Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / E. Neubeginn der Verjährung

Rz. 14 Der in § 212 Abs. 1 BGB geregelte Neubeginn der Verjährung führt dazu, dass eine bereits laufende Verjährungsfrist ignoriert wird und die gesamte Zeitspanne der Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt. Diese Folge ist allerdings nur noch in zwei Fällen vorgesehen: Nach § 212 Nr. 1 BGB, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, und gem. § 212 Nr. 2 BGB, wenn der ...mehr

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§ 15 Verjährung

A. Allgemeines Rz. 1 Die Ansprüche des Gebrauchtwagenkäufers aus § 437 BGB verjähren grundsätzlich in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), also auch alle Ansprüche auf Schadensersatz mit folgenden Ausnahmen: Rz. 2 Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Frist (§ 195 BGB) von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB), ebenso für die Ansprüche aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB [1]...mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährleistungsrechte

A. Regelmäßige Verjährung Rz. 1 Die regelmäßige Verjährungsfrist in § 195 BGB ist im Rahmen der Schuldrechtsreform auf drei Jahre festgesetzt worden und findet grundsätzlich auch auf die §§ 280 ff. BGB Anwendung. Davon abweichend gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus § 437 Nr. 1, 3 BGB, d.h. Nacherfüllung und Schadens- bzw. Aufwendun...mehr

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§ 26 Verjährung

A. Allgemeines Rz. 1 Grundsätzlich richtet sich die Verjährung nach allgemeinen mietrechtlichen Vor­schriften.[1] B. Verjährungsfristen Rz. 2 Für die meisten Ansprüche gilt die Regelverjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind (§ 199 Abs. 1 BGB):mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / D. Ablaufhemmung

Rz. 13 Die Ablaufhemmung hat zur Folge, dass die Verjährung frühestens eine gewisse Zeitspanne nach dem Entfall des Umstandes oder Ereignisses beginnt, der bzw. das der Verfolgung des Anspruchs im Wege stand. Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 210, 211 BGB spielen für den Neuwagenkauf aber allenfalls eine untergeordnete Rolle.mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / C. Hemmung

Rz. 8 Bestimmte Ereignisse oder Umstände hemmen den Lauf der Verjährungsfrist, d.h. der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Für den Neuwagenkauf sind die Hemmungstatbestände der §§ 203–206 BGB von Bedeutung, durch die sichergestellt werden soll, dass ein Anspruch nicht verjährt, während der Käufer über ihn verh...mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / F. Vereinbarungen

Rz. 22 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsfristen durch Parteivereinbarung formlos zu variieren. Gegenstand der Verjährungsvereinbarung können die in den §§ 194 ff. BGB geregelten Tatbestände sein, was neben der Länge der Verjährungsfrist auch den Beginn, die Hemmung und Ablaufhemmung sowie ein Neubeginn sein kann.[21] Rz. 23 Die Verlängeru...mehr

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§ 26 Verjährung / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich richtet sich die Verjährung nach allgemeinen mietrechtlichen Vor­schriften.[1]mehr

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§ 15 Verjährung / C. Beginn der Verjährung

Rz. 7 Die Verjährung beginnt – außer in den Fällen der Regelverjährung (siehe Rdn 2) – mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB). Die Ablieferung setzt die vollständige alleinige Verfügungsgewalt des Käufers über das Fahrzeug voraus,[10] das Fehlen von Zubehörteilen[11] oder Papieren ist unschädlich, es sei denn, der Mangel ergibt sich gerade aus einem Abweichen der P...mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / B. Arglistige Täuschung

Rz. 7 § 438 Abs. 3 BGB enthält für den Fall, dass der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Sonderregelung. Anstelle der sonst einschlägigen § 438 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder Abs. 2 BGB, verweist § 438 Abs. 3 S. 1 BGB auf die Regelverjährungsfrist des § 195 BGB, die drei Jahre beträgt. Der Fristlauf beginnt anders als in § 438 BGB nicht mit der Ablieferung des Fah...mehr

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§ 15 Verjährung / D. Hemmung und Neubeginn

Rz. 13 Der Ablauf der Verjährungsfrist ist unter den Voraussetzungen der §§ 203–208 BGB ­gehemmt, insbesondere durch gerichtliche Geltendmachung (§ 204 BGB) oder höhere Gewalt (§ 206 BGB). Bei der Hemmung durch Mahnbescheid bezieht sich die Hemmungswirkung nur auf den bestimmten Mangel.[22] Mehrere Mängel müssen daher im Mahnbescheid aufgeschlüsselt werden.[23] In einer Paus...mehr

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§ 15 Verjährung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Ansprüche des Gebrauchtwagenkäufers aus § 437 BGB verjähren grundsätzlich in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), also auch alle Ansprüche auf Schadensersatz mit folgenden Ausnahmen: Rz. 2 Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Frist (§ 195 BGB) von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB), ebenso für die Ansprüche aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB [1] und die aus §...mehr

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§ 26 Verjährung / B. Verjährungsfristen

Rz. 2 Für die meisten Ansprüche gilt die Regelverjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind (§ 199 Abs. 1 BGB):mehr

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§ 15 Verjährung / B. Abweichende Vereinbarung

Rz. 5 Im Voraus vereinbarte Abweichungen sind – mit folgenden Ausnahmen – grundsätzlich zulässig (§ 202 BGB):mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 3. "Gesetzliche" Beschaffenheit

Rz. 34 Die Sollbeschaffenheit erfordert nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB, dass sich die Kaufsache ""für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"", wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die Vorstellungen der Parteien richten sich oftmals nicht auf spezielle Beschaffenheitsmerkmale, sondern darauf, dass die Sache für einen bestimmten Verwendungs...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / b) Angemessene Nachfrist

Rz. 143 Der Rücktritt setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB, zu Ausnahmen vgl. Rdn 150 ff.),[375] auch wenn der Verkäufer nicht über eine eigene Werkstatt verfügt,[376] der Käufer nicht sicher weiß, ob der Defekt auf einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 zurückzuführen i...mehr

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Gebrauchtwagen-Verkaufsbedi... / 1. Kfz-Schiedsstellen

a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz de...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / 4. Einschränkungen von Beschaffenheitsvereinbarungen

Rz. 52 Gemäß § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Formularvereinbarungen und AGB. Hieraus wird gefolgert, dass die Sachmängelhaftung für Beschaffenheitsvereinbarungen (§ 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nicht formularmäßig ausgeschlossen werden kann[133] und daher auch die Verjährung nicht von zwei auf ein Jahr verkürzt werden kann.[134] Das darf nicht schematisch ...mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die §§ 474 ff. BGB begründen für den Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Wesentlichen folgende Besonderheiten:mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / I. Frist

Rz. 26 Die Sechsmonatsfrist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs (§ 446 BGB) oder mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs des Käufers.[58] Vom BGH zu klären sein wird die sich auch für die Verjährung stellende Frage (vgl. § 15 Rdn 17), ob die Sechs-Monats-Frist mit erfolgter Nacherfüllung neu zu laufen beginnt.[59] Rz. 27 Der Mangel muss sich innerhalb von sechs Monaten nach G...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / a) Minderungsberechnung

Rz. 200 Der Minderungsbetrag ermittelt sich gem. § 441 Abs. 3 BGB in der Weise, dass der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen ist, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Damit ist gewährleistet, dass ein "Schnäppchen" dem Käufer auch nach der Minderung im richtigen Verhält...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / VI. Falschlieferung

Rz. 58 Die Falschlieferung wird der Schlechtlieferung gleichgestellt (§ 434 Abs. 3 BGB). Falls der Verkäufer ein falsches Fahrzeug liefert, ist der Käufer auf die Rechte aus § 437 BGB beschränkt, die allerdings – mit Ausnahme der Verjährung – keine Verschlechterung zum ursprünglichen Erfüllungsanspruch darstellen.[111] Rz. 59 Allerdings wird kritisiert,[112] dass jede Falschl...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / E. Rücktritt

Rz. 12 Kommt es zum Rücktritt des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten aus abgetretenem Recht (oder aufgrund vertraglicher Ermächtigung), hat der Leasinggeber nicht die Möglichkeit, den Rücktritt durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs abzuwenden.[25] Rz. 13 Die Klage muss der Leasingnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs erheben...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / I. Nacherfüllung

Rz. 68 Mit der Einführung eines Nacherfüllungsanspruchs (§ 439 BGB) hat der Gesetzgeber dem allgemeinen Rechtsempfinden der deutschen und internationalen Rechtsgemeinschaft Rechnung getragen, wonach ein Nacherfüllungsanspruch bei Mängeln gewissermaßen der "erste Gedanke" ist ("Umtausch") und in der Rechtspraxis auch aufgrund zulässiger AGB schon ständig umgesetzt wird.[131] ...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 1. Schadensersatz neben der Leistung

Rz. 178 Der Käufer kann vom Verkäufer Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 BGB verlangen, wenn der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag verletzt hat und sich im Hinblick auf die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entlasten kann. Die für die Haftung des Verkäufers erforderliche Pflichtverletzung liegt beim Neufahrzeugkauf bereits in der Lief...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / a) Vorsatz

Rz. 239 Vorsatz setzt einen bewussten und gewollten Pflichtverstoß voraus. Dabei genügt es, dass der Verkäufer das Vorhandensein eines Mangels und dessen Relevanz für den Käufer billigend in Kauf nimmt. Es genügt nicht, dass er eines der beiden Merkmale nur für möglich hält, jedoch für eher unwahrscheinlich, also die innere Haltung "wird schon gut gehen" einnimmt. Dann liegt...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühre... / b) Verjährung der Rückzahlung von Gerichtskosten

Die Frage, wie das Nichtbetreiben des Verfahrens zu bewerten ist, stellt sich auch hinsichtlich der Verjährung der Rückzahlung geleisteter Gerichtskosten. Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Zahlung erfolgt ist (§ 5 Abs. 2 S. 1 GKG), jedoch beginnt die Verjährung nicht vor dem in § 5 Abs. 1 GKG bezeichnete...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / 3. Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Entscheidung verschiedene Fragen zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern angesprochen und teilweise geklärt. Er hat seine Rechtsprechung aus dem Vorjahr zur gespaltenen Verjährungsfrist[37] bestätigt, dass grundsätzlich die Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (3 Jahre), im Falle einer Grundstücksschenkung j...mehr

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zfs 7/2017, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

" … Die Klage ist unbegründet. Der Kl. ist nicht gem. §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB wirksam von dem mit der Bekl. geschlossenen Kaufvertrag zurückgetreten und hat deshalb auch nicht gem. § 346 Abs. 1 BGB Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises." 1. Dabei kann zugunsten des Kl. davon ausgegangen werden, dass die Tatsache, dass das streitgegenständliche Fahrzeug uns...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / 2. Anspruchsfälligkeit

Siehe zu BGH FamRZ 2016, 457 im Folgenden unter 3. Verjährung.mehr

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zfs 7/2017, Verjährungseint... / 2 Aus den Gründen:

" … Gegen den Betr. ist am 22.1.2016 ein Bußgeldbescheid erlassen worden, weil der Betr. hinreichend verdächtig war, sich einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, 49 StVO, § 24 StVG schuldig gemacht zu haben. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ist ausgeschlossen, weil inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die letzte die Verfolgung...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

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FoVo 7/2017, Aktualisieren Sie die Lohnpfändung regelmäßig

Die Lohnpfändung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortdauernder Prozess. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick zu den wichtigsten Aufgaben des Gläubigers oder seines Rechtsdienstleisters geben. Wenn Sie eine Lohnpfändung ausgebracht haben, sind noch einige Dinge zu tun. Es gilt zunächst: Drittschuldnererklärung Die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO ist auszuwer...mehr

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Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung: Verjährung

Leitsatz In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss genehmigt war. Normenkette WEG § 22; BGB § 203 Das Problem Wohnungseigentümer B verglast seine Terrasse – es entsteht eine Art Wintergarten. Die anderen Wohnungseig...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 13 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 verjähren nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 OWiG in einem Jahr, der Verstoß gegen § 63 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 13a Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen (weitergehend Rixen, in: Eicher...mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs

BGB §§ 194 ff.; RVG § 53 Abs. 2 S. 1 Leitsatz Der Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägerbeistands gegen den Verurteilten gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG verjährt in dreißig Jahren. KG, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 Ws 4/16 1 Aus den Gründen Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Rechtspflegers des LG, mit dem die nach dem rechtskräftigen Urteil des LG v. 15.3.20...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / VIII. Verjährung des Verfallsbescheides

Da im Falle einer Verfolgungsverjährung ein Verfahrenshindernis vorliegt mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden muss, muss besonders sorgsam überprüft werden, ob der Erlass eines Verfallsbescheides nicht verspätet war. 1. Verjährungsdauer § 31 Abs. 1 OWiG bestimmt, dass durch die Verjährung die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolge...mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eine... / Leitsatz

Der Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägerbeistands gegen den Verurteilten gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG verjährt in dreißig Jahren. KG, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 Ws 4/16mehr

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AGS 6/2017, Verjährung eine... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Rechtspflegers des LG, mit dem die nach dem rechtskräftigen Urteil des LG v. 15.3.2011 von dem Verurteilten gesamtschuldnerisch – gem. § 53 Abs. 2 S. 1 RVG an den Beistand des Nebenklägers, Rechtsanwalt S. – zu erstattenden notwendigen Auslagen des Nebenklägers auf 1.133,36 EUR nebst Zinsen festgesetzt worden ...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 3. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

Die Unterbrechungshandlungen der Verfolgungsverjährung, die dazu führen, dass nach jeder Unterbrechung die Verjährung von neuem beginnt (§ 33 Abs. 3 S. 1 OWiG), sind in § 33 Abs. 1 S. 1 OWiG aufgelistet. § 33 Abs. 1 S. 2 OWiG bestimmt, dass S. 1 der Vorschrift im selbstständigen Verfahren wegen der Anordnung einer Nebenfolge gegen eine juristische Person oder Personenvereini...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Scheinvaterregress

Zur Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 56/16).mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 1. Verjährungsdauer

§ 31 Abs. 1 OWiG bestimmt, dass durch die Verjährung die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen werden. Ohne dass der Verfall als Nebenfolge gesetzlich definiert wäre, soll der Verfall wie die Einziehung Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit sein.[21] Bei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenv...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / 2. Verjährungsbeginn

Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tathandlung zu laufen (§ 31 Abs. 3 OWiG). Abzustellen ist dabei auf die mit Geldbuße bedrohte Handlung i.S.v. § 29a OWiG, aus der der Täter oder ein Dritter etwas erlangt haben soll. Die Beendigung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen.mehr

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zfs 6/2017, Geltendmachung ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Prozessführungsbefugnis des Kl. verneint, da nach § 8.1. der AVB-O nur die versicherten Personen den Anspruch geltend machen könnten, wodurch die Regelung der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 VVG wirksam abbedungen sei." [10] Die Klage sei – wegen des Trennungsprinzips – auch unbegründet, solange im Haftpflichtprozess nicht die Haftung der versicherten Persone...mehr

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zfs 6/2017, Kfz-Herstellerh... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage ist hinsichtlich der Hauptforderung aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB begründet." Die Bekl. hat dem Kl. in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt. Die Handlung, durch die die Bekl. den Kl. geschädigt hat, war das Inverkehrbringen – unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung – von Dieselmotoren zum Zweck de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwirkung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 "Verwirkung" ist ein spezieller Anwendungsfall des allgemeinen Grundsatzes von > Treu und Glauben (BFH 83, 441 = BStBl 1965 III, 657): Derjenige, der mit der Verfolgung seines Rechts so lange zurückhält, dass die Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt, kann das Recht nicht mehr ausüben. Der Einwand der Verwirkung kann sowohl vom FA al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO (> Anh 10.1). Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzögerungsgeld

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2b AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt, besonders im Rahmen der > Außenprüfung Rz 43. Die Festsetzung liegt im > Ermessen des FA (vgl BFH 239, 1 = BStBl 2013 II, 266; BFH 245, 499 = BStBl 2014 II, 8...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuern dürfen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) festgesetzt werden, solange das FA den Fall nicht abschließend geprüft hat (§ 164 Abs 1 AO). Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Steuer idR ohne nähere Prüfung nach der Steuererklärung festgesetzt wird. Das FA darf jedoch auch bei einer Steuerfestsetzung unter VdN von der Steuere...mehr