Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 4 Güterstände / c) Doppelverwertungsverbot

Rz. 485 Das vom BGH postulierte Doppelverwertungsverbot (auch: Verbot zweifacher Teilhabe) besagt, dass ein Ehegatte an einem Vermögensgegenstand, der bereits güter- oder unterhaltsrechtlich ausgeglichen wurde, nicht ein weiteres Mal über das jeweils andere Rechtsinstitut teilhaben darf.[673] Denn im Gegensatz zum Verhältnis von Zugewinn- und Versorgungsausgleich, bei welche...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 86 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [55] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei ...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Besonderheiten beim Trennungsunterhalt

Rz. 1140 § 1420 BGB ist auf den Trennungsunterhalt anwendbar. Soweit für den Trennungsunterhalt danach das Gesamtgut zu verwenden ist, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente, sondern nur ein Anspruch auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung. [1352] Dieser Anspruch besteht aber nur, soweit der Unterhaltsbedarf nicht aus den Einkünften des Gesamtguts gedeckt ...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Schuldenabzug in der Unterhaltsbemessung

Rz. 158 Zahlt ein unterhaltspflichtiger Ehegatte ein gemeinsames Darlehen nach der Trennung allein zurück, so kann er die monatlich geleisteten Raten bei der Berechnung des Unterhalts als eheprägende Schuld abziehen. In diesem Fall kann er keinen Gesamtschuldnerausgleich verlangen, da die Berücksichtigung der Darlehensverbindlichkeit dazu führt, dass der andere Ehegatte den ...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um eine unterhalt...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Kindesunterhalt im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 208 Auch im Rahmen des Güterstandes der Gütergemeinschaft kommen bei Ansprüchen auf Kindesunterhalt die Regeln nach §§ 1601 ff. BGB einschließlich der Vertretungsbefugnis nach § 1629 BGB uneingeschränkt zur Anwendung. Rz. 209 Hinsichtlich der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs bestehen allerdings Besonderheiten. Bei Kindesunterhaltsansprüchen handelt es sich um Gesamtgu...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Allgemeines

Rz. 1137 Nach § 1420 BGB sind primär die Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, für den Familienunterhalt heranzuziehen. Dies sind beispielsweise das nicht pfändbare Erwerbseinkommen,[1349] Mieteinkünfte und der Ertrag des Gesamt- und Sonderguts. Sodann sind die Einkünfte, die in das Vorbehaltsgut fallen, für den Unterhalt zu verwenden. Reichen auch diese Einkünfte nicht au...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) § 528 BGB

Rz. 41 Gemäß § 528 BGB kann der Schenker von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen, wenn der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und eine ihm obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen. Ist es Eltern also nach einer an...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Unterhaltsansprüche in der güterrechtlichen Bilanz

Rz. 178 Der Begriff Unterhalt umfasst diejenigen Mittel, die ein Mensch zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt; Unterhaltsansprüche dienen somit weder der Vermögensbildung, insbesondere nicht einem fortgesetzten Zugewinnausgleich, noch einer Umverteilung des Einkommens des Verpflichteten auf den Berechtigten, auch nicht bei sehr günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen des U...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 3. Ausgleichszahlungen/Schadensersatzansprüche

Rz. 9 In einigen Ländern existiert neben oder an Stelle eines Unterhaltsanspruches auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.[32] Im türkischen Recht gibt es neben dem Anspruch auf Unterhalt einen Anspruch auf Schadensersatz von dem Ehepartner, der an der Scheidung nicht oder weniger schuld ist.[33] Er soll eine Entschädigung sein für den Verlust des Ehegatten, des Erbans...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Vorbemerkung

Rz. 63 Seneca [26] hat einmal erklärt: Zitat Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt! (Fremde Fehler sehen wir, die unsrigen aber nicht!) Wir würden Fehler in unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht begehen, hätten wir sie zuvor als solche erkannt. Ein einfaches Fehlerbeispiel: Leben die Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung getrennt (§ 1567 Abs. 1 S. 2 BGB), bildet die ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (b) Gesamtschuldnerausgleichsrechtliche Lösung

Rz. 282 Im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnungen neutralisieren sich die hälftig bei jedem Ehegatten in die Ausgleichsbilanzen eingestellten Gesamtschulden, deshalb kann der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ohne weiteres durchgeführt werden. Rechenbeispiel Zugewinnausgleich Endvermögen des Ehemannesmehr

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§ 1 Einführung / a) Abfindung

Rz. 88 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zugunsten eines Ehegatten im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung problematisch. Die Abfindung soll den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen bzw. Ersatz für den zukünftig eintretenden Lohnausfall und damit zukünftiges Arbeitseinkommen darstellen.[35] Rz. 89 Soweit die Abfindung als Entschädigung...mehr

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§ 1 Einführung / a) Doppelberücksichtigung von Aktivposten

Rz. 218 Im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot ist die Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt relevant. Gegenstand des Güterrechts ist die Verteilung der von den Ehegatten während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Vermögensposten: Verteilt zwischen ihnen werden also alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert.[173] Mithin bezweckt das Gü...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Die Doppelberücksichtigung von Aktivposten

Rz. 84 Im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot ist die Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt relevant. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Gegenstand des Güterrechts die Verteilung der von den Ehegatten während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Vermögenspositionen ist. Verteilt zwischen ihnen werden also alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftli...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Zugewinn und Unterhaltsverzicht

Rz. 324 Dem Unterhaltspflichtigen liegt häufig daran, nicht für eine eventuell lange Zeit Unterhalt an den – früheren – Ehegatten zahlen zu müssen und damit auf Jahre hinaus finanziell gebunden zu sein. Diese Gebundenheit führt häufig dazu, keine "neue Familie" gründen zu können." Rz. 325 In solchen Fällen bietet sich an, den Unterhalt der Höhe nach zu bestimmen, abzuzinsen u...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Die verschiedenen Auffassungen

Rz. 249 Allgemeine Meinung ist, dass eine Wechselbeziehung zwischen den Auswirkungen der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten im Rahmen ihrer Berücksichtigung beim Unterhaltsrecht mit dem Effekt ihrer Einstellung in die Zugewinnausgleichsberechnungen hergestellt werden muss. Rz. 250 In der Rechtslehre wird – soweit ersichtlich – überwiegend die Auffassung einer wertenden L...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Abgrenzung von güterrechtlichen Vermögenspositionen zu sonstigen Vermögenswerten (sog. Sondervermögen)

Rz. 59 Das güterrechtliche Vermögen ist von Vermögenspositionen, die dem Versorgungsausgleich unterliegen oder dem ehelichen Haushalt zuzuordnen sind, abzugrenzen. Ferner sind etwaige Überschneidungen mit dem Unterhaltsrecht zu berücksichtigen. Rz. 60 Gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG sind alle Versorgungsanwartschaften, die in den Versorgungsausgleich einbezogen werden, vom Zugewi...mehr

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§ 4 Güterstände / d) Abfindungen

Rz. 490 Ob eine anlässlich des unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren Verlusts des Arbeitsplatzes gezahlte Abfindung als unterhaltsrechtliches Einkommen heranzuziehen ist, hängt nach der Rechtsprechung des BGH davon ab, ob ein Einkommensrückgang auszugleichen ist. Wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis eine Arbeitsstelle erlangt, die ihm...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 146 Man kann also generell festhalten, dass die Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten beim Ehegattenunterhalt selbigen also regelmäßig mindern wird, die Berücksichtigung aber wirtschaftlich immer noch zu einem für den unterhaltspflichtigen Gesamtschuldner günstigeren Ergebnis führt, als wenn man den Unterhalt ohne Berücksichtigung der gesamtschuldneris...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Wirtschaftliche Verpflichtungen

Rz. 648 § 1381 BGB ist nicht gegeben, wenn eine Vereinbarung über die Rückabwicklung der Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück und damit verbundene Modalitäten besteht, die keine Anhaltspunkte für eine grobe Unbilligkeit enthält; ob und inwieweit der Ausgleichsberechtigte an der Erzielung des Zugewinns beteiligt war, spielt insoweit keine Rolle.[919] Rz. ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) § 528 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Verarmen die Eltern, nachdem sie eine Schenkung an ihr Kind vollzogen haben, können sie von dem Kind nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB Herausgabe des Geschenkes verlangen. Dafür ist Voraussetzung, dass die Eltern außerstande sind, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich ihre Unterhaltspflichten zu erfüllen.[137] Im Fall der Kettenschenkung ist das Kind zum...mehr

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§ 1 Einführung / V. Ehegattenunterhalt als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 325 Nach § 1586 b BGB geht die Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten mit seinem Tod auf die Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Ein bereits existierender Titel auf Unterhalt kann umgeschrieben werden, weil der Unterhaltsanspruch gegen den Erblasser mit dem gegen die Erben identisch ist.[235] Der Unterhaltsanspruch muss mithin nicht neu gerichtlich gelten...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Gerichtliche Zuständigkeit/Verjährung

Rz. 421 Streitigkeiten, die den Gesamtgläubigerausgleich zwischen Ehegatten betreffen, fallen als sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Danach sind Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung betreffen, sonsti...mehr

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§ 1 Einführung / b) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 92 In den Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterha...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Widerruf wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 863 Gem. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Schenker vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern, wenn er nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Allgemeines

Rz. 126 Lebt eine Unterhaltspartei, gleich ob Ehegatte, Verwandter oder Lebenspartner, mietfrei im Eigenheim, so wirkt sich dies in unterschiedlicher Weise aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit einer Unterhaltspartei, die Miete zahlen muss, stellen die Nutzungsvorteile (§ 100 BGB) des anderen Ehegatten am Eigenheim wirtschaftlich Einkommen dar, weil der Nutzungsberechtig...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 227 In denjenigen Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Einzelne Aktivposten und das Doppelverwertungsverbot

Rz. 87 Im Nachfolgenden werden einzelne – regelmäßig in der Praxis relevante – aktive Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt, also ob es zu einer unzulässigen doppelten Teilhabe und damit zu einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kommt, überprüft. a) Abfindung Rz. 88 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zuguns...mehr

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§ 1 Einführung / b) Verhältnis Gesamtschuld zum Güterrecht

Rz. 168 Ein Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten findet nicht statt, wenn die Eheleute im Güterstand der Gütergemeinschaft zusammengelebt haben. Etwaige Ausgleichsansprüche sind in diesem Fall als unselbständige Rechnungsposten bei der Auseinandersetzung über das Gesamtgut zu berücksichtigen.[126] Rz. 169 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinsc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Schadenfreiheitsrabatt

Rz. 982 Nach einer Trennung muss jeder Ehegatte für den Unterhalt eines ihm zugeordneten Fahrzeugs selbst aufkommen, es also auch selbst versichern. War der Wagen zuvor durch den anderen Ehegatten versichert, ist dieser auch zur Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass der übernehmende Ehegatte den Wagen vor der Trennung ganz überw...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Außergerichtliche Regelung

Rz. 153 Für die Praxis empfiehlt es sich – wie stets – den Ausschluss des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung zum Ehegattentrennungs- und/oder nachehelichen Ehegattenunterhalt explizit in Schriftform zu dokumentieren, was spätere Auslegungsstreitigkeiten zur "anderweitigen Bestimmung" im Sinne von § 426 BGB vermeidet. Bereits ...mehr

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§ 1 Einführung / c) Doppelberücksichtigung von Passivposten

Rz. 232 Das Verbot der Doppelverwertung von Vermögenspositionen gilt auch für sog. Passivposten.[187] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz "keine zweifache Teilhabe" eines Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich muss auch für die Aufteilung von Verbindlichkeiten gelten: Es darf nicht zu einer "doppelten Benachteiligung" eines Ehegatten kommen.[188] Das P...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Abfindung und Unterhaltsansprüche im Anfangsvermögen

Rz. 377 Bei der Ermittlung des Anfangsvermögens wird auch zu beachten sein, ob eine bereits bei Eheschließung vorhandene Abfindung für die Berechnung anderweitiger Unterhaltsansprüche – zum Beispiel für nachehelichen Unterhalt aus erster Ehe oder Kindesunterhaltsansprüche – eingesetzt worden ist und somit herabgesetzt werden müsste.mehr

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§ 4 Güterstände / (kk) Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Rz. 334 Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist nur die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.[528] Dies kann zu Besonderheiten insbesondere bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führen, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges...mehr

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§ 1 Einführung / b) Einzelne Aktivposten und Doppelverwertungsverbot

Rz. 221 Nachfolgend werden einzelne – regelmäßig in der Praxis relevante – aktive Vermögenspositionen hinsichtlich ihrer Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt dargestellt, ob es also zu einer unzulässigen doppelten Teilhabe und damit zu einem Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot kommt. aa) Abfindung Rz. 222 Regelmäßig ist die Zahlung einer Abfindung zugunst...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Ehegattentrennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 147 Haben die Ehegatten im Hinblick auf die Tilgung von gemeinsamen Verbindlichkeiten, für die sie gesamtschuldnerisch haften "etwas anderes bestimmt", ist ein Ausgleichsanspruch für den, den Gläubiger befriedigenden Gesamtschuldner gegen den anderen Ehegatten als Gesamtschuldner im Hinblick auf die "Kopfquote" nicht gegeben. Wie bereits ausgeführt, kann eine solche "and...mehr

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§ 1 Einführung / a) Ausgangslage

Rz. 359 Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses erzieltes geringeres Einkommen herangezogen wird oder als Vermögen im Zugewinn zu berücksichtigen ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen, da im Falle einer Scheidung eine Prognose zu erfolgen hat, ob stichtagsbezogen auf die Rechtshängigkeit des Sc...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsteuer", § 23 EStG)

Rz. 55 Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.7.2010[49] die Verlängerung der sog. Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 für verfassungswidrig erklärt: Gesetzliche Regelungen, die für künftige belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückank...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Verfügungen über das Konto nach der Trennung

Rz. 364 Mit dem Ende der Gemeinschaft endet in der Regel auch der konkludente Verzicht auf die Ausgleichspflicht. Die während intakter Ehe getroffene stillschweigende Vereinbarung ist dahin auszulegen, dass sie sich grundsätzlich auf Abhebungen während des Zusammenlebens beschränkt.[200] Entnimmt ein Ehegatte bei bevorstehender oder nach endgültiger Trennung mehr als die Häl...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / I. Steuerlich anerkannte Vermögenstransfers

Rz. 124 In folgenden Fallgestaltungen tritt keine Steuerpflicht bei Vermögenstransfers zwischen Ehegatten ein, wenn entsprechende Ansprüche begründet oder erfüllt werden:[123]mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Ehegattenunterhalt

Rz. 142 Anders ist dies beim Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Umstand, dass eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit einkommensmindernd beim Unterhaltspflichtigen und damit unterhaltsmindernd berücksichtigt wird, kann für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses der Gesamtschuldner nicht ohne Bedeutung bleiben. Wenn im Rahmen der Festlegungen ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Vollmachtsmissbrauch

Rz. 14 Nimmt der bevollmächtigte Ehegatte Kontoverfügungen vor, die nicht von der ihm erteilten Vollmacht gedeckt sind, können Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden. Praktisch am einfachsten sind dabei zunächst Herausgabeansprüche, gerichtet auf das durch die unberechtigte Geschäftsführung erlangte Geld, nach §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB durchzus...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 4. Ehebedingte Zuwendungen

Rz. 10 Die Einordnung ehebedingter Zuwendungen ist umstritten. Ausgehend vom deutschen materiellen Recht handelt es sich um ein Rechtsgeschäft sui generis mit familienrechtlichen Charakter.[35] Eine Vermögensmehrung tritt bei der Person ein, die die Zuwendung empfangen hat. Diskutiert werden daher eine schuldrechtliche und eine familienrechtliche Qualifikation der ehebedingt...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Teilforderungen

Rz. 716 Bei der Teilgläubigerschaft ist die Forderung "real" geteilt, wenn auch naturgemäß nur summenmäßig.[545] Das ist in den Fällen gegeben, in denen das Recht auf die gesamte Leistung – um eine solche musste es sich immerhin handeln[546] – in mehrere voneinander unabhängige Forderungsrechte auf je einen Teil der Leistung zerfällt.[547] Es liegen dann kein einheitliches S...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Das Verbot der Doppelverwertung

Rz. 215 Ein güterrechtlicher Ausgleich darf nicht stattfinden, wenn und soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, also in einem anderen Ausgleichssystem, zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird; insbesondere darf kein Ehegatte "zweifache Teilhabe" an Vermögenspositionen und/oder Einkünften des anderen Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich haben.[172]...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (dd) Darlehen für Konsum

Rz. 134 Konsumentenkredite für Urlaub, Musikelektronik etc. sind bei gemeinsamer Aufnahme grundsätzlich nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB auszugleichen. Eine "andere Bestimmung" in Sinne von § 426 BGB – für deren Vorliegen der sich darauf berufenden Ehegatte die volle Darlegungs- und Beweislast hat – werden eher selten anzunehmen sein. Der Umstand, dass nur ein Ehegatte in der Ehe Ei...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Ansatz der Gesamtschuld im Zugewinnausgleichsverfahren, nachträgliche Unterhaltsberechnung

Rz. 269 Ist die gesamtschuldnerische Verbindlichkeit im Rahmen eines bereits durchgeführten Zugewinnausgleichsverfahrens in den Vermögensbilanzen berücksichtigt worden, hat dies Auswirkungen auf ein nachträgliches Unterhaltsverfahren. Beispiel Der Ehemann verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen in Höhe von 4.500 EUR. Er tilgt ein zinsloses Familiendarlehen in...mehr