Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. 2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, komm...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Gesamtschuld bei bestehender Unterhaltspflicht

Ein für die Praxis wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Gesamtschuld und Unterhalt. Was ist zu beachten, wenn Gesamtschuld und Ehegattenunterhaltspflicht zusammentreffen? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird mit der Gesamtschuld folgendermaßen umgegangen, nehmen wir dabei das Beispiel der Alleinverdienerehe: Der allein verdienende Ehemann trägt die gesamtschul...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 4. Interessenkollision

Aber selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1628 BGB wäre das Erfordernis eines Ergänzungspflegers nicht gänzlich umschifft. Nach § 1796 BGB, der über § 1629 Abs. 2 S. 3 BGB auch für sorgeberechtigte Eltern gilt, kann diesen die Vertretungsmacht für einzelne Ang...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragsgegnerin für das vorliegende Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Weitere Folgesachen neben dem im Zwangsverbund stehenden Versorgungsausgleich sind nicht anhängig. Mit Schriftsatz vom 16.12.2014 legt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin nunmehr einen ausgearbeitet...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunde...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Vollstreckung

a) Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auch auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. b) Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG, die den Vorrang des unmittelbar Unterhaltsberechtigten regelt, greift auch im Verhältnis zu § 850d Abs...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In der gerichtlichen Praxis treten zunehmend Fälle auf,[1] in denen bei gemeinsam sorgeberechtigten getrenntlebenden Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, aber über den Unterhalt uneins sind, ein Elternteil zunächst einen Antrag nach § 1628 BGB stellt, um allein zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil befugt zu sein. Eine Ergä...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / b) Anspruch des ausgezogenen Ehegatten auf die Kaution?

Als Zweites kurz zu der Frage: Hat der Ehegatte, der ausgezogen ist, Anspruch auf Herausgabe der von ihm geleisteten Kaution? Dazu ein Beispiel, im Anschluss an eine neuere Entscheidung des OLG München:[19] Praxis-Beispiel Ehefrau F hat bei Abschluss des gemeinsamen Mietvertrages betreffend die Ehewohnung die vom Vermieter V verlangte Kaution gezahlt. Bei Trennung zieht F aus...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Ist im Ausland ein dynamisierter Unterhaltstitel zu vollstrecken, gilt wegen § 72 AUG die Regelung des § 245 FamFG. Der Unterhalt ist daher auf Antrag auf dem Titel zu beziffern. Zuständig sind die Gerichte, Behörden oder Notare, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Bei den Gerichten ist der Rechtspfleger zuständig (§ 25 Nr. 2 Buchst. b)...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / I. Einleitung

Der kleine Überblick über Fragen des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen Ehegatten, den ich heute geben will, soll drei Schwerpunkte haben: Zunächst möchte ich die Regeln darstellen, die für den Ausgleich im Innenverhältnis der Ehegatten nach Scheitern der Ehe von der Rechtsprechung entwickelt worden sind, und dabei einen genaueren Blick auf eine Fallgestaltung werfen, die in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ehegattengemeinschaft

Rz. 190 [Autor/Stand] Besonderheiten bestehen hier bei Ehegatten. Hier kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne den Abschluss eines gesonderten Gesellschaftsvertrages entstehen, wenn bezüglich der Eigentumsverhältnisse eine bestimmte Situation eingetreten ist. Zwar ist die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichtes[2], wonach zwischen Ehegatten, von denen der ei...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Einzelne Angelegenheit oder bestimmte Art von Angelegenheiten

§ 1628 BGB setzt weiter voraus, dass die Eltern sich "in einer einzelnen Angelegenheit" oder in einer "bestimmten Art von Angelegenheiten" der elterlichen Sorge nicht einigen können. Die Vorschrift betrifft daher einzelne situative Entscheidungen.[17] Durch eine überwiegend befürwortete restriktive Auslegung dieser Voraussetzung soll primär vermieden werden, dass über eine E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Sicherung am zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen

Rn 7 Des Weiteren muss die Sicherung an Vermögensgegenständen des Schuldners erlangt sein, die zur Insolvenzmasse gehören. Welches Vermögen dem Insolvenzbeschlag unterliegt, ergibt sich aus den §§ 35-37. Unberührt von den Wirkungen des § 88 bleiben deshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners. Als das wohl häufigste Beispiel wird bereit...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / D. Derzeit anhängiges Verfahren beim EuGH: C-260/13, Rs. "Aykul"

Zur Zeit ist beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde die Befugnis zukommt, einem nicht im Bundesgebiet wohnenden Unionsbürger die EU-/EWR-Fahrerlaubnis zu entziehen, womit der Betroffene von dieser in Deutschland keinen Gebrauch machen darf.[86] Das betrifft die Fallgestaltung, dass Eignungsbede...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 8 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebund...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Überblick

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 6 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung ergeb...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.2 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Dauer (Abs. 1) und die Höhe (Abs. 2) der Witwen- und Witwerrente, die Anrechnung von Einkommen (Abs. 3 und 4), das Wiederaufleben nach Auflösung einer nachfolgenden Ehe (Abs. 5), den Leistungsausschluss bei Versorgungsehe (Abs. 6) und den Ausschluss von Doppelleistungen bei Lebenspartnerschaft (Abs. 7). Rz. 4 Die Witwen-/Witwerrente aus der ges...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.3 Mehrere Berechtigte

Rz. 15 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat ist unerheblich. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungskonform (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RA 95/79, BSGE 51 S. 1, SozR 2200 § 1...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4 Wiederaufgelebte Witwenrente

Rz. 23 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 91 – ET: 07/2013 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (steuerbegünstigte Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (s. Anhang 1b) eingeordnet werden. Die Annahme eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes kommt nicht in Betracht, weil der Wettbewerb zu ander...mehr

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Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 69 Körner/Leitherer/Mutschler (jeweils Hrsg.), Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 84. Ergänzungslieferung, Dezember 2014 (zitiert Bearbeiter, in: KassKomm-SGB IV. Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching (jeweils Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 1.12.2014 (zitiert Bearbeiter, in: BeckOK/SGB IV). Schlegel/Voelzke (jeweils Hrsg.), juris Praxiskomm...mehr

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Jansen, SGB IV § 4 Ausstrah... / 2.3.1.5 Entsendung

Rz. 47 Nach Titel II Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004 unterliegen die Personen, für die die EGVO gilt, Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates. Grundsätzlich ist dies der Mitgliedstaat, in dem die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird (Titel II Art. 11 Abs. 3 EGVO 883/2004). Ausnahmen hiervon bestimmen Art. 12 bis 16 EGVO 883/2004, das sind Sonderregelungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 2.1.2 "… soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann" (Satz 1 letzter HS)

Rz. 10 Ob und in welchem Umfang erwartet werden kann, dass die mit der nachfragenden Person zusammen lebende Person der nachfragenden Person Unterhalt leistet, kann nicht schematisch beantwortet werden, ist aber als Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung von dem Träger der Sozialhilfe möglichst umfassend zu belegen bzw. zu begründen (H. Schellhorn, in: Schellhorn/Sch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Vgl. dazu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie: Schoch, Die Bedarfsgemeinschaft, die Einstandsgemeinschaft und die Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II und SGB XII, ZfF 2004 S. 169. Rz. 27 Für die Bejahung einer Behinderung i. S. v. § 36 Satz 3 ist ein Schwerbehindertenausweis nicht erforderlich. Der Annahme der Betreuung eines Behinderten durch seine Eltern s...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell und Unterhalt

Ein Lösungsvorschlag Einführung In jüngerer Zeit häufen sich Veröffentlichungen zum Wechselmodell mit unterschiedlichen Ansichten zu der Frage, ob ein Wechselmodell im Interesse gemeinsamer Kinder regelmäßig geboten ist oder ob es den Kinderinteressen regelmäßig widerspricht.[1] Die naheliegende Überlegung, in europäische Nachbarländer zu blicken, um von deren Praxis und Erfah...mehr

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AGS 3/2015, Johannsen/Henrich. Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Isabell Götz, Dr. Monika Hamm, Eckart Hammermann, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. Angelika Markwardt, 6. überarb. u. erw. Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXIX, 2.432 S. 149,00 EUR.

Fünf Jahre Warten haben sich wiederum gelohnt: Stets zum richtigen Zeitpunkt drängt sich der seit Jahrzehnten herausragende Klassiker des Familienrechts aktualisiert und unaufdringlich, aber um mehr als 500 Seiten reicher, in die Praxis der Familienrechtler. Das bisherige exzellente Autorenteam, das aus Wissenschaftlern und einer Vielzahl von Praktikern besteht, ist weitgehe...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / III. Materiell-rechtliche Folgen eines Wechselmodells

Steht fest, dass die Betreuung des Kindes von beiden Eltern in nahezu gleichem Umfang geleistet wird, so dass von einem Wechselmodell auszugehen ist, stellt sich die Frage danach, welche unterhaltsrechtlichen Folgen dies hat. 1. Kindesunterhalt a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechn...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 2. Ehegattenunterhalt

Im Zusammenhang mit der Frage, wie sich ein Wechselmodell auf den Ehegattenunterhalt auswirkt, gibt es keine grundsätzlichen Differenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass beide Ehegatten gleich zu behandeln sind:mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In jüngerer Zeit häufen sich Veröffentlichungen zum Wechselmodell mit unterschiedlichen Ansichten zu der Frage, ob ein Wechselmodell im Interesse gemeinsamer Kinder regelmäßig geboten ist oder ob es den Kinderinteressen regelmäßig widerspricht.[1] Die naheliegende Überlegung, in europäische Nachbarländer zu blicken, um von deren Praxis und Erfahrungen zu profitieren, findet ...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das OLG verkennt, dass Anpassungsverfahren temporal zwar nach Rechtskraft der Scheidung einzuleiten sind, es sich aber dennoch nicht um Ausgleichsansprüche nach der Scheidung handelt. Allein diese – in Kapitel 2 Abschnitt 3 des VersAusglG – geregelten Ansprüche nach den §§ 20-26 VersAusglG werden von § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG erfasst und sind mit 20 % des dreifachen N...mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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AGS 3/2015, Unanfechtbarkei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Vaters gegen die Kostenentscheidung des FamG ist unzulässig, worauf der Senat bereits hingewiesen hat. Die angegriffene Kostengrundentscheidung ist in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangen. Gem. § 57 Abs. 1 S. 1 FamFG sind Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine der Ausnah...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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AGS 3/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung mit Beschl. v. 9.10.2014 hat nicht zur Folge, dass dem dem Antragsgegner beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf einen im Termin am 24.9.2014 abgeschlossenen Mehrvergleich au...mehr

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FF 3/2015, Schenkungen der ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller ist der frühere Schwiegervater des Antragsgegners. Er begehrt nach Scheitern der Ehe seiner Tochter mit dem Antragsgegner die Rückgewähr von Geldzuwendungen. [2] Die Ehe wurde 1996 geschlossen. Im selben Jahr erwarben die Ehegatten ein Einfamilienhausgrundstück zu hälftigem Miteigentum und nahmen zur Finanzierung ein Darlehen auf. Der Antragsteller un...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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zfs 3/2015, Intransparenz e... / Sachverhalt

Die Bekl. bietet unter anderem Ratenschutz-Versicherungsverträge an und unterhält mit der S-Bank AG als VN einen Gruppenversicherungsvertrag, dem Verbraucher, welche mit der Bank einen Darlehensvertrag schließen, durch Ankreuzen eines Textfeldes im Darlehensantrag und Unterzeichnung einer Beitrittserklärung als versicherte Personen beitreten können. Sie können dabei den Umfa...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.1 Wesentlicher Unterhalt

Rz. 7 Der Verstorbene muss einen wesentlichen Unterhalt geleistet haben. Der Unterhaltsbetrag muss nicht mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs abdecken. Er muss aber ausreichen, um die Unterhaltssituation wesentlich zu verbessern. Ohne die Unterhaltsleistung muss eine auskömmliche Lebenshaltung gefährdet gewesen sein (BSG, Urteil v. 27.6.1984, 9b RU 38/83, BSGE 57 S. 77,...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2 Tatsächliche Unterhaltsgewährung

Rz. 6 Der in Betracht kommende Rentenberechtigte muss von dem inzwischen verstorbenen Versicherten zur Zeit des Todes Unterhalt erhalten haben. Der Unterhalt muss aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder dem Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV des Versicherten gewährt worden sein. Es muss sich nicht um eine Geldleistung handeln. Es kommen auch Sachleistungen oder A...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.4 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 12 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.2 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 8 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.1.5 Einmalige Beihilfe für Vollwaisen

Rz. 10 Nur Vollwaisen, d. h. leibliche Kinder und adoptierte Kinder, können anspruchsberechtigt sein. Anders als § 67 Abs. 2 sieht § 71 Abs. 3 die Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern ausdrücklich nicht vor. Der Begriff der Vollwaisen lässt eine ausweitende Auslegung kaum zu (anders: Keller, in: Hauck/Noftz, § 71 Rz. 16). Anders als nach § 67 ...mehr