"Übermäßig schwierig": Offen bleibt allerdings auch nach der Entscheidung des EuGH, in welchen Fällen LE ein Direktanspruch gegen sein FA zustünde, weil die Durchsetzung seines Rückzahlungsanspruchs gegen L "übermäßig schwierig" ist. Die beiden – beispielhaft genannten Fälle – der Insolvenz und Verjährung dürften wohl in die Kategorie "unmöglich" fallen. Dazu, was unter "übermäßig schwierig" zu verstehen ist, hat sich der EuGH noch nicht geäußert.[15]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen