Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Teil H: Personen- und Beruf... / 17 Ausländer, Abschiebung, Kosten [Rdn 111]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 92 Rechtsanwälte, Berufsrecht, Verfolgungsverjährung [Rdn 1061]

Rdn 1062 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1063 1. Die Verjährung anwaltlicher Pflichtverletzungen ist in § 115 BRAO geregelt, wonach diese in fünf Jahren verjähren. Allerdings wird diese Verjährungsfrist abhängig gemacht von den etwaigen Maßnahmen. Diese Frist gilt also nicht, wenn wegen der Pflichtverletzungen die anwaltsg... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 95 Rechtsanwälte, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1090]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 128 Wirtschaftsprüfer, Haftung, Allgemeines [Rdn 1442]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 115 Steuerberater, Haftung, Allgemeines [Rdn 1275]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 13 Ansprüche, Zivilrecht, Schmerzensgeld [Rdn 275]

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Teil D: Daten / 15 Daten, Datenlöschung, Strafverfahrensdateien und Verfahrensregister [Rdn 136]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 43 Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 450]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 94 Rechtsanwälte, Haftung, Pflichten [Rdn 1072]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 57 Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 687]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 4 Ansprüche, Opferentschädigung, Verfahrensrecht [Rdn 74]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 6 Ansprüche, Zivilrecht, Ansprüche von Tatbeteiligten gegeneinander [Rdn 107]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 118 Tierarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1306]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 81 Gewerbetreibende, Haftung zivil- und steuerrechtlich [Rdn 883]

Rdn 884 Literaturhinweise: Gehm, Überblick zur Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers nach § 71 AO, NZWiSt 2014, 93 ders., Haftung des Steuerhehlers/Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch FG, NZWiSt 2014, 467 Geuenich, In dubio pro reo auch steuerlich zu beachten, BB 2015, 423 Mack, Steuerstrafverfahren im Unternehmen, Stbg 2015, 27 Moritz, Steuerhinterzieh... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 30 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 354]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 130 Zahnarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1462]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 3 Apotheker, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 11]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 9 Arzt, Humanmediziner, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 50]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 47 Führungsaufsicht, Beendigung/Ruhen [Rdn 490]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 24 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 306]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 10 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 179]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 16 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 200]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 48 Führungsaufsicht, Dauer [Rdn 507]

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Teil F: Medien / 5 Medien, Risiken der Öffentlichkeitsarbeit der Verteidigung [Rdn 67]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 11 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 229]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 90 Rechtsanwälte, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 999]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 39 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber... mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit und Wirkung

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unverändert ist gegen Entscheidungen des BfJ über die Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Verwerfung des Einspruchs oder eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach § 335 Abs. 3 Satz 5 eine Beschwerde zulässig, "soweit sich aus Satz 2 oder den nachst... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Keine Einziehung bei Erlöschen des Steueranspruchs

Bei Taten der Steuerhinterziehung besteht das Erlangte i.d.R. in ersparten Aufwendungen, weil sich der Täter die Aufwendungen für die verkürzten Steuern erspart. Das gilt aber nur, wenn und soweit hierdurch beim Täter tatsächlich ein messbarer Vermögensvorteil eingetreten ist. Zunächst muss eruiert werden, in welcher Höhe durch die Verwirklichung eines Besteuerungstatbestand... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 8 Verjährung des Abfindungsanspruchs

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Zu beachten ist, dass tarifliche Ausschlussfristen der ges... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Die Abfindung dient dabei als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Im Vordergrund steht so vielfach das "Abkaufen des Bestandsschutzes". Der Beitrag befass... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.2 Ausschlussklauseln: Verschiedene Auffassungen

Ob und wie Ausschlussklauseln künftig in Bezug auf Ansprüche aus der Entgelttransparenz-Richtlinie wirken, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich entschieden ist die Frage nicht. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen eine Gestaltungsentscheidung treffen, ohne dass ihnen die Rechtsprechung den Weg vorgibt. Zwei Lager bilden die Diskussion ab.[1] Auff... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 2.2 Haftung des Mieters für den Untermieter

Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden gegenüber seinem Vermieter zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat (§ 540 Abs. 2 BGB). Wichtig Haftungsabgrenzung Für die Haftung des Mieters kommt es darauf an, ob der Untermieter "bei dem Gebrauch" oder bei Gelegen... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.4 Was kostet ein Fehler?

Die finanziellen Folgen einer unwirksamen Ausschlussklausel sind erheblich und werden in der Beratungspraxis regelmäßig unterschätzt. Kippt die Klausel, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB, modifiziert durch Art. 21 ETRL. Eine einzelne anspruchsberechtigte Person kann dann rückwirkend 3 Jahre Differenz zum Mediangehalt ihrer Vergleichsgruppe gel... mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 5 Prüfzeiträume – Nachforderungszeiträume – Verjährung

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe, die noch nicht von der Verjährung des § 25 Abs. 1 SGB IV betroffen sind.[1] Wichtig Verjährungsfrist muss beachtet werden Die Verjährung von Beitragsansprüchen gemäß § 25 SGB IV muss von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen beachtet werden. Die Verjährun... mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings... mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Erlöschen der Zollschuld

Rz. 188 Neben den in der AO geregelten Erlöschenstatbeständen durch Zahlung (§§ 224 und 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163 u. 227 AO) enthält Art. 124 UZK zollspezifische Erlöschensgründe. Die Unionsbestimmungen haben die nationalen Vorschriften über das Erlöschen einer Abgabenschuld verdrängt. Ein Zurückgreifen auf nationale Vorschriften ist nur möglich, soweit... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.6 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 213 Die Zollvorschriften über die Versandverfahren gelten auch für die EUSt sinngemäß (§ 21 Abs. 2 UStG). Insbesondere erstreckt sich die Höhe der Sicherheitsleistung auch auf die EUSt; dies gilt auch für die internationalen Versandverfahren. Von einer Sicherheitsleistung für EUSt wird jedoch abgesehen, wenn der Versand für ein zum vollen Vorsteuerabzug berechtigtes Unte... mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 2288 BGB

Der Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche des Vertragsvermächtnisnehmers gegenüber dem Erben aus §§ 2288 Abs. 2 Satz 1, 2170 Abs. 2 BGB richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB und ist mithin kenntnisabhängig. OLG Karlsruhe v. 9.12.2025 – 14 U 61/24 BGB § 199, § 204, § 213, § 2170, § 2288 Beraterhinweis Die Vorschrift des § 2288 BGB beruht auf dem gleichen Grundgedanken wie § 228... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Verjährung (§ 15b Abs. 7)

Rn 57 Die Ansprüche verjähren hiernach in fünf Jahren seit jeder einzelnen Zahlung und bei Börsennotierung entsprechend der Regelung des § 96 Abs. 6 AktG in zehn Jahren. Die Verjährung beginnt für jede einzelne Zahlung mit der Zahlung bzw. mit der maßschmälernden Maßnahme, die eine Zahlung darstellt,[167] also unterjährig.[168] mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

Gesetzestext (1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts... mehr