der Arbeitsunfähigkeit, es sei denn, stat. Behandlung ist erforderlich. Für Versicherte, die bei einem Träger der gesetzlichen KV mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
60 % der Bezugsgröße 120.000 EUR
Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Ja, außer für Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- und Reittierhalterungen. Diese können sich auch nicht freiwillig versichern! Befreiung auf Antrag möglich, wenn im Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als 5 Personen beschäftigt werden. Ja, das Verletztengeld aus der Zusatz (Höher-)Versicherung wird bei ambulanter Behandlung erst nach Ablauf von 42 Tagen gezahlt. Für Versicherte, die bei einem Träger der gesetzlichen KV mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. 26.000 EUR 84.000 EUR
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Unternehmer des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten, Befreiung auf Antrag bei nur geringfügiger Tätigkeit möglich. Nein. 60 % der Bezugsgröße, aufgerundet auf volle 1.000 EUR 96.000 EUR

* Wenn in der Tabelle die Karenztageregelung bejaht wird, gilt zusätzlich immer Folgendes: Trotz Karenztageregelung wird Verletztengeld gezahlt, wenn der Verletzte sich wegen erforderlicher stationärer Behandlung in einem ...

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