Der kleine Überblick über Fragen des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen Ehegatten, den ich heute geben will, soll drei Schwerpunkte haben: Zunächst möchte ich die Regeln darstellen, die für den Ausgleich im Innenverhältnis der Ehegatten nach Scheitern der Ehe von der Rechtsprechung entwickelt worden sind, und dabei einen genaueren Blick auf eine Fallgestaltung werfen, die in der Praxis eine wichtige Rolle spielt, nämlich die der gemeinsamen Mietschulden. Ich möchte dann erörtern, was beim Zusammentreffen von Gesamtschuld und Unterhalt zu bedenken ist. Und schließlich möchte ich auf die gerade für Anwälte wichtige Frage eingehen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ehegatte, der nach Scheitern der Ehe im Innenverhältnis die Gesamtschuld nicht tragen muss, eine Möglichkeit hat, Befreiung im Außenverhältnis zu erlangen.

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