Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 3. Rechtliche Qualifizierung des Direktanspruchs

EuGH = Keine Belastung: Es geht dem EuGH mit seiner Rechtsprechung zum Direktanspruch bzw. zur Berichtigung von Steuerbeträgen nämlich darum, dass die Beteiligten Steuerbeträge, die sie zu Unrecht an Lieferanten oder an den Fiskus gezahlt haben, unter Beachtung des Effektivitäts- und des Neutralitätsgrundsatzes zurückerhalten können – und zwar so, dass sich letztendlich kein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / 1.6 Auswertung der Kontrollmitteilungen

Ist die Steuer der "anderen Person" bereits festgesetzt, prüft die Finanzbehörde, ob der Vorgang entsprechend der Kontrollmitteilung steuerlich erfasst ist. Sie fordert ggf. den Steuerpflichtigen zur entsprechenden Aufklärung oder Stellungnahme auf. Auch kann eine Außenprüfung angeordnet oder die Nachprüfung einer anstehenden Außenprüfung überlassen werden. Insbesondere wenn ...mehr

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Personalakten richtig führen / 9.1 Inhaltsverzeichnis, Paginierung und andere formale Fragen

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber der Personalakte ein vom Arbeitnehmer gefertigtes Inhaltsverzeichnis beifügt. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Befürchtung begründet ist, dass der Arbeitgeber in den Bestand der Personalakte ohne sachlichen Grund eingreift, um das dort gezeichnete Bild des Arbeitnehmers zu dessen Nachteil...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Fälligkeit und Verjährung

Rz. 35 Der Abfindungsanspruch des § 1a KSchG wird mit seinem Entstehen, also dem Ablauf der Kündigungsfrist (dazu Rz. 32 ff.), fällig (vgl. § 271 Abs. 1 BGB). Der Arbeitgeber kann diesen Zeitpunkt nicht einseitig bereits in seinem Hinweis verschieben. Gesetzliche Schuldverhältnisse sind insofern bedingungsfeindlich. Eine vertragliche Stundungsabrede bleibt davon jedoch unberü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu "drohen", wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 S...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Verjährung

Rz. 51 Hinsichtlich der Verjährung wird ebenfalls auf die Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Verjährung

Rz. 15 Hinsichtlich der Verjährung wird auf die Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Verjährung

Rz. 48 Hinsichtlich der Verjährung s. Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Verjährung

Rz. 108 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Für den Verjährungsbeginn und die Höchstfristen ist § 199 BGB anzuwenden. Danach beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist erst dann, wenn der Anspruch entstanden ist (Pflichtverletzung und Schadenskausalität) und der Gläubiger (geprüfte Ges. oder verbundenes Unt) von den den Anspruch beg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Verjährung

Rz. 19 Die Strafverfolgungsverjährung tritt gem. § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren ein. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB) und kann durch die in § 78c StGB genannten Handlungen unterbrochen werden. Zehn Jahre nach Beendigung der Tat tritt die absolute Verjährung ein (§ 78 Abs. 3 Satz 2 StGB). Rz. 20 Die Strafvollstreckungsverjährung ist abhängig von der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Verjährung

Rz. 95 Die Strafverfolgungsverjährung tritt gem. § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB nach 5 Jahren ein. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a StGB) und kann durch die in § 78c StGB genannten Handlungen unterbrochen werden. 10 Jahre nach Beendigung der Tat tritt die absolute Verjährung ein (§ 78 Abs. 3 Satz 2 StGB). Rz. 96 Die Strafvollstreckungsverjährung ist abhängig von der verh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Beendigung

Rz. 84 Die für die Verjährung entscheidende Beendigung der Tat tritt ein, wenn der Adressat (erstmalig) inhaltliche Kenntnis vom Rechenwerk bzw. dem Lagebericht nimmt.[1] Im Fall des § 331 Nr. 4 HGB ist die Tat beendet, wenn der Abschlussprüfer Kenntnis vom Inhalt der Aufklärungen und Nachweise genommen hat.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wirkung der Beschwerde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungsgelds zum Gegenstand hat.[1] Während des laufenden Beschwerdeverfahrens kann die Vollstreckung eines festgesetzten Ordnungsgelds nicht begonnen und nicht fortgesetzt werden. Auch die Verjährung gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB ruht in dieser Zeit.[2] Die Beschwerde hindert nicht die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.3 Verjährung

Der Auskunftsanspruch gem. § 556g Abs. 3 BGB verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist gem. § 195 BGB von drei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es nicht auf das Entstehen dieses Anspruchs[1], sondern – da es sich bei diesem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um einen sog. verhaltenen Anspruch handelt – auf dessen Geltendmachung durch d...mehr

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Ausschlussfrist / 8 Verwirkung, Verjährung

Mit der Geltendmachung in Textform wird lediglich das Erlöschen des Anspruchs aufgrund einer Ausschlussklausel vermieden. Andere Rechtsinstitute, die die Geltendmachung des Anspruchs hindern können, bleiben davon unberührt. Ansprüche können daher auch trotz Geltendmachung gleichwohl nach den Verjährungsbestimmungen der §§ 194 ff. BGB verjähren (siehe Stichwort "Verjährung")....mehr

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Ausschlussfrist / 1 Einleitung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich zum einen durch eine große Regelungsdichte und zum anderen durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus.[1] Es hat sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die Beteiligten. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber, aber vor allem für den Arbeitnehmer. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse ...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.11 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.1 Erfüllungs- bzw. Berichtigungsanspruch

Der Arbeitgeber ist nach § 2 NachwG zum Nachweis der vereinbarten wesentlichen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vor den Gerichten für Arbeitssachen durchsetzen.[1] Im Rahmen einer solchen Klage würde der Arbeitgeber verurteilt, dem Arbeitnehmer einen den formellen und inhaltlichen Anforderungen des § 2 NachwG g...mehr

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Ausschlussfrist / 7.5 Hemmung

Die Ähnlichkeit von Funktion und faktischer Wirkung gebietet es, auf die Ausschlussfrist diejenigen Verjährungsvorschriften entsprechend anzuwenden, deren Zweck dem Wesen der Ausschlussfrist nicht widerspricht.[1] Ausschluss und Verjährung haben eine unterschiedliche Rechtswirkung. Der Ausschluss lässt das Recht untergehen, die Regeln zur Verjährung geben dem Schuldner eine ...mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

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Ausschlussfrist / 4.2 Geltendmachung im Prozess

In einem Rechtsstreit hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob der Anspruch innerhalb der Ausschlussfrist formgerecht geltend gemacht wurde.[1] Dies gilt zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens, also auch dann, wenn die Tatsachen oder die Rechtsgrundlage erst in der Berufungsinstanz bekannt werden. Der Schuldner braucht sich, anders als bei der Verjährung, nicht auf den Aussch...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.9 Vorvertragliche Ansprüche/Schwerbehinderung

Ansprüche, die vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags entstehen, fallen nicht unter die tarifvertragliche Ausschlussfrist. Soweit keine gesetzliche Ausschlussfrist besteht, greift lediglich die allgemeine Verjährung. Ansprüche bei der Vertragsanbahnung können insbesondere durch eine Diskriminierung im Sinne des AGG entstehen, wie z. B. § 15 AGG. Voraussetzung für den Entschädi...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird,[1] den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende der Vorlegungsfrist (30 Jahre nach Fälligkeit der verbrieften Forderung), nicht schon mit der Vorlegung. In der Urkunde kann eine andere Verjährung vorgesehen werden. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 801 I 2). Im Gegensatz zur Vorlegungsfrist finden auf diese Frist die allg Regelungen zur Hemmung und zum Neubegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährung.

Rn 13 Soweit Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden, müssen sie auch eine ggü dem Gläubiger geltende abgekürzte Verjährung gg sich gelten lassen (BGHZ 61, 227, 233f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 11 Der Lauf der Verjährung beginnt in dem Jahr, in dem die Rüge zugegangen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Neubeginn und Hemmung der Verjährung.

Rn 21 Der Neubeginn der Verjährung bestimmt sich nach § 212. Soweit der Mieter den Anspruch mittels deklaratorischen Anerkenntnisses anerkennt, läuft anschließend wiederum die Frist des § 548. Durch § 204 Nr 7 ist im Falle des selbstständigen Beweisverfahrens eine Hemmung der Verjährung angeordnet. Darüber hinaus kommt § 203 zum Tragen, wenn zwischen den Parteien Verhandlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auswirkung auf die Verjährung.

Rn 7 IV legt fest, welche Folgen es im Hinblick auf die Verjährung hat, wenn der Unternehmer noch innerhalb der Verjährungsfrist einen gerügten Mangel iRd Nacherfüllung behebt o seine Verpflichtungen aus einer Garantie (§§ 443, 479) erfüllt u er dazu die Ware vom Verbraucher übergeben bekommen hat. Mangels eigener Vorgaben in der WKRL können die Mitgliedstaaten hier selbst e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 6 Es findet die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 Anwendung (BGH NJW 83, 1729; NJW 10, 2199). Beginn der Verjährungsfrist ist der Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist (BGH NJW 10, 2199 [BGH 05.05.2010 - III ZR 209/09]; Jagersberger NZG 10, 136, 136; allg Link BB 12, 856; aA Ostendorf JZ 13, 654, 661, der auf den Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verjährung.

Rn 7 Der Eintritt der Verjährung sowie deren Hemmung, Ablaufhemmung sowie Neubeginn gestaltet sich nach den individuellen Verhältnissen der Gesamtschuldner verschieden. Dies gilt auch für die gesamtschuldnerische Haftung einer juristischen Person, ihrer Organe u Mitarbeiter (BGH NJW 01, 964f [BGH 12.12.2000 - VI ZR 345/99]). Verzichtet das vertretungsberechtigte Mitglied ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährung des Rückgabeanspruchs.

Rn 20 Mit der Verjährung des Anspruches des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche (§ 548 I 3). Diese Regelung entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass Nebenansprüche in ihrer Durchsetzbarkeit nicht weiter gehen können als der dazugehörige Hauptanspruch (vgl § 217).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verjährung des Ergänzungsanspruchs gem § 2329.

Rn 1 Pflichtteilsansprüche (s Staud/Olshausen Rz 6) verjähren nach §§ 195, 199 (§ 2317 Rn 11–20). Die Verjährung des Anspruchs gg den Beschenkten nach § 2329 ist in § 2332 I gesondert und abw von der der Pflichtteilsansprüche iÜ geregelt. Unabhängig von der Kenntnis des Berechtigten beginnt hier die Verjährung stets mit dem Erbfall (nicht: Schluss des Jahres) zu laufen (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Praktische Fragen bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Verjährung.

Rn 35 Für die Geltendmachung des Anspruchs gilt die Regelung des § 766 nicht. Der Anspruch sollte zu Beweiszwecken dennoch schriftlich geltend gemacht werden (umgangssprachlich: Die Bürgschaft wird ›gezogen‹). Bei der Geltendmachung sind ggf die im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen darzulegen, zB bei einer Ausfallbürgschaft der Ausfall des Hauptschuldners. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verjährung.

Rn 18 Die für den Anspruch auf erneute Nacherfüllung geltende Verjährungsfrist ist str. Richtigerweise steht die Durchführung der Nacherfüllung einer zur Hemmung der Verjährung führenden Verhandlung iSd § 203 1 gleich (BGHZ 164, 196, 205; Karlsr NJW-RR 18, 689; Reiling/Walz BB 12, 982, 984; Wagner ZIP 02, 789, 793 f; für Analogie: MüKo/Westermann § 438 Rz 41 mwN). Das Unterl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gg Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 24, 926; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auch D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verwirkung, Verjährung.

Rn 15 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann, sofern das entspr Zeit- und Umstandsmoment vorliegen, verwirkt sein. Das gilt auch für Unterhaltsrückstände (BGH FamRZ 04, 531; 02, 1699; vgl auch § 1585b Rn 6). Unterhaltsansprüche verjähren in drei Jahren (§§ 195, 196 iVm 197 II). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 15 Die Verjährungsregelung ist mit der Aufhebung des IV zum 1.1.10 den allgemeinen familienrechtlichen Verjährungsregelungen angepasst worden. Es gilt jetzt die 3-jährige Regelverjährung (§ 195), die mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, indem der Anspruch entstanden ist, wobei die Verjährung von Auskunfts- und Leistungsanspruch gleichzeitig beginnt (BGH FamRZ 18, 581)...mehr