Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 4.4 Inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Zeile 67 Diese Zeile gilt nur für inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese ermitteln ihr Einkommen aus Werbesendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG pauschal mit 16 % der Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG aus Werbesendungen. Dieser Betrag ist in Zeile 67 einzutragen. Zeile 68 In dieser Zeile ergibt sich als Zwischenergebnis das Einkommen. Zeile 68a In den Zeilen i...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt 2 wiederum in 3 Unterabs...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.4 Ermittlung des Prozentsatzes der Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten

Zeilen 30a-31 In diesen Zeilen wird ermittelt, ob die Summe der nicht begünstigten Einnahmen höher ist als 10 % bzw. als 20 % der Gesamteinnahmen. Berücksichtigt wird dabei, dass sich die Grenze auf 20 % erhöht, wenn die Grenze von 10 % nur durch Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Sinne dieser Beträge der Zeile 8 überschritten wird. Zum Zweck dieser Ermittlung wird der ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck GewSt 1 A enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. Natürliche Personen sind d...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 7 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4 Berechnung von Prozesskostenvarianten

›Totgesagte leben länger‹, lautet ein bekannter Ausspruch. Für die Prozesskostenrechnung (PKR) möchte man hinzufügen ›… und erfreuen sich zunehmender Gesundheit‹. Die Auszeichnungen für erfolgreiche Umsetzungsprojekte, u. a. auch durch den Internationalen Controller Verein vergeben, sprechen für sich. 17.4.1 Ermittlung der Prozesskosten Ein Grund für das wiedererwachte Interes...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2 Varianten der Grenzkostenverrechnung

Die Einführung variabler Kosten[823] war in den 1950er-Jahren die große Weiterentwicklung der Betriebswirtschaft. Sie boten erstmals eine Alternative zu Vollkosten und Umlagen. Wie wichtig diese grundlegende Trennung der Kosten ist, erkennt man daran, dass moderne Instrumente wie die Prozesskostenrechnung ebenfalls eine Unterscheidung der Kosten danach vornehmen, ob sie meng...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.1 Leistungsverrechnung ist Unternehmenssteuerung

Das Thema der innerbetrieblichen Verrechnungspreise ist schon ziemlich alt. Eugen Schmalenbach hat den Kerngedanken – wie auch die damit verbundenen Probleme – bereits 1903 in seiner Habilitationsschrift ›Die Verrechnungspreise in großindustriellen Betrieben‹ prägnant festgehalten. Er schreibt: Zitat … Selbst wenn es möglich wäre, jedem Unterbetrieb, jeder Werkstätte nur ganz ...mehr

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Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Energiepreispauschale

I. Hintergrund und Inkrafttreten Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit dem vom Deutschen Bundestag am 13.05.2022 beschlossenen und am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 (nachfolgend "StEntlG 2022") wurde durch Ergänzung des Einkommensteuergesetzes die sog. Energiepreispauschale eingeführt. II. Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags und können nur ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufbewahrungspflicht/-fristen

I. Gesetzliche Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufbewahrungspflicht ist die Pflicht, bestimmte Geschäftsunterlagen zu Geschäftsvorfällen für handelsrechtliche oder steuerliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf diese Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen (beispielsweise durch Betriebsprüfer) zurückgegriffen werden kann. Die handelsrechtlichen (für Kau...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Interessengemeinschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Hierzu s. "Bürgerinitiativen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufnahmegebühren

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufbauspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die von neu eintretenden Mitgliedern in steuerbegünstigten Vereinen (wie z. B. Golfvereine) verlangten Aufnahmegebühren/Eintrittsspenden werden häufig auch als "Aufbauspende" bezeichnet. Steuerlich ist dabei zu prüfen, ob es sich bei diesen Zahlungen tatsächlich um Spenden oder lediglich um sonstige Zuwendungen (wie Mitgliedsbeiträge oder Umlagen) ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsvereine

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufzeichnungspflichten

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das BGB sieht bereits für das Zivilrecht Aufzeichnungspflichten vor, die durch das Gemeinnützigkeitsrecht verstärkt werden, da dieses bestimmt, dass der Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). II. Aufzeichnungspfl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wassersportlehrgänge

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Veranstalten Vereine Wassersportlehrgänge gehören sie als Form der "Erteilung von Sportunterricht" zu den Sportveranstaltungen i. S. v. § 67a AO (s. Anhang 1b). Hierzu zählen sowohl die Lehrgänge gegenüber Mitgliedern als auch diejenigen gegenüber Nichtmitgliedern. Die Einnahmen aus derartigen Lehrgängen sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb" zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Höchstgrenzen für Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren

Tz. 4 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei einem Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt (wie ein Sportverein) ist eine Förderung der Allgemeinheit anzunehmen, wenn: die Mitgliederbeiträge und Mitgliederumlagen zusammen im Durchschnitt 1 023 EUR je Mitglied und Jahr und die Aufnahmegebühren für die im Jahr neu aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kritik

Tz. 21 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Höhe der seit 1991 unverändert gebliebenen Grenze, die die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren nicht übersteigen dürfen, ist m. E. zwischenzeitlich nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Anpassung nach oben. Im Übrigen dürfte es auch nicht vertretbar sein, für alle Vereine einheitliche Grenzen für Aufnahmegebühren, Mitgliederb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Internetvereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die als Zweck die Förderung der (privaten) Datenkommunikation haben, werden oft auch als Internetvereine bezeichnet. Zu den Zwecken dieser Vereine gehören regelmäßig auch die Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Datenkommunikation, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Datenkommunikation, die Förd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausblick

Ergänzend sei erwähnt, dass im Koalitionsvertrag der derzeitigen Ampel-Koalition die Absicht genannt ist, die Bestimmungen zur Transparenz der gemeinnützigen Organisationen zu verbessern. Danach sollen Transparenzpflichten für größere gemeinnützige Organisationen eingeführt werden, so sollen Regelungen zu einer handhabbaren standardisierten Transparenzpflicht und Regelungen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Imkervereine

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Imkerei (Bienenzucht) wird in Deutschland von immer mehr Menschen betrieben. So sind im "Deutscher Imkerbund e. V." in 2020 über seine 19 Mitgliedsverbände 135 750 Mitglieder (Quelle: https://deutscherimkerbund.de/171-Die_Imker_Landesverbaende – Stand 18.3.2022) organisiert. Ein Imkerverein kann wegen Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO;...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Atomkraftwerke, Gegner gegen die

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In Deutschland sollten Ende 2022 die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Aufgrund der wegen des Ukraine-Konflikts im Winter 2022/2023 befürchteten Energieknappheit wurde nun (letztmalig?) die Laufzeit der letzten drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke (Isar 2, Neckarwestheim 2 sowie Emsland) bis zum 15.04.2023 im sog. Streckbetrieb ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosen-Werkstätten

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Kennzeichen von Arbeitslosenwerkstätten ist, dass dort Arbeitslose Produkte herstellen, die hinterher am allgemeinen Markt verkauft werden. Mithin ist dem Grunde nach ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben. Dies ist jedoch dann anders zu beurteilen, wenn der Zweck des gemeinnützigen Trägers der Werkstätte darauf gerichtet is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ärztegesellschaften

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unter Ärztegesellschaften werden im Allgemeinen medizinische Fachgesellschaften verstanden, in denen sich Ärzte bestimmter Fachrichtungen zusammengeschlossen haben, um auf einem bestimmten, in der Regel medizinischen Gebiet, zu forschen, Bildungsveranstaltungen durchzuführen usw. Oftmals treten diese Vereinigungen als Dachverbände auf, z. B. der Ch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohnungsbauprämie

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nach §§ 1, 2 WoPG können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten, vorausgesetzt die Aufwendungen stellen keine vermögenswirksamen Leistungen dar. Die Einkommensgrenze beträgt gemäß § 2a WoPG bei Alleinstehenden 35 000 EUR/Verheirateten 70 000 EUR zu versteuerndes Einkommen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitsschutz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Arbeitsschutz fällt unter die Förderung der Zwecke des § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO (Anhang 1b). Dort sind als begünstigte Maßnahmen genannt die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Alle zuvor aufgeführten Zwecke gehören im weiteren Sinne zum öffentlichen Gesundheitswesen, werden aber als selbständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Artisten, Steuersatz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Leistungen der Artisten (z. B. der Akrobaten und Jongleure) sind nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 1b) unterfällt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Tätigkeitsberichte

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ob die sogenannten Tätigkeitsberichte wie diese Vereine regelmäßig für die Vorbereitung ihrer Mitgliederversammlungen erstellen, als Nachweise der tatsächlichen Geschäftsführung vorgelegt werden müssen. Die Finanzverwaltung nennt diese beispielhaft im AEAO und fordert die Tätigkeitsberichte regelmä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 73 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung Auch für Verbände/Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sind diese Buchführungssysteme von Bedeutung.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kameralistische Buchführung

Tz. 74 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die kameralistische Buchführung ist/war das Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung. Dieses Buchführungssystem verzichtet i. d. R. auf eine Inventur und die Bewertung des Vermögens. Bei Verbänden/Vereinen findet man die Darstellung der kameralistischen Buchführung in all den Fällen, wo die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Weihnachtsfeier

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die jährliche Weihnachtsfeier eines Vereins, verbunden mit der Ehrung verdienter Vereinsmitglieder (z. B. aktive Sportler) und verbunden mit einer Tombola ist seit 1990 ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen (hierzu zählen auch die Weihnachtsfeiern mit vereinnahmten Eintrittsgeldern oder Ko...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Steuerrechtlich kann ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt führen. Die Buchführung der Verbände/Vereine kann in einem solchen Fall nicht als ordnungsgemäß angesehen werden (s. § 162 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch Schätzungen können hohe Steuerbeträge durch das Finanzam...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Besondere Aufbewahrungsfristen

Tz. 46 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen beträgt sechs Jahre. Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind zusätzliche Bescheinigungspflichten entstanden. Damit kam den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers noch eine größere Bedeutung zu, als zuvor (s. BMF vom 22.10.2004, BStBl I 2004, 1009; s. BMF vom 18.10.2005, B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Zwecke der Sozialversicherung

Tz. 60 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verein/Verband als Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten folgende Entgeltsunterlagen getrennt nach Kalenderjahren in deutscher Sprache so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnungen vermitteln können (s. § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 8 Beitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Doppelte Buchführung

Tz. 76 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Tz. 77 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Sie bietet da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlageverzeichnis (-vermögen)

Tz. 57 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufzeichnungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie des Umlaufvermögens, die dem Verband/Verein zu dessen Aufgabenfüllung langfristig dienen, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit folgenden Angaben zu führen und zu erfassen: Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs- oder Herstel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr