Rz. 13

Der Ablauf der Verjährungsfrist ist unter den Voraussetzungen der §§ 203208 BGB ­gehemmt, insbesondere durch gerichtliche Geltendmachung (§ 204 BGB) oder höhere Gewalt (§ 206 BGB). Bei der Hemmung durch Mahnbescheid bezieht sich die Hemmungswirkung nur auf den bestimmten Mangel.[22] Mehrere Mängel müssen daher im Mahnbescheid aufgeschlüsselt werden.[23] In einer Pauschalforderung geltend gemachte Mängel sind nicht hinreichend individualisiert.[24] Kein Fall der höheren Gewalt ist z.B. die Beschlagnahme des gekauften Autos wegen Diebstahlverdachts.[25] Frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung tritt erst Verjährung ein (§ 203 S. 2 BGB).

 

Rz. 14

Von praktisch großer Bedeutung ist die Hemmung durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien (§ 203 BGB), wozu insbesondere die Überprüfung des Fahrzeugs bzw. die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten ausreicht.[26] Es genügt jeder Meinungsaustausch über den Anspruch oder die ihn begründenden Umstände, sofern der Schuldner nicht sofort und eindeutig die Anspruchserfüllung ablehnt.[27] Es genügen auch Verhandlungen über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung oder dessen Dauer.[28] Die Hemmung tritt nur in Bezug auf den einzelnen Mangel ein, wegen dem verhandelt wird.[29] Bei einem schlichten Einschlafen der Gespräche endet die Hemmung dann, wenn der nächste Verhandlungsschritt nach Treu und Glauben zu erwarten gewesen wäre.[30]

Die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen führt nicht zu einer auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der Verjährung.[31] Die bloße Abklärung der Frage, ob ein Fahrzeug von der VW-Abgasmanipulation betroffen ist, soll ebenfalls nicht zu einer Hemmung führen.[32]

 

Rz. 15

 

Praxistipp

Zur Herbeiführung der Hemmung z.B. kurz vor Ablauf der Verjährung genügt es nicht, den Anspruch anzumelden. Antwortet der Verkäufer nicht oder lehnt er ab, kommt es nämlich nicht zu "Verhandlungen", die eine Hemmung auslösen.[33]

 

Rz. 16

Zu beachten ist, dass Anträge auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) oder auf ein Begutachtungsverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB) die Verjährung nur bezüglich der Mängel hemmen, die Gegenstand des Verfahrens sind.[34] Dabei genügt es, wenn der Antragsteller laienhaft nur einen Teil der wahrnehmbaren Erscheinungen des Mangels beschreibt.[35] Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen.[36]

Die "preiswerteste" Methode, die Hemmung herbeizuführen, ist ein Prozesskostenhilfeantrag (§ 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB), bei dem der Rechtsanwalt aber dringend darauf achten und ausdrücklich hinwirken muss, dass dieser vom Gericht alsbald zugestellt wird, damit er als "demnächst veranlasst" i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB angesehen werden kann und damit ab Einreichung die Verjährung hemmt.[37]

 

Rz. 17

Nimmt der Verkäufer Nachbesserungsarbeiten vor, führt dies in der Regel zu einem Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB),[38] allerdings dann nicht, wenn darin keine Anerkennung des Anspruchs zu sehen ist,[39] insbesondere bei einer als Kulanz angebotenen Nachbesserung[40] oder wenn die Reparatur im Rahmen einer bestehenden Fahrzeuggarantie (vgl. § 11 Rdn 300) angeboten und durchgeführt wird.[41] Außerdem kommt ein Neubeginn nur in Betracht, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.[42] Um den Käufer bei einer Nacherfüllung kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zu schützen, sollten auf jeden Fall Maßnahmen i.S.d. § 204 BGB ergriffen werden. Die Verjährung tritt unabhängig vom Verlangen der Nacherfüllung ein.[43] Eine stillschweigende Verjährungsverzichtserklärung (§ 205 BGB)[44] kann i.d.R. nicht angenommen werden. Ist ein Anerkenntnis nicht feststellbar und die Hemmungsnachfrist von drei Monaten (§ 203 S. 2 BGB) abgelaufen, tritt Verjährung ein und zwar auch im Fall der fehlgeschlagenen Nachbesserung[45] Bei mangelhafter Nachbesserung beginnt die Verjährung nicht mit Ablieferung neu zu laufen.[46]

 

Rz. 18

 

Praxistipp

Vorsorglich ist dem Käufer zu empfehlen, Maßnahmen i.S.d. § 204 BGB zu ergreifen, um sich auf keinen Fall der Einrede der Verjährung auszusetzen,[47] zumal auch vertreten wird, dass die Verjährung nur bei mangelhafter Nacherfüllung neu beginnt,[48] also durch das Verlangen der Nacherfüllung keine Hemmung eintritt.[49]

[24] BGH NJW 2015, 90; Jaensch, JM 2017, 11.
[25] BGH NZV 1997, 432.
[26] OLG Celle NJW 2006, 2634 = MDR 2007, 137; Lorenz, NJW 2007, 1, 5.
[29] OLG Brandenburg, Urt. v. 10.10.2007 – 3 U 33/07, juris.
[30] BGH NJW-RR 2001, 1168, 1169; BT-Drucks 14/6040, 112.
[32] LG Bielefeld NJW-RR 2017, 117.
[33] Palandt/Ellenberger, § 203 Rn 2.
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