Aufgrund einer schwierigen Wirtschaftslage wird sich ein Unternehmer ausnahmsweise gegenüber einem bisher zuverlässigen Abnehmer auf eine langfristige Stundung der Forderung (gegen Sicherheiten) einlassen. Die sinnvollerweise schriftlich zu treffende Vereinbarung über die Stundung führt dazu, dass der Lauf der Verjährung[1] gehemmt ist[2] und die Verjährung wird zudem unterbrochen, wenn der Schuldner die Forderung anerkannt hat.[3]

Langfristig gestundete Forderungen sind dann handelsrechtlich als "sonstige Ausleihungen" auszuweisen, wenn diese Forderungen in ein Darlehen mit Zins- und Tilgungszahlungen umgewandelt worden sind.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge