Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.2 Streitverkündung

Da die Rechtskraft eines Urteils nur zwischen den Parteien wirkt, der Verwalter aber sowohl im Schadensersatzprozess als auch im Anfechtungsverfahren nicht als Partei beteiligt ist, entfaltet sie keine Wirkung gegen den Verwalter. Dies hat zur Konsequenz, dass im jeweiligen Regressverfahren gegen den Verwalter nochmals die anspruchsbegründenden Tatsachen geprüft werden müsse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verjährung

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 EGStGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren; indes beginnt diese erst mit Beendigung der geschuldeten Handlung, ergo der vollständigen Erfüllung der Publizitätspflichten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 EGStGB). M.a.W.: Solange die Pflichtenstellung fortbesteht und die Betroffenen untätig bleiben, beginnt der Lauf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.3 Steuerlich verjährte Ansprüche

Dieser obig skizzierte Streitstand zwischen der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden und den Steuerexperten im Schrifttum ist von enormer praktischer Bedeutung. Sogar hat Prof. Dr. Markus Jäger als maßgebender Richter im ersten Steuerstrafsenat des BGH für Strafsachen klargestellt, dass dieses Problem der Verjährung im Besteuerungsverfahren versus Einziehung im Steuerstra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.2.1 Fiskalische Auslegung des Vermögensabschöpfungsgesetzes

Die Vertreter der Strafverfolgungsbehörden (Steuerfahnder, Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. Staatsanwälte) haben durch die Verschärfung der Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht erheblichen Rückenwind erhalten und wollen nunmehr mit der im Folgenden dargestellten Argumentation die Einziehung als präferierte Universalwaffe gegen Steuerhinterzieher mit einer "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Forderungen / 2.2 Ansatz in der Steuerbilanz

Forderungen, insbesondere Geldforderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind in der Steuerbilanz zu aktivieren, sobald sie (unabhängig von der rechtlichen Entstehung) wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher sind.[1] Eine Forderung entsteht notwendig als Betriebsvermögen oder Privatvermögen, je nachdem, ob die Entstehung betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Aufgaben un... / 1.4.1 Verfassungswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Ein Durchsuchungsbeschluss in einer Steuerstrafsache ist verfassungswidrig, wenn er keine zeitliche Eingrenzung enthält (Zeiträume der Steuerverkürzung), die Steuerarten nicht nennt oder die aufzufindenden Beweismittel nicht beschreibt. In der Praxis erfüllen Durchsuchungsbeschlüsse die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen häufig nicht.[1] Ein rechtswidriger Durchsuchungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 1 Grundsatz

Bilanzierende Steuerpflichtige ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögens-(Bestands-)vergleichs als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und demjenigen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[1] Als Betriebsvermögen am Schluss des vorang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.5 Aufhebbarkeit und Änderbarkeit der Steuerfestsetzung

Rz. 75 Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung Ist die Bilanz des Steuerpflichtigen fehlerhaft, ist der Steuerpflichtige grundsätzlich dazu berechtigt, den Fehler zu beheben und die Bilanz entsprechend zu berichtigen. Dies ist unproblematisch möglich, wenn die Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt ist oder wenn sie zwar erfolgt, aber noch nicht bestandskräftig ist; in diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde zuletzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

Lexikonbeitrag aus Entgelt Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 4 Verjährung

Die Verjährung der Kurzarbeitergeldansprüche und damit auch die Verjährung von Nachzahlungen oder Rückforderungen von Kurzarbeitergeld richtet sich nach § 45 SGB I. Danach verjähren Ansprüche auf Sozialeistungen in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Für Hemmung, Ablaufhemmung, Neubeginn und Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 7 Wirkungen

Durch Zustellung des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB gehemmt, und zwar für sämtliche Mängelansprüche, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen äußeren Mangelerscheinungsbild zusammenhängen.[1] Die Verjährung ist selbstverständlich nur zwischen den Parteien des Beweisverfahrens und etwaigen Stre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 8 Streitverkündung

Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung zulässig.[1] Durch Zustellung der Streitverkündungsschrift wird die Verjährung im Verhältnis zum Streitverkündeten gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB gehemmt. Dieser muss sich das Ergebnis der Beweiserhebung im etwa nachfolgenden Prozess gemäß §§ 68, 493 Abs. 1 ZPO entgegenhalten lassen.mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Aufklärung über Rechtsfolgen des Abfindungsvergleiches bzw. Rechtsfolgen vereinbarter Vorbehalte im Hinblick auf die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen und die Verjährung vorbehaltener Ansprüche

Rz. 120 Wenn der Versicherer keine Bereitschaft zeigt, einen Abfindungsvergleich mit Vorbehalt für Zukunftsschäden zu schließen, dann muss der Anwalt den Mandanten darüber besonders intensiv aufklären und ihm die Tragweite für die Zukunft aufzeigen. Zugleich ist bei der Bezifferung der Abfindungssumme auf deren angemessene Erhöhung als Gegengewicht für den Verlust des Vorbeh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.7 Verjährung

Säumniszuschläge sind untrennbar mit der Hauptforderung verbunden. Sie stellen zwar eine separate, jedoch nicht eine völlig eigenständige und damit unabhängige Forderung dar. Säumniszuschläge verjähren daher mit der Hauptforderung.[1]mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 9 Verjährung

Für die Verjährung der Ansprüche auf KSA gelten nach § 31 KSVG die Vorschriften des § 25 SGB IV. Ansprüche verjähren danach in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Praxis-Beispiel Berechnung der Verjährung Die Künstlersozialabgaben für das Jahr 2020 wurden spätestens am 31.3.2021 fällig. Aufgrund einer Verjährungsfrist von 4 Kalenderjahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.4 Fälligkeit der Beiträge/Verjährung

Die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen sind am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Achtung Nachträglicher Beitragseinbehalt Die Beiträge aus Versorgungsbezügen trägt allein der Versorgungsempfänger. Versäumt ein zahlstellenpflichtiger Arbeitgeber die Beiträge von seinen Versorgungsempfängern einzubehalten, so kann er nach der Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 8 Fälligkeit der Beiträge und Verjährung

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Für die Beitragsansprüche gelten die Verjährungsregelungen entsprechend. Dies bedeutet, dass Beitragsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Beiträge fällig geworden sind.[2]mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.5 Verjährung

Schadensersatz- und Herausgabeansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots verjähren in 3 Monaten.[1] Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Arbeitgeber von der allgemeinen Tatsache der Wettbewerbstätigkeit durch den Arbeitnehmer Kenntnis erlangt. Dass er auch den Inhalt oder Einzelheiten des Konkurrenzgeschäfts kennt, ist dagegen nicht erforderlich.[2] Ohne Kenntnis t...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 2. Verjährung

Rz. 240 Lesenswert: OLG Stuttgart, VersR 2014, 1115. Zitat "Die Gesamtansprüche (sog. "Stammrecht") aus einem dem Versicherer vom Versicherungsnehmer mitgeteilten Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit sind mit konkreter Anzeige beim Versicherer erhoben und verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB mit der Entstehung des Anspruchs. Die Entstehung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 2. Verjährungsschutz beachten

Rz. 45 Vorbehalte wirken sich grundsätzlich nicht auf die Dauer der Verjährung aus. Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verjährt wie der Anspruch gegen den Schädiger in drei Jahren (§ 115 Abs. 2 VVG, § 14 StVG, § 195 BGB, § 852 Abs. 1 BGB a.F.), gerechnet ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis ...mehr

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§ 7 Einwände des Versichere... / B. Alle materiellen Ansprüche

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Anhängigkeit/Rechtshängigkeit

Rz. 3 Ganz wichtig ist im Zivilprozess die Unterscheidung zwischen dem Begriff der "Anhängigkeit" und der "Rechtshängigkeit": Anhängig ist ein Rechtsstreit in einem Zivilprozess mit der Einreichung der Klage-/Antragsschrift beim Gericht. Rechtshängig ist ein Rechtsstreit in einem Zivilprozess mit der Zustellung der Klage-/Antragsschrift an den Beklagten/Antragsgegner. Bis zum ...mehr

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AGS 01/2026, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung zu den in letzter Zeit recht häufigen Entscheidungen zur Auslagenerstattung nach Einstellung des (Straf-/Bußgeld-)Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (vgl. dazu auch die Rechtsprechungsübersicht bei Burhoff, AGS 2025, 298). Die Entscheidung liegt auf der Linie der Rspr., die immer wieder den Zweitakt-Modus betont, nämlich grds. Staatska...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / G. Beweisaufnahme

Rz. 30 Die Beweisaufnahme erfolgt nach den für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels geltenden Vorschriften (§ 492 Abs. 1 ZPO). Damit gelten für die Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren dieselben Vorschriften wie diejenigen für die Beweisaufnahme im streitigen Erkenntnisverfahren, alsomehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / XI. Verjährungshemmung durch Eingang des Gesuchs

Rz. 37 Durch Eingang des ordnungsgemäßen Vergütungsfestsetzungsantrags beim zuständigen Gericht wird die Verjährung wie durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) gem. § 11 Abs. 7 RVG gehemmt. Sollte das Vergütungsfestsetzungsverfahren scheitern, so ist unbedingt die Frage der Verjährung erneut zu prüfen und entsprechende Fristen zu notieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Mit der Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewahrt werden, die aufgrund einer übermäßig langen Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge entstehen können. Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 11. Lauf der Verjährungsfrist

Rz. 123 § 10 Abs. 1 S. 2 RVG regelt eindeutig, dass der Lauf der Verjährungsfrist von der Mitteilung der Berechnung unabhängig ist. Mit der Übersendung der Rechnung kann der RA den Lauf der Verjährungsfrist nicht hemmen. Trotz Übersendung einer Rechnung tritt die Verjährung bei drohendem Ablauf der Verjährungsfrist ein. Die Verjährung der Vergütungsforderung des RA ist von d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 5 Umfang und Inhalte der Prüfung

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Damit keine Beiträge verjähren, umfasst der Prüfzeitraum grundsätzlich den gesamten Verjährungszeitraum von 4 Jahren. Die Verjährung der Beitragsforderungen ist für die Dauer der Betriebsprüfung gehemmt. Die Hemmung endet, wenn die Betriebsprüfung unmittelbar nach ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (9) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 112 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Personenschadensmanagement / F. Ablauf des Reha-Managements: Code of Conduct, Ziff. 3

Rz. 37 Das Verfahren des Reha-Managements wird ebenfalls maßgeblich bestimmt durch den Code of Conduct (Ziff. 3). Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen von Höfle, MittBl. der ARGE VerkR 2006, 48 f. Rz. 38 Das Schadensmanagement erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt des Geschädigten. Der Verständigung über das "ob" d...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / a) Grundlagen

Rz. 42 Bei schweren Verletzungen, wie zum Beispiel Schädelbasisfrakturen, kann es auch zur Verletzung des Sehnervs kommen. Die Verletzung wird durch Gesichtsfeldausfälle, Sehstärkenverlust oder durch Ausfall der Pupillenreaktion sichtbar. In der Regel wird hoch dosiert Kortison verabreicht, um die Abschwellung des Sehnervs zu erreichen. Tritt keine Besserung ein, muss operie...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Rechte des Beklagten im Nachverfahren

Rz. 110 Im Nachverfahren kann der Beklagte nunmehr z.B. die folgende Rechte wahrnehmen:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Antragsteller/Antragsgegner

Rz. 90 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ihre vollständige zustellfähige Anschrift, ggf. ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. bei einer juristischen Person) und ggf. ihr Prozessbevollmächtigter (hier ist ebenfalls auf die richtige und vollständige Angabe der möglichen Firmierung der Kanzlei zu achten) mit seiner zustellf...mehr