Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.3 Teilzahlungen – Verrechnungsbestimmungen

Rz. 107 § 266, wonach der Schuldner/Mieter zu Teilleistungen nicht berechtigt ist, spielt in der mietrechtlichen Praxis keine Rolle, da die Vorschrift durch § 242 insofern eingeschränkt ist, als der Gläubiger/Vermieter Teilleistungen nicht ablehnen darf, wenn ihm die Annahme unter Würdigung aller Belange und eigener schutzwürdiger Interessen zuzumuten ist (Palandt/Grüneberg,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Regelungsinhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Der vielschichtige Problemkomplex "Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren" wird in § 393 AO entgegen der Überschrift, die der Norm vorangestellt ist, nur unvollkommen geregelt. Als Grundsatz ist in § 393 Abs. 1 Satz 1 AO festgeschrieben, dass sich Rechte und Pflichten des Stpfl. und der FinB im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren nac...mehr

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Erbprozessrecht / 10.2 Feststellungsklage

Soweit es um die Feststellung des Bestehens eines Pflichtteilsrechts geht, ist die Feststellungsklage die einschlägige Klageart. Allerdings ist hinsichtlich der Kostenfolge bei gleichzeitiger Erhebung von Feststellungs- und -Stufenklage Vorsicht geboten.[1] Bereits vor Eintritt des Erbfalls ist es dem Erblasser gestattet, gerichtlich feststellen zu lassen, ob eine von ihm ver...mehr

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zfs 03/2024, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Betroffene ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Die Betroffene hat bestritten, die jeweils verantwortliche Fahrzeugführerin gewesen zu sein. Sie ließ über Ihren Verteidiger vortragen, dass das jeweils streitgegenständliche Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen […] ausschließlich durch Frau A.F. genutzt und geführt werde. Diese sei auch auf den jeweiligen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.1 Allgemeines

Tz. 275 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Aussteller der Bestätigung bzw der Veranlasser einer Fehlverwendung haftet für die entgangene St. Haftungsschuldner ist daher der Handelnde. Tz. 276 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Ausstellerhaftung trifft grds nur Kö, da § 50 Abs 1 EStDV ausdrücklich anordnet, dass Zuwendungsbestätigungen vom Empfänger auszustellen sind. Da als Zuwendung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweck der Norm

a) Vermeidung divergierender Entscheidungen Rz. 13 [Autor/Stand] Die heute h.M. sieht den Sinn und Zweck des § 396 AO gerade in der Vermeidung jener divergierenden Entscheidungen zwischen dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit[2]. Demgegenüber stellte das BayObLG jenen Zweck des § 396 AO infrage, indem es zwar e...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Erbprozessrecht / 8.1 Vermächtnisanspruch

Der rein schuldrechtliche Vermächtnisanspruch aus § 2174 BGB besteht grundsätzlich den Erben gegenüber und ist entweder auf Verschaffung, Beseitigung oder auf Wertersatz gerichtet, wenn der Erblasser eine der dort genannten, beeinträchtigenden Handlungen vornimmt. Er entsteht mit dem Erbfall, soweit der Bedachte sein Vermächtnis nicht ausschlägt (§ 2176 BGB), wofür keine ges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dauer der Aussetzung und Fortsetzung des Verfahrens

Rz. 72 [Autor/Stand] § 396 Abs. 1 AO bestimmt, dass das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Besteuerungsverfahrens ausgesetzt werden kann. Das Besteuerungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen, wenn der Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil alle Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen (§ 355 AO; §§ 47, 120 FGO) abgelaufen sind oder weil ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.4 Ausschlussfristen/Verjährung

Rz. 34 Gerichtlich nach § 9 KSchG festgesetzte Abfindungen unterliegen keinen tariflichen oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen, da mit der Entscheidung der Anspruch festgesetzt und tituliert ist. Gleiches gilt, wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung vereinbart wird (vgl. BAG, Urteil v.13.1.1982, 5 AZR 546/79 [1]). Eine rechtskräftig gerichtlich festgesetzt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 36.3 Verjährung nach § 548 BGB

Der BGH hat ein wichtiges Grundsatzurteil gefällt. Praxis-Beispiel Unwirksame Formularklausel zur Verjährung "Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme verjähren in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.". Der Mieter wird dadurch doppelt b...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 36.1 Verlängerung der Verjährung

Die Verjährungsfrist (bis 30 Jahre) kann vertraglich verlängert werden.[1] Eine solche Vereinbarung kann aber nicht formularvertraglich getroffen werden, weil § 548 BGB zum gesetzlichen Leitbild der Miete gehört.[2] Etwas anderes kann gelten, wenn besondere Sachgründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist sprechen.[3] Praxis-Beispiel Gutachten durch Sachverständigen Hierv...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 36 Verjährung

36.1 Verlängerung der Verjährung Die Verjährungsfrist (bis 30 Jahre) kann vertraglich verlängert werden.[1] Eine solche Vereinbarung kann aber nicht formularvertraglich getroffen werden, weil § 548 BGB zum gesetzlichen Leitbild der Miete gehört.[2] Etwas anderes kann gelten, wenn besondere Sachgründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist sprechen.[3] Praxis-Beispiel Gutac...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 36.2 Verzicht auf Verjährungseinrede

Ein vertraglich vereinbarter genereller Verzicht auf die Verjährungseinrede ist unwirksam. Für den konkreten Einzelfall kann auf die Erhebung der Verjährungseinrede aber verzichtet werden. Der Verzicht führt nicht zur Verlängerung der Verjährungsfrist, sondern begründet die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung.mehr

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Verjährung (Miete) / 5 Hemmung der Verjährung

In zahlreichen Fällen ist die Verjährung gehemmt. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet (§ 209 BGB). Die wichtigsten Fälle der Hemmung sind: 5.1 Verhandlungen zwischen den Parteien über den Anspruch (§ 203 BGB) Praxis-Beispiel Verhandlungen nach Mietende Verhandeln die Parteien nach Beendigung des Mietverhältnis...mehr

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Verjährung (Miete) / 3.4 Beginn der Verjährung

Die Verjährung der Ersatzansprüche des Mieters beginnt mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Hierunter ist derjenige Zeitpunkt zu verstehen, in dem das Mietverhältnis rechtlich endet. Die Gewährung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO) oder von Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) lässt die Beendigung des Mietverhältnisses unberührt. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Sache...mehr

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Verjährung (Miete) / 6 Neubeginn der Verjährung durch Anerkennung des Anspruchs

Die Verjährung beginnt neu, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 BGB). Für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein von dem Bestehen der Forderung unzwei...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4 Beginn der Verjährung

Die Verjährung der in § 548 BGB genannten Ansprüche beginnt – unabhängig vom Zeitpunkt der Schadensentstehung – erst mit der Rückgabe. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden erst einige Zeit nach der Rückgabe zutage tritt.[1] 1.4.1 Begriff der Rückerlangung Für die Frage der Rückerlangung kommt es deshalb grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vermieter freien Zugang zu...mehr

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Verjährung (Miete) / 7 Verlängerung der Verjährung durch Vereinbarung

Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB kann gem. § 202 Abs. 2 BGB durch Vereinbarung verlängert werden. Nach h. M. setzt eine solche Vereinbarung einen Individualvertrag voraus.[1] Etwas anderes kann gelten, wenn besondere Sachgründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist sprechen.[2] Praxis-Beispiel Besondere Sachgründe für Verlängerung Hiervon ist auszugehen, wenn die ...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.5 Stundungsvereinbarung (§ 205 BGB)

Die Verjährung tritt nicht ein, solange ein Anspruch gestundet ist. Unter einer Stundung in diesem Sinne ist nur die nachträgliche Stundung zu verstehen. Die ursprüngliche Stundung verschiebt den Zeitpunkt der Fälligkeit.mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.4 Zwangsräumung

Bei der Zwangsräumung beginnt die Verjährung, nachdem der Gerichtsvollzieher den Vermieter in den Besitz eingewiesen hat.mehr

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Verjährung (Miete)

Zusammenfassung Überblick Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache verjähren in 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ebenfalls in 6 Monaten verjähren die Ersatzansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung. Verjährungsbeginn ist die Beendigung des Mietverhältni...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.2 Rückgabe vor Vertragsende

Wird die Mietsache bereits vor dem Vertragsende zurückgegeben und will sich der Vermieter gegen die Einrede der Verjährung sichern, stehen ihm 3 Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann mit dem Mieter vereinbaren, dass die Verjährung erst mit der rechtlichen Beendigung des Mietverhältnisses oder zu einem noch späteren Zeitpunkt beginnt. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mie...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.3 Rückwirkende Betriebskostenerhöhung, insbesondere Grundsteuererhöhung

Streitig ist, wann die Verjährung bei einer rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer beginnt. Teilweise wird vertreten, dass die Verjährung der Nachforderung gem. §§ 214 Abs. 1, 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende desjenigen Jahres beginnt, auf das sich die Nachforderung bezieht. Praxis-Beispiel Rückwirkender Grundsteuerbescheid Erhält der Vermieter im Jahr 2020 einen auf das Jahr 2016 ...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.3 Teilrückgabe

Es gilt der Grundsatz, dass die Verjährung erst mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache beginnt. Eine Ausnahme gilt bei der Teilrückgabe. Sie liegt vor, wenn die Mietsache aus räumlich getrennten und selbstständig nutzbaren Teilen besteht und der Mieter einen Teil des Mietobjekts zurückgibt. In diesem Fall beginnt die Verjährung jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem der betre...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.4 Zustellung eines Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB)

Ein von der Partei betriebenes selbstständiges Beweisverfahren hemmt nur die Verjährung der Ansprüche dieser Partei. Die Verjährung der Ansprüche der Gegenpartei wird hierdurch nicht gehemmt. Die Hemmung endet 6 Monate nach der Beendigung des Verfahrens. Hinweis Verfahrensende bei Zeugenbeweis und Sachverständigengutachten Wird ein Zeuge vernommen, so endet das Verfahren mit de...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.5 Anspruch auf Mängelbeseitigung

Der Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht vom Beginn des Mietverhältnisses an bis zu dessen Ende. Vor dem Ende des Mietverhältnisses kann die Verjährung nicht beginnen.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 4.4 Anspruch des Mieters auf Betriebskostenabrechnung

Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung wird nach Ablauf des 12. Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums fällig. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB 3 Jahre.[1]mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2 Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren, die Zustellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 3, 9 BGB)

5.2.1 Klageerhebung Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung u. a. "durch die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs ..." gehemmt. Mit Erhebung ist die Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht gemeint, nicht die Zustellung bei dem Beklagten. Wichtig Leistungs- oder positive Feststellungsklage, auch hilfsweise Erforderlich ist eine Le...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.2 Mahnbescheid

Die gleichen Grundsätze gelten für die Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid. Wichtig Wirksame Zustellung in richtigen Briefkasten des Schuldners Beim Einwurf eines Mahnbescheids in den Briefkasten setzt eine formell wirksame Zustellung nach § 180 ZPO voraus, dass der Briefkasten zur Wohnung des Zustellungsadressaten gehört.[1] Daran fehlt es, wenn der Adressat die Wohnung ...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.5 Rückforderungsansprüche des Mieters bei überzahlten Betriebskosten

In 3 Jahren verjähren auch die Rückforderungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen überzahlter Heizkosten und sonstiger Betriebskosten.[1] Wichtig Verjährungsbeginn nach Abrechnungszugang Der Rückerstattungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Betriebskostenvorauszahlungen wird erst nach Zugang der Abrechnung fällig. Vorher beginnt die Verjährung nicht zu laufen.[2...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.1 Verhandlungen zwischen den Parteien über den Anspruch (§ 203 BGB)

Praxis-Beispiel Verhandlungen nach Mietende Verhandeln die Parteien nach Beendigung des Mietverhältnisses über einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache oder unterlassener Schönheitsreparaturen, verlängert sich die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB von 6 Monaten um die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Verhandlungen. Unter den Begriff der Verhandlung fäll...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.5 Übergabe an Mietnachfolger/Untermieter

Nachfolgemieter Eine Besitzrückübertragung ist entbehrlich, wenn der bisherige Mieter die Mietsache im Einverständnis mit dem Vermieter dem Nachfolgemieter übergibt. Bei der Übergabe an den Nachfolgemieter kommt es nicht darauf an, ob der Mieterwechsel durch den Eintritt des neuen Mieters in den bestehenden Mietvertrag erfolgt (Vertragswechsel) oder ob zwischen dem Vermieter u...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.3 Geltendmachung eines Anspruchs durch Aufrechnung im Prozess (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB)

Eine außergerichtliche Aufrechnung genügt nicht. Sie muss im Prozess geltend gemacht werden. Dabei kann sich natürlich auf eine außergerichtlich erklärte Aufrechnung berufen werden. Wichtig Rechnen Sie innerhalb der kurzen Verjährungsfrist auf Sie sollten dies innerhalb der Frist tun und ausdrücklich erklären, auf welche Positionen Sie mit welchen Forderungen aufrechnen. Dies ...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.1 Klageerhebung

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung u. a. "durch die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs ..." gehemmt. Mit Erhebung ist die Einreichung der Klage bei dem zuständigen Gericht gemeint, nicht die Zustellung bei dem Beklagten. Wichtig Leistungs- oder positive Feststellungsklage, auch hilfsweise Erforderlich ist eine Leistungsklage oder e...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.6 Unterlassungsansprüche des Vermieters

Der Vermieter kann auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung fortsetzt.[1] Dieser Anspruch aus § 541 BGB unterliegt nach allgemeiner Ansicht der Verjährung, wobei die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.[2] Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der vertragswidrige Gebrauch stattgefunden hat und...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.2 Begriff der Veränderung/Verschlechterung

Eine Veränderung oder Verschlechterung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften liegt vor, wenn die Mietsache nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Es kommt also nicht darauf an, ob sich die Mietsache während der Mietzeit verändert oder verschlechtert hat. Hinweis Keine Substanzverletzung erforderlich Der Begriff der "Verschlechterung" in § 548 BGB se...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.2.3 Anspruch genau bezeichnen

Die Hemmung wirkt nur, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend genau bezeichnet ist. Wichtig Forderung genau benennen Der Anspruch ist so anzugeben, dass Art und Umfang der geltend gemachten Forderung zweifelsfrei feststehen. Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, muss jeder einzelne Anspruch in dieser Weise angegeben werden. Werden die Ansprüche im Mahnverfahren gelte...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.2 Fehlerhafte Wohnflächenangabe

Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der ang...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.1.4 Überzahlte Kostenmiete

Für Rückerstattungsansprüche wegen einer überzahlten Kostenmiete, die auf einer gesetzwidrigen Mietpreisvereinbarung beruht, gilt die Sondervorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 3 WoBindG. Danach verjährt der Anspruch auf Rückerstattung nach Ablauf von 4 Jahren ab der Leistung, jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres von der Beendigung des Mietverhältnisses an. Bei fortdauerndem...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.2 Rückforderungsanspruch des Vermieters für Vorschusszahlungen

Nach § 536a Abs. 2 BGB kann der Mieter einen Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn sich der Vermieter im Verzug mit der Mängelbeseitigung befindet. Nach der Rechtsprechung kann der Mieter bereits vor Beginn der Mängelbeseitigung einen Vorschuss zur Deckung der voraussichtlichen Kosten verlangen. Wird die Mängelbeseitigung nicht d...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.6 Was gilt bei Annahmeverzug des Vermieters?

Streitig ist, ob es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist oder die Rücknahme der Schlüssel grundlos verzögert. Dies wird teilweise bejaht[1], teilweise verneint.[2] Der BGH hat die Rechtsfrage noch nicht entschieden.[3]mehr

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Verjährung (Miete) / 1.3 Begriff der Mietsache/vermietete Eigentumswohnung

Mietsache Die Vorschrift des § 548 BGB bezieht sich nur auf Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Bei der Grundstücksmiete gehören zur vermieteten Sache diejenigen Grundstücks- und Gebäudeteile, die dem Mieter zum vertraglichen Gebrauch überlassen sind, aber auch diejenigen, an denen er nur ein Mitbenutzungsrecht hat. Praxis-Beispiel Mitbenutzungsrecht Hauseingan...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.2 Betriebskosten

Zur Miete gehören auch die Ansprüche des Vermieters auf Zahlung von Betriebskostenvorauszahlungen und die Ansprüche auf eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Die Verjährung beginnt hier mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.[1] Ein Anspruch entsteht frühestens mit dem Eintritt der Fälligkeit. Ein Nachzahlungsanspruch aus einer Betrieb...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.7 Berechnungsbeispiele

Hinweis So rechnen Sie richtig Den Fristbeginn regelt § 187 Abs. 1 BGB: Der Besitzübergang ist das Ereignis, das den Beginn der Laufzeit gemäß § 187 Abs. 1 BGB in Lauf setzt. § 188 Abs. 2 BGB regelt die anwendware Monatsfrist. Aufpassen müssen bei dem Monatsende: Wenn dieses am Ende 28, 29 oder 30 Tage ausweist, haben Sie tatsächlich keine vollen 6 Monate!mehr

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Verjährung (Miete) / 3 Ansprüche des Mieters – kurze Verjährungsfrist (§ 548 Abs. 2 BGB)

Die Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 6 Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Hinweis Unterschiedlicher Verjährungsbeginn Bei den Ansprüchen des Mieters kann der Verjährungsbeginn somit anders liegen als bei den Ansprüchen des Vermieters. 3.1 Begriff der Aufwendungen Nach der Rechtsprech...mehr

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Verjährung (Miete) / 4.3 Rückzahlung der Kaution

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution einschließlich der Zinsen verjährt ebenfalls in 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vermieter über die Kaution abrechnen konnte bzw. musste.mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.1 Miete und Nutzungsentschädigung

Die Ansprüche des Vermieters auf Rückstände von Miete und Pacht verjähren in 3 Jahren.[1] Für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB gilt dieselbe Verjährungsfrist, weil dieser Anspruch als vertragsähnlicher Anspruch dem Mietzinsanspruch gleichgestellt ist.mehr