Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 2 Verjährung von Forderungen: Die 3-Jahresfrist im Blick behalten

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31.12. eines jeden Jahres. Mit Ablauf des 31.12. verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festge...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / Zusammenfassung

Überblick Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung. Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung. Festsetzungsverjährung bedeutet, dass gem. § 169 Abs. 1 AO nach Ablauf der Festsetzungsfrist eine Steuerfestsetzung sowie deren Korrektur nicht mehr erfolgen dürfen. Zahlungsverjährung bedeutet, dass g...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 AO 10 Jahre.[1] Sie beginnt gem. § 229 Abs. 1 Satz 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch erstmals fällig [2] geworden ist.[3] Bei den Fälligkeitssteuern (insb. Umsatz- und Lohnsteuer), die unabhängig von einer Festsetzung fällig werden, gibt es eine Anlaufhemmun...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler

Soll ein Steuerbescheid nach einer Korrekturvorschrift aufgehoben oder geändert werden, werden dabei nicht selten Fehler in der Steuerfestsetzung entdeckt, die sich "gegenläufig" auswirken. Solche materiellen Fehler, für die es keine eigenständige Korrekturvorschrift gibt, sind gem. § 177 AO bei der Änderung zu berücksichtigen, d. h. gegen zu rechnen, soweit die Änderung rei...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtswidrige Besteuerung von Heilbehandlungsleistungen

Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Ablehnung der Erstattung der MwSt, die gemäß einer Bestimmung des nationalen Rechts auf Leistungen von Osteopathen erhoben wurde, die in der Zwischenzeit teilweise für nichtig erklärt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Die Vorlage betraf die Frage, ob ein natio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 9.3 Kalenderjahr des Rentenbeginns

Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird (ggf. auch nach rückwirkender Zubilligung).[1] Der Rentenbeginn kann dem Rentenbescheid entnommen werden. Die Datierung des Rentenbeginns gilt auch für die Besteuerung von Rentennachzahlungen.[2] Ist das Jahr des Rentenbeginns ermittelt, kann der Besteuerungsanteil in Prozent der vorstehenden Tabelle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Mittelbare Beteiligungen

In § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG werden nun ausschließlich rechtsfolgenseitig für die Hinzurechnung der Einkünfte mittelbare Beteiligungen mitberücksichtigt ("sind diese Einkünfte [...] entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung steuerpflichtig"). Ebenfalls rechtsfolgenseitig bleiben mittelbare Beteiligungen außer Betracht, wenn auf Ebene der zwischengeschalteten...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Rz. 349 Schutz vor der drohenden (kurzen) Verjährung bietet neben der Hemmung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 1 S. 1 bzw. S. 2 Nr. 2 BGB (siehe oben Rdn 340) auch die Norm des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach beginnt die Verjährungsfrist mit jedem Antrag auf eine gerichtliche Vollstreckungshandlung neu zu laufen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / D. Verjährung

Rz. 344 Da die Verwirkung bereits nach einem Jahr, die Verjährung aber frühestens nach drei Jahren eintreten kann, ist zunächst die – von Amts wegen zu beachtende – rechtsvernichtende Einwendung der Verwirkung zu prüfen, bevor die – geltend zu machende – Einrede der Verjährung greifen kann. Rz. 345 Zu unterscheiden ist dabei zwischenmehr

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AGS 10/2023, Rückzahlung ei... / III. Keine Verjährung oder Entreicherung

Der BGH stellt in seiner Entscheidung ebenfalls klar, dass der ehem. Insolvenzverwalter sich weder auf Verjährung, noch auf Entreicherung berufen könne. Der bereicherungsrechtliche Rückzahlungsanspruch des Klägers sei erst mit der Zurückweisung des Festsetzungsantrags durch Beschl. v. 27.3.2017 entstanden, sodass die im Jahr 2019 erhobene Klage die Verjährung gem. § 204 Abs....mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / G. Verjährung

Rz. 52 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich auf wiederkehrende Leistungen; er unterliegt damit der dreijährigen Verjährung nach §§ 195, 197 Abs. 2 BGB.[52] Er ist während bestehender Ehe nach § 207 BGB gehemmt.[53]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Verjährung

Rz. 44 [Autor/Stand] Da § 381 AO nicht in den Katalog des § 384 AO aufgenommen ist, bestimmt sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des OWiG (vgl. § 377 Abs. 2 AO, §§ 31 ff. OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Verfolgungsverjährung entsprechend der Höhe der angedrohten Geldbuße abgestuft. Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG verjährt die vorsätzliche Verbrauch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verjährung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die Verjährungsfrist beträgt bei der Gefährdung von Abzugsteuern fünf Jahre (§ 384 AO). Sie beginnt mit Beendigung der Tat, die bei allgemeinen, nichtsteuerlichen Delikten spätestens mit dem Wegfall der Handlungspflicht, also nicht notwendig schon mit dem Ablauf einer für das Handeln gesetzten Frist[2]. In Übertragung dieser allgemeinen Verjährungsregel ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung, Herabsetzung, Verjährung, Verzug

A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 347 Bei tituliertem Unterhalt ist zwischen dem laufendem Unterhalt und den Unterhaltsrückständen zu differenzieren. Sowohl rechtskräftig festgestellte Ansprüche aus gerichtlichen Entscheidungen als auch Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden unterliegen der 30-jährigen Vollstreckungsverjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BGB. Bei Un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Beendigung und Verjährung

Rz. 72 [Autor/Stand] Entgegen der Regel, dass beim Tätigkeitsdelikt Vollendung und Beendigung der Tat zusammenfallen, können beim Bannbruch als zeitlich und räumlich gestrecktem Delikt durchaus Tatvollendung und Beendigung auseinanderfallen. Für die Tatbeendigung ist nicht erforderlich, dass der grenznahe Raum i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG verlassen worden ist[2]. Nach st...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Umstandsmoment

Rz. 342 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner aufgrund des Verhaltens des Gläubigers davon ausgehen durfte, dass er nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Dabei kommt es jedoch nicht auf konkrete Vertrauensinvestitionen des Unterhaltsschuldners bzw. auf das Entstehen besonderer Nachteile durch die späte Inanspruchnahme an.[601] Die bloße Untätigkeit des...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Nicht titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 346 Unterhaltsansprüche unterliegen aus Gründen des Schuldnerschutzes der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Unterhaltsberechtigte kann daher im günstigsten Fall für vier Jahre seine Ansprüche auf rückständigen Unterhalt verfolg...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Künftig fällig werdender Unterhalt

Rz. 348 Der Begriff des künftig fällig werdenden Unterhalts unterscheidet sich vom Begriff des laufenden Unterhalts. Die Abgrenzung zum rückständigen Unterhalt erfolgt nicht mit Ablauf des Monats der Rechtshängigkeit gem. § 1613 Abs. 1 BGB. Stattdessen wird die Zäsur zwischen rückständigen und künftig fällig werdenden Leistungen i.S.d. § 197 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Monats ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Zeitmoment

Rz. 341 Bei der Bemessung des "Zeitmomentes" ist nach der Rechtsprechung des BGH[598] im Allgemeinen von einem Jahr auszugehen. Zitat Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs Dem Zeitmoment der Verwirkung stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Kompensation ehebedingter Nachteile

Rz. 159 Von Bedeutung sein kann auch, dass eingetretene ehebedingte Nachteile durch andere – ebenfalls ehebedingte – Vorteile oder sonstige Umstände kompensiert worden sind (siehe oben Rdn 82).mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Abänderungsverfahren und Verfahrenskostenhilfe

aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe? Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Absender des Auskunftsverlangens

Rz. 194 Das Auskunftsverlangen ist – wie die Mahnung – eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des BGB § 1629 zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung mus...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kompensation durch Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich

Rz. 92 Zitat BGH v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 [168] Auch die Pflicht des Antragstellers zur Beitragszahlung in Höhe von 6.835,99 EUR im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein zu berücksichtigender Billigkeitsgesichtspunkt.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Aktuelle gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle...mehr