Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Einzelfälle

Rz. 93 Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie sind solche, die den Unterhalt der Familie sicherstellen, beispielsweise Ausgaben für Bekleidung, Kosmetika, Bildung und Unterhaltung, Aufwendungen zur Kindererziehung, Telefondienstvertrag, Lebensmittel, Energielieferung, Heizmaterial, aber auch Genussmittel.[75] Nicht anwendbar ist die Vorschrift bei Bu...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / e) Verrechnungen

Rz. 355 Schließlich sind Verrechnungen gegenseitiger Ansprüche möglich. In Vereinbarungen ist aber jeweils die Verrechnungsgrundlage und der Rechenweg darzustellen, um nicht weitere, ggf. restliche Ansprüche aus sonstigen Folgebereichen von Trennung und Scheidung zu ermöglichen. Nach der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu sog. unbenannten Zuwendungen [217] können...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut

Rz. 1240 In § 1445 BGB ist die Ausgleichung bei Vermögensverschiebungen zwischen den einzelnen Vermögensmassen geregelt. Gemäß § 1445 Abs. 1 BGB hat der Gesamtgutsverwalter, wenn er Gesamtgut in sein Vorbehaltsgut oder in sein Sondergut verwendet, den Wert des Verwendeten zum Gesamtgut zu ersetzen. Dies gilt selbst dann, wenn der andere Ehegatte seine Einwilligung in die Ver...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Regelung im gerichtlichen Unterhaltsverfahren

Rz. 161 Gerade in familiengerichtlichen Vereinbarungen zum Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt sollte explizit die Regelung zur Tragung von gemeinsamen Verbindlichkeiten, für die gesamtschuldnerische Haftung im Außenverhältnis besteht, zur Grundlage gemacht werden. Insbesondere, wenn tatsächlich in den Unterhaltsberechnungen eine solche den Unterhaltspflichtigen im A...mehr

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§ 1 Einführung / II. Das Verbot der Doppelverwertung

Rz. 81 Nach Auffassung des BGH hat ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, also in einem anderen Ausgleichssystem, zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird. Ein Ehegatte soll keine "zweifache Teilhabe" an Vermögenspositionen und/oder Einkünften des anderen Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich habe...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Die Doppelberücksichtigung von Passivposten

Rz. 97 Das Verbot der Doppelverwertung von Vermögenspositionen gilt auch für den Fall, dass es sich bei der Vermögensposition um einen Passivposten handelt.[45] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz "keine zweifache Teilhabe" eines Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich muss auch für die Aufteilung von Verbindlichkeiten gelten. Es darf nicht zu einer "do...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verh...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 1 Einführung / 1. Grundsatz

Rz. 214 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und in Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen (sog. Hausratsvermögen) und Versorgungsanwartschaften (sog. Versorgungsvermögen) stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich möglicher Einkünfte (Unterhalt), und kann dazu führe...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (4) Keine Aufrechnung und kein Zurückbehaltungsrecht wegen gemeinschaftsfremder Gegenforderungen

Rz. 738 Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2013[592] darf der Aufhebungsanspruch aus § 749 Abs. 1 BGB nicht durch die Geltendmachung von Gegenrechten, die nicht in der Gemeinschaft wurzeln, beeinträchtigt werden. Solange die Gemeinschaft nicht aufgehoben ist, kann deshalb nicht mit einem Anspruch auf Zugewinnausgleich oder Unterhalt aufgerechnet oder ein darauf gestützt...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Mitwirkungspflicht beider Ehegatten

Rz. 1255 Jeder Ehegatte ist dem anderen Ehegatten gegenüber verpflichtet, an Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind (§ 1451 BGB). Die Mitwirkungspflicht besteht nicht Dritten gegenüber, sondern nur gegenüber dem anderen Ehegatten. Sie bezieht sich auf die gesamte Verwaltung des Gesamtguts, insbesondere auf tatsächliche Hand...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Nach der Trennung

Rz. 13 Mit der Trennung erlischt die Vollmacht im Innenverhältnis entsprechend der Regelung für das Erlöschen der Mitverpflichtungsermächtigung nach § 1357 Abs. 3 BGB, ohne dass es hierfür eines Widerrufs gegenüber dem Vollmachtnehmer bedarf.[20] Der bevollmächtigte Ehegatte darf nach der Trennung nicht mehr aufgrund der ihm vorher erteilten Vollmacht über das Konto verfügen...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Anspruch aus § 1371 Abs. 4 BGB

Rz. 315 § 1371 Abs. 4 BGB begründet einen Unterhaltsanspruch gegen den überlebenden Ehegatten unabhängig von der Verwandtschaft. Anspruchsberechtigt sind nur Abkömmlinge des Erblassers, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten hervorgegangen sind. Der Anspruch aus § 1371 BGB ist mit dem gesetzlichen Vermächtnis gem. § 1371 Abs. 4 BGB belastet. Abkömmlinge des Erb...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 430 Die Möglichkeit, einen vermögensrechtlichen Ausgleich auf der Grundlage einer stillschweigend geschlossenen Ehegatteninnengesellschaft durchzuführen, geht auf eine Entscheidung des BGH im Jahre 1952[224] zurück. Rz. 431 In dieser Entscheidung hatte der erkennende Senat erstmals die Ansicht vertreten, dass die eheliche Mitarbeit ihren Rechtsgrund auch ohne ausdrücklich...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / c) Extremer Ausnahmefall – Praxisbeispiele

Rz. 28 Eine Anwendung des § 313 BGB zum Ausgleich eines extremen Ausnahmefalles kommt in Betracht, wenn der Ehemann sein Vermögen während der Ehezeit auf die Ehefrau übertragen hatte, der Ehemann bei Trennung kein weiteres Vermögen hat, das Vermögen bei der Ehefrau noch vorhanden ist und ein Zugewinnausgleichsanspruch des Ehemannes daran scheitert, dass die Ehefrau ein das E...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Veränderungen des Guthabens nach dem Trennungszeitpunkt

Rz. 23 Gehen nach der Trennung weitere Gelder auf dem Oder-Konto ein, muss dann für deren Aufteilung nach den Umständen des Einzelfalles geklärt werden, ob die Vermutungswirkung des § 430 BGB noch greift. Dies hat praktische Bedeutung für alle Zahlungseingänge, für die ein Ehegatte nach manifester Trennung anstelle des gemeinsamen Ehegattenkontos nicht rechtzeitig eine neue ...mehr

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§ 1 Einführung / I. Grundsatz

Rz. 80 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen und Versorgungsanwartschaften stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich der Einkünfte (Unterhalt) und kann dazu führen, dass die bei Trennung bzw. Scheidung vorzunehmende alle Ber...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / I. Rückgewähranspruch nach Schenkungsrecht

Rz. 5 Haben Eltern ihrem Schwiegerkind Vermögen oder Vermögenswerte unentgeltlich zugewandt, ist der erste Gedanke, eine Rückabwicklung dieser Leistungen nach Schenkungsrecht vorzunehmen. Rz. 6 Das Schenkungsrecht kennt drei Rückgewähransprüche, §§ 527 Abs. 1, 528 Abs. 1 und 530 Abs. 1, 531 BGB.mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Unterhaltsrechtliche Aspekte

Rz. 77 Gesamtschuldnerausgleichsansprüche werden auch durch das Unterhaltsrecht nicht verdrängt. Allerdings sind (auch) gemeinsame Verbindlichkeiten bei den Berechnungen im Unterhalt zu berücksichtigen. Im Rahmen einer wertenden Betrachtung kann sich ein Einfluss ergeben auf die Ausgleichsverpflichtung eines Ehegatten nach § 426 Abs. 1 BGB. Im Sinne einer "anderweitigen Best...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Unterhaltsbetrug

Rz. 967 Jeder Ehegatte ist verpflichtet, die zur Bestimmung des Unterhaltsanspruches dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und nichts zu verschweigen. Wer hier falsche Angaben über Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit macht, begeht einen Betrug, in einem laufenden Unterhaltsprozess einen Prozessbetrug, der den anderen Ehegatten zum Schadenersatz nach §§ ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 345 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[207] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[208] Rz. 346 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 2. Die Morgengabe/Abendgabe

Rz. 7 Die Morgen- und die Abendgabe sind wesensgleich und unterscheiden sich nur durch den Zeitpunkt der Bestellung. Während sie im deutschen Rechtskreis seit langem keine Anwendung mehr finden, haben sie im islamischen Recht eine große Bedeutung. Die Morgengabe ist älter und verbreiteter. Sie ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräu...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / d) Verrechnungsverbot während intakter Ehe

Rz. 340 Wenn zwischen Ehegatten keine Vereinbarung besteht, überlagert i.d.R. während einer intakten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB. Hat daher ein Ehegatte eine Forderung, die auch dem anderen Ehegatten zustand, mit eingezogen, ist es dem anderen Ehegatten regelmäßig verwehrt, den Ausgleich zu fordern. Rz. 341 Nach der Rechtsprechung ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / III. Durchführung von außergerichtlichen Verhandlungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rz. 7 Sinn und Zweck eines so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes soll es nach der Intention des Gesetzgebers sein, bereits außergerichtlich die Entschuldung einzuleiten. Die Praxis zeigt aber immer öfter auf, dass die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 306–310 InsO) kaum angenommen werden. Die dadurch eintretende zei...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Bonität

Rz. 416 Manchmal gehen die Mandanten davon aus, dass der aus ihrer Sicht hohe Wert ihrer Immobilie schon für sich die Finanzierungszusage bzw. die Genehmigung der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Darlehens rechtfertige. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 KWG entspricht das bei Beleihungen von eigengenutzten Objekten bzw. bei Darlehen bis zu 4/5 des Beleihungswertes jedenfalls bis...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / VIII. Salvatorische Klausel

Rz. 125 Häufig werden – standardisierte – salvatorische Klauseln in einen Ehevertrag aufgenommen. Rz. 126 Formulierungsbeispiel Sie können wie folgt formuliert werden: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soll die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen dadurch unberührt bleiben. Die einzelnen Regelungen sollen unabhängig ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (a) Unterhaltsrechtliche Lösung

Rz. 277 Rechenbeispiel Zugewinnausgleichsberechnung Endvermögen des Ehemannes Endvermögen der Ehefraumehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 219 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 220 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßi...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / I. Grundsätze einer Regelung bei Trennung und Scheidung

Rz. 291 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB. Rz. 292 Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständli...mehr

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§ 4 Güterstände / (12) Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht

Rz. 410 Die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des IDW Standard S1 i.d.F. 2008 werden für die Bewertung von Unternehmen im Familien- und Erbrecht ergänzt durch die Stellungnahme des Bewertungsstandard HFA 2/1995.[608] Rz. 411 Grundsätzlich stellt danach die Bewertung eines Unternehmens bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrech...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 5. Muster: Antrag auf Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs

Rz. 424 Muster 3.1: Antrag auf Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs Muster 3.1: Antrag auf Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs An das Amtsgericht _________________________ - Familiengericht - _________________________ Antrag auf Gesamtgläubigerausgleich in der Familiensache Verfahrensbevollmächtigte: ________________________...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Ansatz der Gesamtschuld im Unterhaltsverfahren; nachträgliche Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 260 Wenn man die vom Ehemann im Außenverhältnis übernommene gesamtschuldnerische Verbindlichkeit bei den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt, ist wie folgt zu rechnen: Rechenbeispielmehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundlagen

Rz. 617 Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinn-"Gemeinschaft" nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB entsteht kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten allein aufgrund der Ehe. Es handelt sich bei dem gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft, trotz des Gegenteiliges suggerieren Begriffs, um eine Erscheinungsform der Gütertrennung. Rauscher[327] formuliert beso...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / III. Zugewinn und sonstige Folgen einer Ehescheidung

Rz. 316 Selten sind die güterrechtlichen Probleme der Eheleute bei Trennung und Scheidung das einzige Problem, das bei Scheitern ihrer Beziehung geregelt werden muss. Häufig sind es auch die sonstigen Folgen wie die Fragen des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, der Haushaltssachen, der Ehewohnung etc., die der Regelung bedürfen. Rz. 317 Eheleute schnüren häufig ein "Gesam...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / c) Sittenwidrigkeit höherrangiger Rechte

Rz. 106 Diejenigen Fälle, in denen eine güterrechtliche Vereinbarung, namentlich die Vereinbarung der Gütertrennung, für sich gesehen sittenwidrig ist oder sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, sind seltene Ausnahmefälle. Rz. 107 Anderes gilt jedoch, wenn Gegenstände aus dem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts, namentlich Unterhaltsansprüche oder Ansprüche auf Ver...mehr

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§ 4 Güterstände / f) Weitere Einzelfragen

Rz. 494 Alle vor dem maßgeblichen Stichtag begründeten Rechte und Dauerschuldverhältnisse, die Ansprüche auf künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche auf Arbeitsentgelt, Renten, Unterhaltszahlungen oder Miet- und Pachtzinsen bleiben unberücksichtigt, denn sie stellen noch keinen gegenwärtigen Vermögenswert dar, sondern sollen künftiges Einkommen vermit...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1328 Das Recht zur Aufhebungsantragstellung steht einem Ehegatten ebenso zu, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist, § 1469 Nr. 3 BGB. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder gemeinsamer Kinder. Das Unterhal...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Verletzung der Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen

Rz. 1315 Zudem kann der nicht verwaltende Ehegatte gemäß § 1447 Nr. 2 BGB dann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen, wenn der andere Ehegatte seine Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, verletzt hat und für die Zukunft eine erhebliche Gefährdung des Unterhalts zu besorgen ist. Hiervon betroffen sind nur Unterhaltsansprüche der Ehegatten selbst oder geme...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers

Rz. 356 Weithin bei Arbeitgebern unbekannt ist die Möglichkeit des Gerichts, in einem Unterhaltsverfahren auf Antrag nach § 236 FamFG über die Höhe der Einkünfte des Arbeitnehmers Auskünfte und Belege anzufordern. Dies gilt auch gegenüber Versicherungsunternehmen und Finanzämtern. Nach § 390 ZPO kann diese Verpflichtung gegen dem Arbeitgeber oder dem sonstigen auskunftsverpf...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Wirtschaftliche Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben

Rz. 643 Zu den wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus der Ehe ergeben, zählen die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gemäß §§ 1360 ff BGB, also sowohl hinsichtlich des Familienunterhalts als auch des Trennungsunterhalts, in jedem Falle bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Darüber hinaus kommen auch Trennungsunterhaltsansprüche bis zur Rechtskraft der Scheidu...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / II. Trennungsvereinbarungen

Rz. 303 Mit der Trennung von Eheleuten entsteht in erster Linie das Bedürfnis, zunächst einmal die Frage zu klären, wie die Einkünfte der Beteiligten verteilt werden müssen, um für Beide und ggf. für die gemeinsamen Kinder das tägliche Auskommen zu sichern. Rz. 304 Sodann werden sich die Eheleute jedoch Gedanken um ihre vermögensrechtliche Situation machen, ggf. auch mit der ...mehr

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§ 1 Einführung / D. Das Sondervermögen – Abgrenzungen

Rz. 76 Vorab ist zu klären, ob die streitgegenständliche Vermögensmasse überhaupt dem güterrechtlichen Ausgleich zwischen den Eheleuten zugänglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn und soweit der Ausgleich der streitgegenständlichen Vermögensposition zwischen den Eheleuten im Wege des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs oder der Haushaltsteilung stattfinden muss.[22] Diese...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (5) "Gesamtschuldnerausgleichsspitze"

Rz. 172 Die Gesamtschuld wird im Rahmen der Unterhaltsberechnungen regelmäßig in voller Höhe als Abzugsposition bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Unterhaltsschuldners berücksichtigt. Da man diesem am Schluss der Berechnungen aber noch einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 bzw. 1/9 bzw. 1/10 zubilligt, kommt es im Ergebnis nicht zu einer hälftig...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / dd) Berücksichtigung von Gesamtschulden beim Kindesunterhalt

Rz. 179 Grundsätzlich fällt für den im Außenverhältnis gemeinsame gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten bedienenden Ehegatten der Gesamtschuldnerausgleichanspruch im Innenverhältnis weg, wenn die mit der Schuldentilgung einhergehende finanzielle Belastung im Rahmen der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bereits als Abzugsposition berücksichtigt worden ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Verfügungen über das Konto während des Zusammenlebens und in zeitlicher Nähe der Trennung

Rz. 360 Für Kontoverfügungen, die während der Ehe den hälftigen Anteil überschreiten, kommen grundsätzlich Ausgleichsansprüche in Betracht. Zu beachten ist aber, dass während intakter Ehe meist eine anderweitige Bestimmung im Sinne eines konkludenten Verzichts auf Ausgleichsansprüche vorliegt.[195] Sinn und Zweck eines Oder-Kontos besteht ja gerade darin, es beiden Ehegatten...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Ausnutzen unrichtiger Unterhaltstitel

Rz. 968 Besteht ein der Rechtskraft fähiger Unterhaltstitel, der materiell unrichtig zustande kommt oder später unrichtig wird, weil sich die zugrunde liegenden Verhältnisse auf Seiten des Unterhaltsberechtigten für ihn positiv geändert haben, macht sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach § 826 BGB schadenersatzpflichtig, wenn er in sittenwidriger Weise den Titel weiter...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Güterrechtlicher Vermögensbegriff

Rz. 52 Beim güterrechtlichen Vermögensbegriff geht der Gesetzgeber in den §§ 1374 ff. BGB jeweils vom Bruttovermögen und nicht vom Nettovermögen eines Ehegatten als Summe aller ihm zustehenden, rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin aller ihm gehörenden Sachen und objektiv bewertbaren Rechte aus.[19] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der §§ 1374 A...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Beweislast

Rz. 371 Ein Ehegatte, der nicht mehr als die Hälfte des Guthabens verlangt, muss lediglich darlegen und im Falle des Bestreitens beweisen, dass dem anderen mehr als die Hälfte vom Oder-Konto zugeflossen ist. Demgegenüber trägt der Ehegatte, dem mehr als die Hälfte zugeflossen ist, die Beweislast dafür, dass eine von der Vermutung des § 430 BGB abweichende Regelung des Innenv...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Unterhalt

a) Ein vom Gericht im vorausgegangenen Verfahren zur Frage der Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf übersehener Umstand kann für sich genommen nicht die Abänderung der Entscheidung eröffnen. b) Ist die Abänderung hingegen aus anderen Gründen eröffnet, so ist die Berücksichtigung des Umstands nur dann ausgeschlossen (präkludiert), wenn dieser bereits im Aus...mehr

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AGS 10/2015, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu 1) der Antragsgegnerin aus eigenem Recht gegen den Beschluss des FamG, soweit mit diesem der Verfahrenswert für die Folgesache Unterhalt auf 1.000,00 EUR festgesetzt worden ist, ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 FamGKG, § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Gleiches gilt für die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten zu...mehr