Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Ableistung seiner Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwert. Nicht zu za...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Verjährung

a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit" "Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / III. Verjährung und Zinsen

Mit Blick darauf, dass der Direktanspruch auch im Fall der Verjährung besteht, bzw. darauf, dass der Anspruch zu verzinsen ist, enthielt die Entscheidung des EuGH, abgesehen von kleineren Restzweifeln zu Einzelfragen, keine Überraschungen. 1. Verjährung a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit" "Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirkli...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / c) Unredliches Verhalten des Leistungsempfängers?

Allgemeiner Hinweis des EuGH: Unklar ist auch, was der EuGH meint, wenn er ausführt, dem LE dürfe der Direktanspruch nicht versagt werden, wenn "ihm weder Betrug noch Missbrauch oder nachweisliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind."[16] Solche Fälle sind, außer bei kollusivem Zusammenwirken mit L, kaum denkbar.[17] Es dürfte sich daher bei den Ausführungen des EuGH um einen al...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit"

"Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch darauf hin, dass er die Insolvenz eines Leistenden i...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Was heißt "übermäßig schwierig"?

"Übermäßig schwierig": Offen bleibt allerdings auch nach der Entscheidung des EuGH, in welchen Fällen LE ein Direktanspruch gegen sein FA zustünde, weil die Durchsetzung seines Rückzahlungsanspruchs gegen L "übermäßig schwierig" ist. Die beiden – beispielhaft genannten Fälle – der Insolvenz und Verjährung dürften wohl in die Kategorie "unmöglich" fallen. Dazu, was unter "übe...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / II. Entscheidung des EuGH

Anspruch aus dem Unionsrecht: Der EuGH wies zunächst noch einmal darauf hin, dass es sich beim Anspruch auf Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Steuern um einen unionsrechtlich garantierten Anspruch handelt.[5] MS regeln die Ausübungsvoraussetzungen: Bestehen und Umfang des Direktanspruchs ergeben sich also nicht aus dem Recht der Mitgliedstaaten (MS). Diese sind – sofern...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 3. Steuerkorrektur missbräuchlich?

Denkbar wäre auch, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass im "umgekehrten" Fall das FA (L) bereits die Steuerkorrektur des L wegen Missbräuchlichkeit zurückweisen könnte.[102] Wenn nämlich die Steuerkorrektur durch L (in der dem EuGH vorgelegten Konstellation) missbräuchlich ist, weil er sich gegenüber LE auf Verjährung berufen hat und LE bereits einen Direkt...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / I. Sachverhalt und Vorlage

Urteil zum "Direktanspruch": Mit seinem ‚Schütte‘-Urteil vom 7.9.2023 hat der EuGH über eine Vorlage des FG Münster entschieden,[1] die den sog. Reemtsma-Anspruch bzw. Direktanspruch des Empfängers einer Leistung betraf; also den Anspruch des Leistungsempfängers (LE) gegen sein Finanzamt (FA) auf Erstattung von MwSt-Beträgen, die der Leistende (L) ihm zu Unrecht[2] in Rechnu...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VI. Verbleibende Fragen zum missbräuchlichen Handeln

Im Übrigen verbleiben mit Blick auf die Entscheidung des EuGH vom 7.9.2023 eine Reihe von Fragen, die sich daraus ergeben, dass der EuGH eine Steuerkorrektur durch L nach Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE wegen Verjährung ggf. als missbräuchlich ansieht. 1. Missbrauchstatbestand und Feststellungslast a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich Subjektives Eleme...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Missbrauch bei Insolvenz des Leistenden?

Pflicht des InsVerw: Fraglich ist des Weiteren, ob das Handeln des L missbräuchlich sein könnte, wenn er dem LE die MwSt-Beträge insolvenzbedingt nicht zurückzahlt. In diesen Fällen dürfte der Insolvenzverwalter, der die Verwaltung des Vermögens des L wahrnimmt, zur Durchführung eines Steuerkorrekturverfahrens insolvenzrechtlich sogar verpflichtet sein. Könnte in diesem Fall...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Rückzahlung

Rückzahlung nicht zwingend vorgegeben: Zur Rückzahlung hat sich der Gerichtshof ebenfalls bereits in früheren Entscheidungen geäußert. In diesen stellte er fest, dass sich aus dem Unionsrecht nicht (per se) die Anforderung ergebe, dass L – wenn er eine Steuer berichtigen will, die er gem. Art. 203 MwStSystRL allein wegen des gesonderten Ausweises auf einer Rechnung schuldet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Zinsen

Ausgleich der Nichtverfügbarkeit der Finanzmittel: Was die Zinsen betrifft, wies der Gerichtshof auf seine ständige Rechtsprechung hin, der zufolge eine Person, wenn ein MS Steuern unionsrechtswidrig erhoben hat, sowohl einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Steuer als auch einen Anspruch auf Kompensation anderer Einbußen im Zusammenhang mit der unionsrechtsw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Fallkonstellation des "umgekehrten" Falls

"Umgekehrter" Fall = erst Steuerkorrektur, später evtl. Direktanspruch: Fraglich ist, ob aus dem Urteil des EuGH vom 7.9.2023 auch zum "umgekehrten" Fall Schlüsse gezogen werden können. In dem dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Fall hatte zunächst der LE einen Direktanspruch geltend gemacht, während die Möglichkeit bestand, dass L später noch die gem. § 14c UStG geschuldete S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich

Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.9.5 Umsatzsteuerlicher Direktanspruch

Grundsätzlich steht unionsrechtlich nur dem Leistenden ein Anspruch auf Erstattung von überhöhter Umsatzsteuer zu, die er an das Finanzamt entrichtet hat. Der Leistungsempfänger bleibt grundsätzlich auf den zivilrechtlichen Weg gegen den Leistenden verwiesen. In dem sog. "Reemtsma-Urteil" (EuGH, Urteil v. 15.3.2007, C-35/05) und weiteren Folgeentscheidungen hat der EuGH aber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.5 Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Wenn die GbR durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen ist, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt (§ 739 Abs. 1 BGB). Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen der GbR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einrede der Verjährung

Begriff Einrede bedeutet, dass die Verjährung grundsätzlich nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss. Das Instrument der Einrede der Verjährung ist im öffentlichen – und damit auch im Sozialversicherungsrecht – grundsätzlich nicht anzuwenden, da die Verjährungsfristen hier von Amts wegen zu berücksichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4 Ausschluss/Verjährung von Erstattungsansprüchen

Von besonderer Bedeutung im Erstattungsverfahren sind die Regelungen über den Ausschluss und die Verjährung von Erstattungsansprüchen. Dabei bedarf die Ausschlussfrist des § 111 SGB X in der Praxis bereits anfänglich großer Aufmerksamkeit, denn Erstattungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Ausschlussfrist verstrichen ist. Daneben regelt die Vorschrift des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.2 Verjährung

Nach der Vorschrift des § 113 Abs. 1 SGB X verjähren Erstattungsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Rückerstattungsansprüche verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietende – Beginn der Verjährung durch Schlüsseleinwurf in Briefkasten?

1 Leitsatz Auch vor Ende des Mietvertrags kann ein Rückerhalt der Mietsache und der Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters ausgelöst werden. 2 Normenkette BGB § 548 3 Das Problem Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in der kurzen mietrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / 4 Verjährung des Anspruchs

Der Schadensersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren und kann dann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die Kenntnis ist beim Patiente...mehr

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Mietende – Beginn der Verjä... / 3 Das Problem

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Eine Hemmung dieser Verjährung kann u. a. durch Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids erfolgen. Die Verjährung beginnt mit der Rückgabe der Mietsache zu laufen, unabhängig davon,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietende – Beginn der Verjä... / 5 Entscheidung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietende – Beginn der Verjä... / 2 Normenkette

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Mietende – Beginn der Verjä... / 1 Leitsatz

Auch vor Ende des Mietvertrags kann ein Rückerhalt der Mietsache und der Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche durch Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters ausgelöst werden.mehr

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Mietende – Beginn der Verjä... / 4 Die Entscheidung

In dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall war die Frage zu klären, ob es für das "Zurückerhalten" ausreicht, wenn der Mieter die Schlüssel bereits vor Ablauf der Mietzeit in den Briefkasten des Vermieters einwirft und diesen hiervon in Kenntnis gesetzt hat. Das OLG Hamm bejahte diese Frage und wies darauf hin, dass dem Rückerhalt nicht entgegensteht, dass der Vermieter zur Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 4 Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub im laufenden Jahr nehmen. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.[2] In diesem Fall verfällt dieser Resturlaub aber grundsätzlich am 31.3. des Folgejahres ersatzlos. Es besteht die Möglichkeit, über den 31.3. hinausgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.1.1 Erlöschen von Ansprüchen

Erstattungsansprüche, die wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist erlöschen, können nicht mehr verjähren. Der Rechtsanspruch ist somit erloschen. Die Ausschlussfrist gilt unabhängig davon, ob der erstattungsberechtigte Kenntnis darüber hat, dass ein anderer Träger erstattungspflichtig ist oder nicht. Die Vorschrift des § 111 SGB X ist somit in gewisser Weise vorrangig vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.1 Ausschlussfrist

Die Vorschrift des § 111 SGB X regelt den Ausschluss von Erstattungsansprüchen. Ein solcher Ausschluss liegt nach Satz 1 vor, wenn der Erstattungsberechtigte den Erstattungsanspruch nicht spätestens 12 Monate nach Ablauf des letzten Tages für den die Leistung erbracht wurde geltend macht. Die Abwicklung von Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 bis 105 SGB X soll nach dem Wil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rücknahme von Verwaltungsakten / 6 Rechtsfolgen der Rücknahme

Soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten.[1] Die zu erstattende Leistung ist durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen. Die Festsetzung soll, sofern die Leistung aufgrund eines Verwaltungsaktes erbracht worden ist, mit der Aufhebung des Verwaltungsaktes verbunden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.1.2 Beginn der Frist

Die Ausschlussfrist beginnt dann, wenn ein erstattungsberechtigter Leistungsträger von diesem Rentenbescheid Kenntnis erlangt hat. Als "Leistungsentscheidung" kommt nur ein Verwaltungsakt in Betracht. Andere "Entscheidungen", wie z. B. mündliche Zusagen, setzen den Lauf der Ausschlussfrist nicht in Gang. Sobald Erstattungsansprüche aufgrund des § 111 SGB X erloschen sind darf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 1 Unterschied zu Fristen/Terminen

Ausschlussfristen unterscheiden sich von sonstigen Fristen und Terminen. Rechtsmittelbegründungsfristen lassen beispielsweise eine Verlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Das Wesen der Ausschlussfrist besteht hingegen darin, dass eine derartig befristete Befugnis nur innerhalb der Frist ausgeübt werden kann, die der Gesetzgeber von vornherein hierfür eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.2 SGB IV

Die Vorschriften des SGB IV gelten für die Sozialversicherungszweige, d. h. für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und weitestgehend auch für die Arbeitsförderung, soweit sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen, d. h. insbesondere aus dem SGB III, SGB V, SGB VI, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 3.5 Rückerstattung

Erstattungen die ein Leistungsträger gegenüber einem anderen vorgenommen hat, können aus unterschiedlichen Gründen zu Unrecht geleistet worden sein. Für diese Fälle sieht die Vorschrift des § 112 SGB X vor, dass zu Unrecht erfolgte Erstattungen rückerstattet werden müssen. Dabei ist der Umfang der Rückerstattung zu beachten. Denn es kommt auch eine teilweise Rückerstattung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslohnrückzahlungen sind negative Einnahmen, die entweder tatsächlich zurückgezahlt oder mit noch zu zahlendem Arbeitslohn verrechnet werden. Rückzahlungen von Arbeitslohn lösen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Folgen aus: Während die Rückzahlung bei der Lohnsteuer erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses berücksichtigt wird, er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.1 SGB I

Das SGB I enthält allgemeine Regelungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten, soweit sich aus den jeweiligen speziellen Sozialgesetzbüchern nicht etwas Abweichendes ergibt. Die allgemeinen Vorschriften betreffen zunächst die Aufgaben des Sozialgesetzbuches und die sozialen Rechte sowie die einzelnen Sozialleistungen und die hierfür zuständigen Leistungsträger. Weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / 3. Käufer Due Diligence

Die Due Diligence-Prüfung des Käufers soll es dessen Entscheidungsträgern ermöglichen, im Rahmen einer Risiko- und Chancen-Analyse zu bestimmen, ob die Transaktion als solche verfolgt werden soll und – falls diese Frage positiv beantwortet wird – in welchem Rahmen dies erfolgen soll. Ziel des Käufers i.R.d. Käufer Due Diligence ist es regelmäßig, zu ermitteln, welcher Kaufprei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einen Teilaspekt des Vertragsübergangs und bezieht sich insbesondere auf eine Mietkaution (§ 551), die heute allgemein üblich ist. Beim Eigentumswechsel hat der bisherige Vermieter die Pflicht, eine geleistete Mietsicherheit an den Erwerber auszuhändigen. Der Mieter hat darauf gegen den (bisherigen) Vermieter einen Anspruch (OLG Karlsruhe, RE v. 30...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.3.2 Anspruch auf Urlaubsabgeltung – Verjährung und Verfall

Der Fall Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin vom 9.6.2010 bis zum 19.10.2015 in einem Arbeitsverhältnis (und danach in einem freien Dienstverhältnis) tätig. Urlaub hatte er in der Zeit als Arbeitnehmer nicht erhalten. Im August 2019 hat er Klage erhoben und Abgeltung von Urlaub für die Jahre 2010–2015 geltend gemacht. Ein Hinweis auf den möglichen Verfall war nicht erf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2024 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht. Bereits am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet nun ab dem 17.12.2023 auch Arbeitgeber mit weniger als 250, jedoch mindestens 50 Beschäftigten zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Keine steuerbare Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsberechtigten Person stellt sich in steuerlicher Hinsicht zunächst die Frage, ob die Abfindungszahlung bei ihr eine steuerbare Schenkung darstellt. Dies scheint zunächst nicht abwegig und wurde von Seiten der Finanzverwaltung in entsprechenden Verfahren bereits so vertreten. Denn immerhin fließt eine Geldzahlung, obwohl der Pflichtteilsanspruch verjä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1.3 Langfristig gestundete Forderung – Folgen für die Bilanz

Aufgrund einer schwierigen Wirtschaftslage wird sich ein Unternehmer ausnahmsweise gegenüber einem bisher zuverlässigen Abnehmer auf eine langfristige Stundung der Forderung (gegen Sicherheiten) einlassen. Die sinnvollerweise schriftlich zu treffende Vereinbarung über die Stundung führt dazu, dass der Lauf der Verjährung[1] gehemmt ist[2] und die Verjährung wird zudem unterb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Dabei sind auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind. Gründe für die Uneinbringlichkeit können sein: Tod des Schuldners, tatsächliche Zahlungsunfähigkeit,[2] Schuldner unbekannt verzogen, Einstellung eines...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Neubeginn und Hemmung der Verjährung

Rz. 305 Für den Neubeginn der Verjährung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 212 BGB. Danach beginnt die Verjährung erneut, wenn der Schuldner den Anspruch anerkannt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Ein Anerkenntnis des Erben im Rahmen eines Auskunftsbegehrens des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB kann...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Beginn der Verjährung

Rz. 301 Die Verjährung beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung (doppelte Kenntnis). Sie endet drei Jahre nach diesem Zeitpunkt. Kenntnis vom Erbfall hat der Pflichtteilsberechtigte, sobald er vom Tod des Erblassers erfahren hat. Hinsichtlich eines Verschollenen kommt es auf die Kenntnis von dessen Für-...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Haftungsfalle Verjährung

Rz. 355 Die Verjährungsproblematik bringt für den Anwalt aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs erhebliche Haftungsrisiken mit sich. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des Erblassers zu ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / M. Verjährung der Pflichtteilsansprüche

I. Grundsätzliches Rz. 298 Alle Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Hieran hat sich auch durch die Erbrechtsreform im Ergebnis nichts geändert. Die frühere Sonderverjährung nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist zwar zugunsten der Regelverjährung gem. § 195 BGB entfallen. Diese gilt nunmehr auch für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch. Voraussetzung für i...mehr