Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / b) Die einzelnen Ansprüche

Standardfall: Der gem. § 2303 BGB pflichtteilsberechtigte Enterbte hat gegen den Erben zunächst die Ansprüche aus § 2314 Abs. 1 BGB, im Wesentlichen gerichtet auf Wertermittlung und notarielles Verzeichnis hierbei grundsätzlich... mehr

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AGS 02/2026, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers V auf Ersatz eines Kostenschadens wegen angefallener Sachverständigengebühren in Anspruch. Zwischen der Klägerin und Herrn V besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die Klägerin finanzierte für den Versicherungsnehmer V seine Verteidigung gegen den Vorwurf von V... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000,00 EUR betragen muss. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehe... mehr

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Haftung der Wohnungseigentümer / 5.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein... mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.2 Streitverkündung

Da die Rechtskraft eines Urteils nur zwischen den Parteien wirkt, der Verwalter aber sowohl im Schadensersatzprozess als auch im Anfechtungsverfahren nicht als Partei beteiligt ist, entfaltet sie keine Wirkung gegen den Verwalter. Dies hat zur Konsequenz, dass im jeweiligen Regressverfahren gegen den Verwalter nochmals die anspruchsbegründenden Tatsachen geprüft werden müsse... mehr

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Haftung der Wohnungseigentümer / 5.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verjährung

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 EGStGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren; indes beginnt diese erst mit Beendigung der geschuldeten Handlung, ergo der vollständigen Erfüllung der Publizitätspflichten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 EGStGB). M.a.W.: Solange die Pflichtenstellung fortbesteht und die Betroffenen untätig bleiben, beginnt der Lauf de... mehr

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Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ... mehr

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Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.3 Steuerlich verjährte Ansprüche

Dieser obig skizzierte Streitstand zwischen der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden und den Steuerexperten im Schrifttum ist von enormer praktischer Bedeutung. Sogar hat Prof. Dr. Markus Jäger als maßgebender Richter im ersten Steuerstrafsenat des BGH für Strafsachen klargestellt, dass dieses Problem der Verjährung im Besteuerungsverfahren versus Einziehung im Steuerstra... mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.1 Fiskalische Auslegung des Vermögensabschöpfungsgesetzes

Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden (Steuerfahnder, Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. Staatsanwälte) haben durch die Verschärfung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht erheblichen Rückenwind erhalten und wollen nunmehr mit der im Folgenden dargestellten Argumentation die Einziehung als präferierte Universalwaffe gegen Steuerhinterzieher mit einer "... mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT... mehr

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Forderungen / 2.2 Ansatz in der Steuerbilanz

Forderungen, insbesondere Geldforderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Steuerbilanz zu aktivieren, sobald sie (unabhängig von der rechtlichen Entstehung) wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher sind.[1] Eine Forderung entsteht notwendig als Betriebsvermögen oder Privatvermögen, je nachdem, ob die Entstehung betrie... mehr

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Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen häufig nicht.[1] Ein rechtswidriger Durchsuchungsb... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 1 Grundsatz

Bilanzierende Steuerpflichtige ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögens-(Bestands-)vergleichs als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und demjenigen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[1] Als Betriebsvermögen am Schluss des vorang... mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.5 Aufhebbarkeit und Änderbarkeit der Steuerfestsetzung

Rz. 75 Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung Ist die Bilanz des Steuerpflichtigen fehlerhaft, ist der Steuerpflichtige grundsätzlich dazu berechtigt, den Fehler zu beheben und die Bilanz entsprechend zu berichtigen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt ist oder wenn sie zwar erfolgt, aber noch nicht bestandskräftig ist; in diesen ... mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e... mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde zuletzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d... mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Entgelt Office Premium
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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 4 Verjährung

Die Verjährung der Kurzarbeitergeldansprüche und damit auch die Verjährung von Nachzahlungen oder Rückforderungen von Kurzarbeitergeld richtet sich nach § 45 SGB I. Danach verjähren Ansprüche auf Sozialeistungen in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Für Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des ... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt... mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre... mehr

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Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die... mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften... mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu... mehr

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Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a... mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 8 Streitverkündung

Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung zulässig.[1] Durch Zustellung der Streitverkündungsschrift wird die Verjährung im Verhältnis zum Streitverkündeten gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB gehemmt. Dieser muss sich das Ergebnis der Beweiserhebung im etwa nachfolgenden Prozess gemäß §§ 68, 493 Abs. 1 ZPO entgegenhalten lassen. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Hemmung der Verjährung

Rz. 21 Erhebt der Erbe Klage, so tritt eine Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur bzgl. der im Klageantrag präzisierten Erbschaftsgegenstände ein, es sei denn, der Erbe geht im Wege der Stufenklage vor und hat sich eine genaue Bezeichnung der Erbschaftsgegenstände in der Klage vorbehalten. Die Klagerhebung durch einen Miterben hemmt nur hinsichtlich seiner A... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verjährung

Rz. 13 Die Verjährung richtet sich nach den §§ 195, 199 BGB. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verjährung

Rz. 46 Für das Vermächtnis gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB).[81] Handelt es sich bei dem Vermächtnis um ein Grundstück, greift die zehnjährige Verjährung (§ 196 BGB).[82] Diese Meinung ist jedoch nicht unumstritten. Gegen eine Anwendung von § 196 BGB spricht, dass der Gesetzgeber für erbrechtliche Ansprüche die Regelverjährung wollte. Ansatzpu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verjährung

Rz. 13 Der Haftungsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker verjährt nach der Regelverjährung gem. § 195 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche in drei Jahren. Rz. 14 Hinsichtlich der Neuregelung der Verjähr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Verjährung

Rz. 34 Die Verjährung der gegen den Nachlass gerichteten Ansprüche wird auch durch die Erhebung der Einreden aus § 1990 BGB nicht gehemmt. Nach § 205 BGB ist die Verjährung gehemmt, solange der Schuldner "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist". Da die Einreden des § 1990 BGB nicht auf einer Vereinbarung zwisc... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Kurze Verjährung

Rz. 7 Eine eigenständige Regelung für den Grundstückseigentümer enthält § 34 Abs. 1 WEG bei Veränderungen und Verschlechterungen nur durch den Verweis auf § 1057 BGB, der eine kurze Verjährung der Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen vorsieht. Demnach beginnt die Verjährung wie beim Vermieter erst mit der Rückgabe der Räumlichkeiten. Da § 1057 S. 2 BGB... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verjährung

Rz. 16 Die Verjährung der Ansprüche nach § 1980 BGB richtet sich nach den §§ 195, 199 BGB. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB, deren Beginn sich nach § 199 BGB richtet.[44] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Neubeginn der Verjährung

Rz. 21 Für den Neubeginn der Verjährung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 212 BGB. Erkennt der Schuldner den Anspruch an, führt dies trotz Einwendungen bzgl. der Höhe zum Neubeginn der Verjährung hinsichtlich des gesamten Anspruchs.[54] Ein Anerkenntnis des Erben kann im Rahmen eines Auskunftsbegehrens bereits dann vorliegen, wenn er sich bereit erklärt, über den Besta... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verjährung

Rz. 61 Die eigentliche Verjährungsfrist für die Ansprüche aus § 2314 BGB richtet sich seit der Erbrechtsreform nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB.[355] Demzufolge beginnt die Verjährungsfrist, wenn der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Problem: Verjährung

Rz. 10 Ziel der Rechtsfolge des § 1977 BGB – die Aufrechnung als nicht erfolgt anzusehen – ist es, die durch die Aufrechnung erloschenen Forderungen wieder durchsetzbar zu machen. Dieses Ziel würde vereitelt, wenn hinsichtlich – einer oder beider – Forderungen während der Zeit zwischen der Erklärung der Aufrechnung und der amtlichen Vermögenssonderung die Verjährungsfrist ab... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Aufklärung über Rechtsfolgen des Abfindungsvergleiches bzw. Rechtsfolgen vereinbarter Vorbehalte im Hinblick auf die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen und die Verjährung vorbehaltener Ansprüche

Rz. 120 Wenn der Versicherer keine Bereitschaft zeigt, einen Abfindungsvergleich mit Vorbehalt für Zukunftsschäden zu schließen, dann muss der Anwalt den Mandanten darüber besonders intensiv aufklären und ihm die Tragweite für die Zukunft aufzeigen. Zugleich ist bei der Bezifferung der Abfindungssumme auf deren angemessene Erhöhung als Gegengewicht für den Verlust des Vorbeh... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Wirkungen der Verjährung

Rz. 22 Die Wirkungen der Verjährung richten sich nach § 214 BGB. Die Verjährung führt zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Erben. Die Pflichtteilsansprüche anderer Pflichtteilsberechtigter erhöhen sich nicht.[57] Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nur gegenüber einem von mehreren als Gesamtschuldner haftenden Miterben, § 2058 BGB, wirkt sich nicht zugunsten der Übr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verjährung des Erbschaftsanspruchs

Rz. 16 Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt nur noch für den Herausgabeanspruch aus §§ 2018, 2019 BGB sowie für Ansprüche, die der Geltendmachung dieses Herausgabeanspruchs dienen, somit die Ansprüche gem. §§ 260, 2027, 2028 BGB.[54] Der Erbschaftsanspruch eines Miterben gegen einen anderen Miterben unterliegt ebenfalls der 30-jährigen Verjährung.[... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verjährung

Rz. 5 Da § 1958 BGB es den Nachlassgläubigern auch verwehrt, einen Neubeginn der Verjährungsfrist (§ 212 BGB) herbeizuführen, hemmt § 211 BGB (vgl. § 1954 Rdn 8) für die Schwebezeit die Verjährung. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2332 Verjährung

Gesetzestext (1) Die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 gegen den Beschenkten zustehenden Anspruchs beginnt mit dem Erbfall. (2) Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Anspruchs nach § 2329 wird nicht dadurch gehemmt, dass die Ansprüche erst nach der Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses geltend gemacht werden können. A. Allg... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Verjährung

Rz. 26 Der Anspruch aus einer Teilungsanordnung unterliegt keiner Verjährung, ebenso wie der Anspruch auf Auseinandersetzung unverjährbar ist, §§ 2042 Abs. 2, 758 BGB.[117] mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Verjährung der Wohngeldansprüche

Rz. 278 Wohngeldansprüche unterliegen nach nahezu einhelliger Auffassung und der Rechtsprechung des BGH der Verjährung.[674] Alle Arten von Beitragsforderungen verjähren gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, d.h. fällig geworden, ist und der Gläubiger von den Umständen, die... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verjährung

Rz. 66 Aus der Perspektive des Anwalts stellt die Verjährungsproblematik aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oft ein großes Haftungsrisiko dar. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des ... mehr