Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Verjährung (Miete) / 1.4.6 Was gilt bei Annahmeverzug des Vermieters?

Streitig ist, ob es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist oder die Rücknahme der Schlüssel grundlos verzögert. Dies wird teilweise bejaht[1], teilweise verneint.[2] Der BGH hat die Rechtsfrage noch nicht entschieden.[3]mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.3 Anspruch genau bezeichnen

Die Hemmung wirkt nur, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet ist. Wichtig Forderung genau benennen Der Anspruch ist so anzugeben, dass Art und Umfang der geltend gemachten Forderung zweifelsfrei feststehen. Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, muss jeder einzelne Anspruch in dieser Weise angegeben werden. Werden die Ansprüche im Mahnverfahren gelte...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.3 Begriff der Mietsache/vermietete Eigentumswohnung

Mietsache Die Vorschrift des § 548 BGB bezieht sich nur auf Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Bei der Grundstücksmiete gehören zur vermieteten Sache diejenigen Grundstücks- und Gebäudeteile, die dem Mieter zum vertraglichen Gebrauch überlassen sind, aber auch diejenigen, an denen er nur ein Mitbenutzungsrecht hat. Praxis-Beispiel Mitbenutzungsrecht Hauseingan...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.2 Betriebskosten

Zur Miete gehören auch die Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Betriebskostenvorauszahlungen und die Ansprüche auf eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Die Verjährung beginnt hier mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.[1] Ein Anspruch entsteht frühestens mit dem Eintritt der Fälligkeit. Ein Nachzahlungsanspruch aus einer Betrieb...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.3 Ungekürzte Zahlung trotz Mangel

Hat der Mieter trotz eines Mangels der Mietsache den Mietzins ungekürzt weiterbezahlt, verjähren die Rückforderungsansprüche ebenfalls in 3 Jahren.[1] Gleiches gilt, wenn der Mieter die Minderungsquote zu gering bemessen hat.mehr

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Verjährung (Miete) / 2 Ansprüche des Vermieters – allgemeine Verjährungsfrist (§§ 195 ff. BGB)

Praxis-Beispiel Verjährungsberechnung 3-jährige Verjährungsfrist: Der Anspruch entstand am 15.5.2023: Verjährungsbeginn: 31.12.2023, Verjährungsende: 31.12.2026, Verjährungseintritt: 1.1.2027 2.1 Rückständige Miete, Betriebskosten, Kaution 2.1.1 Miete und Nutzungsentschädigung Die Ansprüche des Vermieters auf Rückstände von Miete und Pacht verjähren in 3 Jahren.[1] Für den Anspru...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.3 Rückgabe der Mietsache

Die Verjährungsfrist für den Rückgabeanspruch des Vermieters beträgt 3 Jahre.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 4 Ansprüche des Mieters – allgemeine Verjährungsfrist (§§ 195 ff. BGB)

4.1 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlter Miete 4.1.1 Verstoß gegen § 5 WiStG Der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gem. § 5 WiStG verjährt in 3 Jahren.[1] 4.1.2 Fehlerhafte Wohnflächenangabe Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tats...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1 Begriff der Ersatzansprüche

Zu den Ersatzansprüchen i. S. d. § 548 Abs. 1 BGB zählen: 1.1.1 Schadensersatzansprüche Hierzu gehören Ansprüche aus Veränderungen/Verschlechterungen der Mietsache aus positiver Vertragsverletzung, Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung. 1.1.2 Vertragsansprüche, Rückbaupflicht Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Herstellung eines bestimmten, vertragl...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.1 Miete und Nutzungsentschädigung

Die Ansprüche des Vermieters auf Rückstände von Miete und Pacht verjähren in 3 Jahren.[1] Für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB gilt dieselbe Verjährungsfrist, weil dieser Anspruch als vertragsähnlicher Anspruch dem Mietzinsanspruch gleichgestellt ist.mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.5 Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution

Für den Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Mietkaution gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 4.3 Rückzahlung der Kaution

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution einschließlich der Zinsen verjährt ebenfalls in 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vermieter über die Kaution abrechnen konnte bzw. musste.mehr

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Verjährung (Miete) / 3 Ansprüche des Mieters – kurze Verjährungsfrist (§ 548 Abs. 2 BGB)

Die Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Hinweis Unterschiedlicher Verjährungsbeginn Bei den Ansprüchen des Mieters kann der Verjährungsbeginn somit anders liegen als bei den Ansprüchen des Vermieters. 3.1 Begriff der Aufwendungen Nach der Rechtsprech...mehr

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Verjährung (Miete) / 1 Ersatzansprüche des Vermieters – kurze Verjährungsfrist (§ 548 Abs. 1 BGB)

Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in 6 Monaten ab der Rückgabe der Mietsache. Wichtig Vermieterfalle Die extrem kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB ist eine der gefährlichsten "Vermieterfallen". Dieser Beitrag soll helfen, dass Sie nicht "hineintappen". 1.1 Begriff der Ersatzansprüche Zu den Ersatzansprüchen i...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.1 Schadensersatzansprüche

Hierzu gehören Ansprüche aus Veränderungen/Verschlechterungen der Mietsache aus positiver Vertragsverletzung, Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung.mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlter Miete

4.1.1 Verstoß gegen § 5 WiStG Der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gem. § 5 WiStG verjährt in 3 Jahren.[1] 4.1.2 Fehlerhafte Wohnflächenangabe Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt ...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.3 Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung

Nach § 539 Abs. 2 BGB ist der Mieter berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Mietsache versehen hat, wegzunehmen. Auch der Wegnahmeanspruch verjährt in 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1 Rückständige Miete, Betriebskosten, Kaution

2.1.1 Miete und Nutzungsentschädigung Die Ansprüche des Vermieters auf Rückstände von Miete und Pacht verjähren in 3 Jahren.[1] Für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB gilt dieselbe Verjährungsfrist, weil dieser Anspruch als vertragsähnlicher Anspruch dem Mietzinsanspruch gleichgestellt ist. 2.1.2 Betriebskosten Zur Miete gehören auch die Ansprüche des Vermiet...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.1 Verstoß gegen § 5 WiStG

Der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gem. § 5 WiStG verjährt in 3 Jahren.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.4 Zeitpunkt der Klageerhebung/des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids

Die Klageschrift oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Gericht eingereicht werden; die Regelung des § 193 BGB ist auf den Ablauf von Verjährungsfristen entsprechend anzuwenden.[1] Wichtig Sonn- und Feiertag, Samstag Daraus folgt: Endet die Verjährungsfrist an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag, tritt an die Stelle dieses Tage...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.1 Begriff der Rückerlangung

Für die Frage der Rückerlangung kommt es deshalb grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vermieter freien Zugang zur Mietsache hat. Darüber hinaus muss der Vermieter zur Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in der Lage sein. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Mieter den Besitz vollständig und unzweideutig aufgegeben und der Vermieter den Besitz wiedererlangt h...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.2 Vertragsansprüche, Rückbaupflicht

Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Herstellung eines bestimmten, vertraglich vereinbarten Zustands sowie Ansprüche auf Beseitigung einer baulichen Veränderung.[1] Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Veränderung vom Mieter selbst oder auf dessen Wunsch vom Vermieter vorgenommen worden ist.[2] Es muss sich aber immer um Ansprüche handeln, die aus einer Veränderun...mehr

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Verjährung (Miete) / 8 Verzicht auf Verjährungseinrede/unzulässige Rechtsausübung

Ein vertraglich vereinbarter, genereller Verzicht auf die Verjährungseinrede ist unwirksam.[1] Hinweis Verzicht im Einzelfall möglich Für den konkreten Einzelfall kann auf die Erhebung der Verjährungseinrede aber verzichtet werden. In der Regel erfolgt das für einen bestimmten Zeitraum. Der Verzicht führt nicht zur Verlängerung der Verjährungsfrist, sondern begründet die Einred...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.2 Bereicherungsansprüche bei überhöhter Kaution

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution den Betrag von 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Hat der Mieter eine höhere Kaution bezahlt, steht ihm in Höhe des überzahlten Betrags ein Bereicherungsanspruch zu. Hierfür gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.2 Insbesondere: Ersatz für nicht geschuldete Renovierung

Hat der Mieter Schönheitsreparaturen aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel durchgeführt, steht ihm ein Bereicherungsanspruch zu. Nach der Rechtsprechung des BGH gilt hierfür die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB.[1] Diese Rechtsprechung hat zur weiteren Folge, dass die Verjährungsfrist erst mit dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses beginnt. Achtung Auc...mehr

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Verjährung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache verjähren in 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ebenfalls in 6 Monaten verjähren die Ersatzansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung. Verjährungsbeginn ist die Beendigung des Mietverhältnisses. Die Anspr...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.1.3 Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen

Ebenso ist § 548 BGB auf solche vorvertraglichen Verhältnisse entsprechend anzuwenden, in denen es wegen des Abbruchs der Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist. Deshalb verjähren auch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen in der kurzen Frist des § 548 BGB.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 3.1 Begriff der Aufwendungen

Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Aufwendungen in diesem Sinne alle Maßnahmen, "die das Grundstück in seinem Bestand verbessern".[1] In Betracht kommen vertragliche Ansprüche, die gegeben sein können, wenn vereinbart ist, dass der Vermieter für die vom Mieter durchgeführten Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Vertragsende eine Ausgleichszahlung leisten s...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.4 Ratenzahlungsvereinbarung

Schließen die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, wonach ein Mietrückstand in Raten getilgt werden soll, ist zu unterscheiden: Liegt der Vereinbarung eine streitige Forderung zugrunde, ist anzunehmen, dass durch den Vertrag eine gerichtliche Geltendmachung erspart werden sollte; in diesem Fall gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. Ist die Forderung dagegen unstreitig u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verjährung

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anrechnungsverfügung ist nur innerhalb der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gebrachten Zahlungsverjährungsfrist zulässig (BFH vom 12.02.2008, VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27.10.2009, VII R 51/08, BStBl II 2010, 382). Die Verjährungsfrist des § 228 AO (Anhang 1b) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Bekan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Kann der begü... / aa) Differenzierung zwischen Anspruch und Forderung

Eine andere Auslegung bietet sich an, wenn man analytisch zwischen dem schuldrechtlichen Anspruch und einer hinter diesem Anspruch stehenden Rechtsposition, dem Substanzrecht einer Forderung, unterscheidet. Nach der herrschenden Ansicht erschöpft sich ein schuldrechtliches Recht vollständig in dem schuldrechtlichen Anspruch. Danach unterscheiden sich relative und absolute Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kellermann, Neue Entwicklungen und Rechtsfortbildung im Kommanditgesellschaftsrecht, die "moderne" Gestaltung der KG, JbFSt 1980/81, 320; Uelner, Steuerliche Probleme bei kapitalistisch verfassten KG, JbFSt 1980/81, 359; Sauer, Die Publikums-KG, Bielefeld 1982; Gieseke, Besondere Probleme bei der mittelbaren Beteiligung an einer Publikums-KG durch einen Treuhand-Kommanditisten,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Erheblichkeit als Voraussetzung der gesonderten Feststellung

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 24.05.1994, BStBl I 1994, 302 (Nichtanwendungserlass zu BFH BStBl II 1994, 381 zu § 181 Abs 5 AO); FinMin NW vom 24.10.2016, S 0362 (zu § 181 Abs 5 AO, gesonderte Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist). Rn. 113 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Eine gesonderte Feststellung gem § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO ist nur zulässig, wenn die Feststell...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. § 164 AO

Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steuer nach § 16...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.2 Umfang der Entgeltfortzahlung

Bei Annahmeverzug hat der Arbeitgeber die Bruttovergütung zu zahlen, die der Arbeitnehmer bei Erbringung seiner vertraglichen Arbeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Damit sind alle Leistungen des Arbeitgebers zu erbringen, die Entgeltcharakter haben, seien es Zeitlohn, leistungsabhängige Vergütung, Privatnutzung eines Firmenwagens zum Nutzwert oder Sachbezüge zum Sachwe...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 3 Literatur

Rz. 9 Fischer, Die Verjährung von Vergütungsansprüchen in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2003, 301. Krämer, Das Krankenhaus in der Rechtsprechung, NZS 2006, 578. Masuch/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005, 613. Müller, Verjährung von Krankenhausforderungen gegen gesetzliche Krankenkassen, NZS 200...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.4 Ausgeschlossene Vorschriften

Rz. 8 Nicht anwendbar sind: § 123 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Täuschung durch Dritte), §§ 288, 291 BGB (Verzugs- und Prozesszinsen), BSG, Urteil v. 11.3.1987, 8 RK 43/85; BSG, SozR 3-4100 § 128 a Nr. 6, vgl. auch Rz. 4. Für Geldleistungen im Sozialrecht bestehen Verzinsungsvorschriften (z. B. § 44 SGB I). Dennoch sind zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern keine Verz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musterverzeichnis / § 6 Wiederkehrende Geldleistungen (Leibrente, Dauernde Last)

6.1 Wegzugsklausel im Hinblick auf den Verlust des Sonderausgabenabzugs Musterdatei öffnen 6.2 Verlängerung der Verjährung bezüglich des Rentenstammrechts Musterdatei öffnen 6.3 Gleitklausel mit automatischer Anpassung an den Verbraucherpreisindex Musterdatei öffnen 6.4 Anpassung an Indexveränderungen erst nach vorheriger Geltendmachung Musterdatei öffnen 6.5 Wertgesicherte Leib...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 1. Zivilrechtliche Einordnung

Rz. 11 Zivilrechtlich besteht die Leibrente nach Ansicht der Rechtsprechung aus einem einheitlichen Rentenstammrecht, aus dem die einzelnen Rentenzahlungsansprüche als Rechtsfrüchte (Erträge) gemäß § 99 Abs. 2 BGB erwachsen.[15] Verjährungsrechtlich würde diese Einordnung zu folgendem befremdlichen Ergebnis führen: Nach der Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrec...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 8 Die Erstattungsregelung des § 103 Abs. 1 ist einschlägig, wenn ein Leistungsträger i. S. v. §§ 12,18 bis 29, 68 SGB I nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften mit einer Sozialleistung (§ 11 SGB I i. V. m. den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs) in Vorleistung getreten ist, deren Anspruch durch das spätere Hinzutreten einer von einem anderen Leistungsträger zu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 4.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Ein gewerbetreibender Unternehmer ist verpflichtet, dem zuständigen Leiter des Finanzamtes unter anderem den Ort, an dem die mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängenden Unterlagen aufbewahrt werden (zu denen auch Rechnungen gehören), mitzuteilen. Bei den in elektronischer Form ausgestellten Rechnungen besteht die Möglichkeit, sie auf dem Territorium eines anderen ...mehr