Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3 Befugnis zur beschränkten Steuerrechtshilfe

Von Personen, die nach § 4 StBerG zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, werden keine strengen Qualifikationsnachweise gefordert – von Notaren und Patentanwälten abgesehen. Den im Katalog des § 4 StBerG genannten Personen ist weitgehend gemeinsam, dass die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen entweder eine Hilfsaufgabe im Rahmen einer andersartigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 5.1 Untersagungstatbestände

In § 7 Abs. 1, 2 StBerG werden verschiedene Tatbestände genannt, bei deren Vorliegen die Finanzämter einschreiten und die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen können bzw. müssen: Leistet eine Person bzw. Vereinigung, die nicht in den §§ 3, 3a, 4 StBerG genannt ist[1], Hilfe in Steuersachen, kann das Finanzamt diese Tätigkeit insgesamt untersagen, denn sie verstößt gegen §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Die Zuwendung muss der Empfänger für begünstigte Zwecke verwenden und in zutreffender Höhe bescheinigen . Andernfalls droht beim Spender die Versagung des Sonderausgabenabzugs, ggf. auch rückwirkend. Der Spender verliert die Vergünstigung jedoch nur, wenn er die falsche Spendenbescheinigung durch unlautere Mittel oder Falschangaben erwirkt hat oder ihre Unrichtigkeit gekannt o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

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ZErb 05/2023, Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Eine kritische Betrachtung des § 2301 BGB Isabel Meyer 2022 261 Seiten, 74 EUR Nomos Verlag, ISBN 978-3-7560-0416-4 Es handelt sich bei der Abhandlung "Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung" um die Dissertation der Verfasserin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Arbeit befasst sich mit dem anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.1.4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

Bei einer teilunternehmerischen Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. gehört das Fahrzeug nur i. H. der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung zum Unternehmen. Dementsprechend ist ein Vorsteuerabzug nur für den dem Unternehmen zugeordneten Anteil des Fahrzeugs zulässig, sofern kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a und Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 UStG vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Unterschiedliche Nutzung eines Geschäftswagens

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen[1] kann wie folgt genutzt werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.4 Rechtsfolgen

Rz. 269 Sind die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 KStG erfüllt, ergibt sich als Rechtsfolge, dass diese Körperschaften und Personenvereinigungen ein steuerliches Einlagekonto zu führen, fortzuschreiben und zu erklären haben. Es erfolgt eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG. Allerdings müssen Erklärung und Bescheinigung an die Verhäl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 3 Literatur

Rz. 25 Ansen/Krahmer, Gegenwärtige Befunde zur Wirksamkeit der Sozialen Schuldnerberatung: Impulse für ihre Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der sozialempirischen Forschung sowie insbesondere der gesetzgeberischen Implementation eines sozialhilferechtlichen Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung, ZfF 2015 S. 86. Bertsch/Just, Chancen der Schuldnerberatung i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/3043. ders., Auswirkungen des 10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancenge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 37 Deutscher Bundestag, Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24030. ders., Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/24029. D...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Deutscher Bundestag, Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 19/24030. ders., Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 19/24029. Deutscher Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 31 Deutscher Bundestag, Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/5633. Deutscher Verein, Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz, NDV 2012 S. 7. Gerlach, Die neuen Sozialleistungen auf der Grundlage des § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe außerhalb "klass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitarbeitslosigkeit

Rz. 26 Langzeitarbeitslosigkeit richtet sich nach § 18 SGB III. Dort ist Langzeitarbeitslosigkeit als Arbeitslosigkeit von einem Jahr und länger definiert (§ 18 Abs. 1 SGB III). Von größerer Bedeutung für die Förderungsfähigkeit der Eingliederung in Arbeit ist jedoch § 18 Abs. 2 SGB III. Dort sind Sachverhalte geregelt, die Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit unberücksichti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt einen Rahmen für die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erbringen. Dafür galten bei Inkraftreten des Bildungs- und Teilhabepaketes vorrangig das Sachleistungsprinzip und die politische Vorgabe, zu gewährleisten, dass die einzelnen Leistungen auch tatsächlich in vollem Umfang gegenüber den Berechtigten erbra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.1 Vereinbarte Erstattungsansprüche in einem Gründungsvertrag zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F.

Rz. 60 Nach einem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge v. 1.11.2012 (NDV 2013 S. 45) zur Frage, ob in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b a. F. vereinbarte Erstattungsansprüche der Ausschlussfrist unterliegen (§ 111 SGB X) und welche sonstigen Fristen unter den Trägern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.2 Gründungsverträge zu gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 61 Präambeln in Gründungsverträgen zu gemeinsamen Einrichtungen heben Ziele und Aufgaben des SGB II, insbesondere die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Grundsicherung, hervor und betonen die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der Träger bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Zielerreichung. Leitgedanken zur gemeinsamen Einrichtung befassen sich mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.4 Psychosoziale Betreuung (Nr. 3)

Rz. 19 Die psychosoziale Betreuung nach Nr. 3 umfasst persönliche Unterstützungsleistungen durch Beratung und Sozialarbeit und ggf. eine Weitervermittlung an Fachstellen, stets, soweit diese psychosoziale Betreuung für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist. Sie beinhaltet in der Praxis Begleitung als angebotene Unterstützung bei wenig verbindlichen Rahmenbedingungen m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben im Sinne des § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gemäß § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.17 Pensions-Sicherungs-Verein (Nr. 19)

Rz. 56 Gem. § 3 Nr. 19 GewStG sind Pensions-Sicherungs-Vereine von der GewSt befreit, wenn sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der KSt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 15 KStG erfüllen. Die GewSt-Befreiung ist damit an die KSt-Befreiung geknüpft.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.8 Genossenschaften (Nr. 8)

Rz. 39 Gem. § 3 Nr. 8 GewStG sind Genossenschaften sowie Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der GewSt befreit. Die Steuerbefreiung entspricht damit der nach dem KStG. § 3 Nr. 8 GewStG knüpft die GewSt-Befreiung für Vereine sogar an die Befreiung von der KSt, indem die Steuerbefreiung der Vereine gem. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG Tatbestandsvoraussetzung für die GewSt-Befr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.8 Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 37 Unterhält eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, ist dieser nicht Schuldner der GewSt. Die Steuerschuld trifft die hinter dem Betrieb gewerblicher Art stehende Rechtsperson und damit die jeweilige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt, wenn eine juristische Person oder ein nichtrechtsfähiger Verein einen wirtschaftli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.14 Land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften (Nr. 14)

Rz. 52 Gem. § 3 Nr. 14 GewStG sind unter bestimmten Umständen Genossenschaften sowie Vereine, deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt ist, von der GewSt befreit. Das KStG enthält keine entsprechende Steuerbefreiung, gewährt aber in § 25 Abs. 1 KStG unter den gleichen Voraussetzungen einen Freibetrag. Rz. 53 Die GewSt-Befreiung gem. § 3 Nr. 14 ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz auf Baustellen / 2 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen finden sich in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen (Tab. 2).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.15 Wohnungsgenossenschaften (Nr. 15)

Rz. 54 Gem. § 3 Nr. 15 GewStG sind Genossenschaften sowie Vereine i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG von der GewSt befreit, sofern die Voraussetzungen für eine KSt-Befreiung vorliegen. Die GewSt-Befreiung ist dabei an die KSt-­Befreiung geknüpft, sodass nur insoweit, wie die KSt-Befreiung reicht, die GewSt-Befreiung eingreift.[1]mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 4 Selbstvertretungsrecht

Rz. 7 Für Behörden, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und private Pflegeversicherungsunternehmen gilt das Selbstvertretungsrecht. Das Behördenprivileg des § 166 Abs. 1 wird damit gerechtfertigt, dass die Behörde im Regelfall über sachkundige und erfahrene – eigene – Bedienstete verfügt, die eine sachgemäße Selbstvertretung gewährleisten (BSG, Urteil v. 8.12.1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 166 Vertretun... / 5 Postulationsfähige Personen

Rz. 9 Postulationsfähig sind nur die in Abs. 2 aufgeführten Personen. Die Regelung ist abschließend. Nur natürliche Personen können Prozessbevollmächtigte sein. Eine Ausnahme gilt allerdings insofern, als nach § 59 Abs. 1 BRAO auch eine Rechtsanwaltsgesellschaft Prozessbevollmächtigter sein kann. Prozessrechtlich kann als Rechtsanwalt vor dem BSG nur auftreten, wer nach deuts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Virtuelle Mitgliederversammlung im Verein

Zusammenfassung Der Bundestag hat am 9.2.2023 eine Gesetzesänderung beschlossen, die es Vereinen ermöglicht, auch ohne entsprechende Satzungsbestimmungen hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen abzuhalten. Bislang war dies nur möglich, wenn dies in der Satzung vorgesehen war oder wenn alle Mitglieder dem schriftlich zugestimmt haben. Hintergrund Früher – genauer: vor Cor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzgeberischer Schutzmec... / b) Whistleblower-Netzwerk unterstützt bereits Hinweisgeber/-innen

Seit seiner Gründung im Jahre 2006 setzt sich das Whistleblower-Netzwerk bereits für die Verbesserung des rechtlichen Schutzes und des gesellschaftlichen Ansehens von Whistleblowern in Deutschland ein. Zu den Arbeitsfeldern des überparteilichen und gemeinnützigen Vereins zählen: Veränderung rechtlicher und politischer Strukturen, Beratung von Whistleblowern, Beratung von Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 150 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 35 Der Arbeitsvertrag ist gem. § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 3. Gründungs- und Vorgesellschaft

Schließen sich Personen mit dem erklärten Willen zusammen, rechtsverbindlich an der Gründung einer Genossenschaft mitzuwirken, dann handelt es sich hierbei um eine Gründungsgesellschaft in Rechtsform der GbR, so dass in diesem Stadium §§ 705 ff. BGB Anwendung finden. Mit der Errichtung der Satzung hat die Gründungsgesellschaft – welche mit der später gegründeten Genossenscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Exkurs: Vereine ohne Re... / A. Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 1 § 54 BGB alt,[1] der seit Inkrafttreten des BGB unverändert geblieben ist, wird im Zuge der Novellierung der Vorschriften über die BGB-Gesellschaft an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung angepasst,[2] wobei die verwirrende Bezeichnung "nichtrechtsfähiger Verein" für Vereine, die heute als rechtsfähig angesehen werden, durch den Begriff "Verein ohne Rechtspersönlich...mehr

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§ 7 Exkurs: Vereine ohne Re... / D. Das auf wirtschaftliche Vereine ohne Rechtspersönlichkeit anwendbare Recht

Rz. 6 Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind nach § 54 Abs. 1 S. 2 BGB auch weiterhin (d.h. wie bisher) die "Vorschriften über die Gesellschaft" – d.h. entweder die §§ 705 ff. BGB oder die §§ 105 ff. HGB [18] – entsprechend anzuwenden. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Exkurs: Vereine ohne Re... / B. Grundlagen

Rz. 2 Auf nicht im Vereinsregister eingetragene Vereine – deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist – ist nach § 54 Abs. 1 S. 1 BGB (womit die Verweisung für diese Vereine an die schon seit langem bestehende Rechtslage angepasst wird)[4] das für Vereine geltende Recht (mithin die §§ 24 bis 53 BGB) entsprechend anwendbar. Auf Vereine, deren Zw...mehr