Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 12/2015, Aufhebung und A... / 1 Gründe:

I. Das AG hatte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 10.6.2015 für das vorliegende Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Am 12.6.2015 haben die Eheleute eine umfassende notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen; darin ist u.a. die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgesc...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Kindesunterhalt

a) Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Ma...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 3. Gesamtnichtigkeit

a) Die Sittenwidrigkeit des VA kann nicht nur ihn allein betreffen sondern kann tückische Folgen für den gesamten Vertrag haben. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des BGH "Gütertrennung/Jurist".[23] Der Ehevertrag enthielt Gütertrennung, den Verzicht auf VA und zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt, die der BGH trotz des teilweisen Ausschlusses und der höhenmäßigen Begrenz...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 3 Anmerkung

Trifft ein Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB mit aus einer Ehe herrührenden Unterhaltsansprüchen der Mutter zusammen, stellt sich regelmäßig die – gesetzlich nicht geregelte – Frage, in welchem Verhältnis die verschiedenen Unterhaltsschuldner, also der Vater des nichtehelichen Kindes einerseits und der (gesch...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / II. Ehewohnungssache als isoliertes Hauptsacheverfahren

Der Verfahrenswert eines isolierten Verfahrens in einer Ehewohnungssache richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Im Gegensatz zum früheren Recht (§ 100 Abs. 3 KostO i.d.F. bis zum 31.8.2009), das sich für Anträge auf Überlassung am einjährigen Mietwert orientierte und bei Anträgen auf Nutzungsentschädigung am verlangten Betrag, sind seit dem 1.9.2009 in § 48 Abs. 1 FamGKG inso...mehr

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FF 12/2015, Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Renata von Pückler2015, Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht Bd. 22, 218 Seiten, 54,95 EUR, ISBN 978-3-631-65346-3 "Unfair zu Muttchen" titelte Sebastian Haffner im Jahr 1977 einen Artikel im "Stern" und brachte damit das schon damals im Zuge der ersten Eherechtsreform diskutierte Prinzip nachehelicher Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehega...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Ehegattenunterhalt

Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. b) Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhaltsberechtigt...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Landes... / 2.3 Verwaltung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 6 Die Datenstelle für die Rentenversicherungsträger wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet, d. h., sämtliche Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art, die die Datenstelle betreffen, sind von der Deutschen Rentenversicherung Bund abzuwickeln. Damit sind die Organe und die Geschäftsführung der Deutschen Rentenve...mehr

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FF 12/2015, Aufhebung und A... / Leitsatz

1. Es ist zumindest vertretbar und damit nicht grob nachlässig, den Beginn der Anzeigepflicht über eine wesentliche Verbesserung der Vermögensverhältnisse nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erst mit dem tatsächlichen Zufluss der fraglichen Mittel anzunehmen. 2. Fließen dem Unterhaltsberechtigten durch eine Unterhaltsvereinbarung nachträglich Mittel zu, kommt nach § 120a Abs. 1 S. 1 ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Der Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine Notwendigkeitsprüfung hinsichtlich der Reisekosten eines Anwalts nur stattfindet, wenn er seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnhaft ist. Daraus ...mehr

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Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. Normenkette § 9 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / aa) Überblick

Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. unter II.3.b)) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rspr. nimmt hier ...mehr

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zfs 12/2015, Vereinbarung d... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. bereits seit dem Jahr 2010 eine Kfz Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Anlass für den Vertragsschluss und den Wechsel des Kl. zur Bekl. war seinerzeit eine Sonderaktion der Bekl., wonach diese das Zweitfahrzeug zu den gleichen Konditionen eines Erstfahrzeugs versicherte. Der Kl. versicherte daher sowohl sein Erstfahrzeug, als auch seinen A al...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts (§ 1 Abs. 1 RVG) gehören neben den Gebühren auch seine Auslagen. Hierzu wiederum zählen neben den Dokumentenpauschalen (Nr. 7000 VV) sowie den Post- und Telekommunikationsentgelten (Nrn. 7000, 7001 VV) insbesondere auch die Reisekosten (Nrn. 7003–7006 VV). Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt seinem Mandanten Reisekosten berechnen darf, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 53... / 3 Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit

Rz. 4 § 53 Nr. 2 AO legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit fest. Ausgangspunkt ist der Regelsatz der Sozialhilfe nach § 28 SGB XII. Es dürfen danach grundsätzlich nur Personen unterstützt werden, deren Bezüge das Vierfache dieses Regelsatzes nicht überschreiten. Etwaige im SGB XII vorgesehene Zuschläge wegen eines Mehrbedarfs (Erwerbsunfähige, werdende Mütt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 51... / 7 Schutz des Wettbewerbs

Rz. 19 Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften kann in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht steuerbegünstigten Personen treten. Dies ist vor allem der Fall, wenn die steuerbegünstigte Körperschaft steuerpflichtige oder steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Soweit die damit verbundene Wettbewerbsbevorzugung der steuerbegünstigten ...mehr

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Jansen, SGB IV § 6 Vorbehal... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Grüner/Dalichau, Sozialgesetzbuch, Kommentar und Rechtssammlung, Stand 1.4.2013. Körner/Leitherer/Mutschler, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, 86. Ergänzungslieferung, München, Juni 2015. Herdegen, Europarecht, 15. Aufl., München 2013. v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 6. Aufl., München 2012. Schroeder, Grundkurs, Europarecht, 3. Aufl., München 2013. Rz....mehr

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Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

Leitsatz 1. Die bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen müssen grundsätzlich für und in dem Zeitraum geleistet werden, für den das Kindergeld begehrt wird. Unterhalt, der um Jahre verspätet gezahlt wird, bleibt außer Betracht. 2. Verpflichtet das FG die Familienkasse dazu, dem Kindergeldberechtigten Kinderg...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Unterhalt

In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten einwilligender Mann muss für Kindesunterhalt aufkommen, auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat (BGH, Urt. v. 23.9.2015 – XII ZR 99/14).mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung des BGH betrifft den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII und seine Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht einerseits, den Elternunterhalt bei mehreren haftenden Kindern andererseits. Bedürftigkeit des Elternteils Ein Elternteil muss sich auf seinen Bedarf sämtliche erzielten und zumutbar erzielbaren Einkünfte anrechnen lass...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / a) Vorentscheidung über den gesamten Anspruch

Für ein Abänderungsverfahren des Gläubigers ist nur Raum, wenn der gesamte Anspruch in einer Endentscheidung tituliert ist.[6] Andernfalls bedarf es nicht eines Eingriffs in deren Rechtskraft. Nur ein Teil des Anspruchs ist tituliert, wenn etwa der Berechtigte Unterhalt über einen freiwillig gezahlten Betrag hinaus verlangt hat.[7] Will der Gläubiger mehr Unterhalt, ist nich...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt für die Zeit seit August 2011. [2] Die 1934 geborene Antragstellerin ist verwitwet und lebt im eigenen Haushalt. Sie hat in den hier streitigen Unterhaltszeiträumen einen durch Renteneinkünfte und Eigenverdienst nicht gedeckten Unterhaltsbedarf in wechselnder Höhe zwischen 647 EUR und 756 EUR. Der Antragsgegner ist der Sohn d...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Präklusion

Nach dem Vorbild des § 767 Abs. 2 ZPO wurde in die Abänderungsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F., nunmehr § 323 Abs. 2 ZPO n.F. bzw. § 238 Abs. 2 FamFG, eine Bestimmung aufgenommen, wonach Gründe, die objektiv im Vorverfahren geltend gemacht werden konnten, im Abänderungsverfahren gegen eine Entscheidung ausgeschlossen sind. Damit soll deren Rechtskraft gesichert werden. W...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Verfahrenskostenhilfe

Die Regelung des § 124 I Nr. 2 ZPO, wonach das Gericht die Bewilligung der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe aufheben soll, wenn der Antragsteller absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, ist im Bewilligungsverfahren der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht analog anzuwend...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / e) Anpassung der Vorentscheidung

Das Abänderungsverfahren hat denselben Gegenstand wie das Erstverfahren. Der in diesem festgesetzte Unterhalt ist lediglich den veränderten Verhältnisse anzupassen. Eine Neuvornahme ist ausgeschlossen.[12] Der Maßstab ist grundsätzlich der Erstentscheidung zu entnehmen und nur, wenn er daraus nicht feststellbar ist, dem gesetzlichen Unterhaltsrecht.mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / Leitsatz

Unterhält eine Kanzlei mehrere Zweigstellen, so liegt für alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei eine Geschäftsreise nur dann vor, wenn das Reiseziel außerhalb sämtlicher Orte liegt, in denen sich eine Zweigstelle befindet. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.4.2015 – 7 WF 407/15mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / 2. Zweck der Abänderungsvorschriften

Die Abänderungsvorschriften setzen einen Titel mit der Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen voraus, etwa zu einer monatlich zahlbaren Unterhaltsrente. Sie nehmen hinsichtlich Entscheidungen Bezug auf die Vorschrift des § 258 ZPO. Diese gestattet bei wiederkehrenden Leistungen eine rechtskraftfähige Verurteilung auch wegen der erst nach Erlass ...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / c) Abänderungsgründe und Vollstreckungseinwendungen

Die Vorentscheidung kann inhaltlich nicht mehr gerechtfertigt sein, weil nachträglich ein Umstand eintritt, der sich selbst wiederum ändern kann, wie die Einkommenslage, oder der unwandelbar ist, etwa das Ende des Anspruchs auf Trennungsunterhalt mit der Rechtskraft der Scheidung. Mit dieser Unterscheidung kann der Anwendungsbereich des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG vo...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / 1. Vermutung der Geltendmachung des Gesamtunterhaltsanspruchs

Mit Beschluss vom 19.11.2014 hat der BGH[1] in Fortführung früherer Rechtsprechung[2] entschieden, dass im Vorverfahren "vergessener" Vorsorgeunterhalt nicht mit einem Zusatzantrag nachverlangt werden kann, sondern nur mit einem Abänderungsantrag, wenn die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen ist nach dem Sinn un...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / b) Vermutung des gesamten Unterhaltsanspruchs

Wie der BGH in dem eingangs genannten Beschluss bekräftigt, ist bei Unterhalt nach dem Sinn der Abänderungsvorschriften im Zweifel anzunehmen, dass der gesamte Anspruch geltend gemacht wurde. Der Gläubiger, der nur einen Teil des Anspruchs geltend machen will, muss dies ausdrücklich erklären oder dies muss sich aus den Umständen eindeutig entnehmen lassen. Fehlt es daran, er...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / b) Unterschiedliche Abänderbarkeit rechtskraftfähiger und nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Regelungen des gesetzlichen Unterhalts in nichtrechtskraftfähigen gerichtlichen Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden, die nicht rechtskraftfähig sind, sind nicht nach der für rechtskraftfähige gerichtliche Entscheidungen maßgebenden Vorschrift des § 238 FamFG abänderbar, sondern nach § 239 FamFG i.V.m. dem materiellen Recht. Die Änderbarkeit von Unterhaltsverträgen unter...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / 2. Für Teilklage nicht ausreichende Umstände

In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um Vorsorgeunterhalt nach § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB. Dessen Nachforderung war im Vorverfahren weder ausdrücklich noch nach den Umständen hinreichend deutlich vorbehalten worden. Bei der zweistufigen Unterhaltsberechnung ist ein derartiger Vorbehalt schon deswegen nicht anzunehmen, weil es naheliegend ist, dass der Berechtigte eine mit d...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / d) Verfahrensrecht und materielles Recht bei der Abänderung nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel

Oft wird die Formulierung gebraucht, dass die Abänderbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs und einer vollstreckbaren Urkunde, d.h. nichtrechtskraftfähiger Titel, sich allein nach dem materiellen Recht richte. Dies ist ungenau; denn ein nichtrechtskraftfähiger Titel ist nicht lediglich ein Rechtsgeschäft, das dem materiellen Recht mit dem Grundsatz der Privatautonomie unterl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Drittstaatensteuern (2. Alt.)

Rz. 308 [Autor/Stand] Quellenstaat der Einkünfte. Nach § 34 c Abs. 3 können ausländische Steuern abgezogen werden, die ein Staat erhebt, der nach § 34 d EStG nicht als Ursprungsstaat der Einkünfte anzusehen ist (vgl. Anm. 145 ff.). Der Gesetzgeber dachte insbes. an Quellensteuern auf Liefergewinne, wobei nach § 34 d EStG der Liefergewinn regelmäßig nicht in dem Staat zu erfa...mehr

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Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG: Elterngeld als Bezüge

Leitsatz Bei Ermittlung des nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Betrages ist bezogenes Elterngeld als Bezüge ohne Kürzung um einen Sockelbetrag von monatlich 300 EUR anzusetzen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2013 Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend. Bei der unterhaltenen Person handelt es sich um die Mutter der...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / I. Abgrenzung Vermögensangelegenheit/Unterhalt

1. Allgemeines Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um ...mehr

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§ 1 Einführung / a) Verhältnis Gesamtschuld zum Unterhalt

Rz. 157 Das Unterhaltsrecht verdrängt den Gesamtschuldnerausgleich nicht. Werden Schulden in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen, kann dies Auswirkungen auf die Ausgleichspflicht eines Ehegatten nach § 426 Abs. 1 BGB haben. aa) Schuldenabzug in der Unterhaltsbemessung Rz. 158 Zahlt ein unterhaltspflichtiger Ehegatte ein gemeinsames Darlehen nach der Trennung allein zurück,...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Gesamtschuld und Unterhalt

Rz. 156 Häufig stellt sich bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, die Frage, wie sich gemeinschaftlich aufgenommene Verbindlichkeiten, für die die Eheleute grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften, auf zukünftige Unterhaltsansprüche bzw. güterechtliche Ansprüche auswirken.[114] a) Verhältnis Gesamtschuld zum Unterhalt Rz. 157 Das Unterhal...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Haftung der Vermögensmassen für den Unterhalt

Rz. 1136 § 1420 BGB bestimmt, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Vermögensmassen der Gütergemeinschaft für den Familienunterhalt zu verwenden sind.[1348] aa) Allgemeines Rz. 1137 Nach § 1420 BGB sind primär die Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, für den Familienunterhalt heranzuziehen. Dies sind beispielsweise das nicht pfändbare Erwerbseinkommen,[1349] Mieteinkünft...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Besonderheiten beim nachehelichen Unterhalt

Rz. 1146 Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig von einem früheren Güterstand.[1362] Rz. 1147 Nach der Scheidung anfallendes Einkommen fällt nicht mehr in das Gesamtgut. Es kann nach den allgemeinen Grundsätzen zugerechnet und verteilt werden. Der Unterhalt bestimmt sich also nach den allgemeinen Regeln.[1363] Rz. 1148 Ist nach rechtsk...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Nachehelicher Unterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 202 Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig von dem früheren Güterstand, in dem die Beteiligten lebten.[159] Bis zur Scheidung fielen Einkünfte der Parteien in das Gesamtgut und waren vorrangig für den Unterhalt der Familie einzusetzen (§ 1420 BGB). Nach der Scheidung anfallendes Einkommen fällt nicht mehr in das Gesamtgut; es kan...mehr

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§ 1 Einführung / cc) Keine Geltendmachung von Unterhalt

Rz. 164 Wird jedoch im Hinblick auf die von dem Unterhaltspflichtigen übernommenen Verbindlichkeiten zunächst kein Unterhalt bezahlt oder gefordert, scheitert ein Ausgleichsanspruch des schuldenrückführenden Ehegatten häufig an der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung dahingehend, dass der Unterhaltspflichtige die Schulden abträgt und der Unterhaltsbedürftige gerade ...mehr

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§ 1 Einführung / II. Zugewinngemeinschaft und Unterhalt

1. Gesamtschuld und Unterhalt Rz. 156 Häufig stellt sich bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, die Frage, wie sich gemeinschaftlich aufgenommene Verbindlichkeiten, für die die Eheleute grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften, auf zukünftige Unterhaltsansprüche bzw. güterechtliche Ansprüche auswirken.[114] a) Verhältnis Gesamtschuld zum ...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Restausgleich Gesamtschuld nach Abzug beim Unterhalt

Rz. 159 Umstritten ist, ob im Falle des Abzugs der Verbindlichkeit im Rahmen des Ehegattenunterhalts noch ein Restausgleich zu Lasten des Unterhaltsberechtigten zu erfolgen hat, der daraus folgt, dass sich der Unterhaltsberechtigte bei Zugrundelegung eines Erwerbstätigenbonus von 1/7 nur zu 3/7 an der Schuld beteiligt. Rz. 160 Rechenbeispiel[116] Alleinverdiener M verfügt übe...mehr

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§ 1 Einführung / III. Gütergemeinschaft und Unterhalt

Rz. 189 Durch Art. 1 Nr. 8 GleichberG wurde der vormalige § 1360 BGB a.F. in §§ 1360, 1360a und § 1360b BGB unterteilt. Im Zuge dessen wurde aus der seinerzeitigen Unterscheidung in ehelichen Aufwand und Unterhalt der Begriff Familienunterhalt geschaffen. Seitdem gelten die Unterhaltsvorschriften, unabhängig vom gewählten Güterstand.[143] Allerdings ergeben sich in der Anwen...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Unterhalt und Güterrechtsverzicht

Rz. 342 Eine Unterhaltsverstärkung verbunden mit einem teilweisen oder vollständigen güterrechtlichen Verzicht begegnet solange und soweit keinerlei Bedenken, als die Parität, die ausgeglichene Belastung erhalten bleibt. Rz. 343 Grundsätzlich gilt die volle Vertragsfreiheit bei der Wahl des Güterstandes. Beteiligte können zu jeder Zeit ihren Güterstand wählen und auch vermöge...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Trennungsunterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 190 Der vor allem noch in Süddeutschland anzutreffende Güterstand der Gütergemeinschaft – rechtsdogmatisch ein System der Errungenschaftsgemeinschaft – ist tatsächlich ein "aussterbender" Güterstand. Er schützt – wie auch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – das in den Güterstand eingebrachte Vermögen, und verteilt das gemeinsam während des Güterstandes ...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Abfindung

Rz. 222 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zugunsten eines Ehegatten im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung problematisch. Die Abfindung soll den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen bzw. Ersatz für den künftig eintretenden Lohnausfall und damit künftiges Arbeitseinkommen darstellen.[177] Soweit die Abfindung als Entschädigung bezahlt...mehr