Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Vorschläge, bestimmte Waren von der Steuerermäßigung auszunehmen

Rz. 23c Im September 2017 kam ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Klimaschutzgutachten zu dem Ergebnis, dass der große Fleischkonsum in Deutschland, der die hohen Tierbestände fördert, wegen der damit verbundenen Ausdünstungen und Fäkalien für das Klima schädlich sei. Das Umweltbundesamt schlug deshalb vor, den ermäßigten Steuersatz für Fleisch, Wurst und Milchprodu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] gilt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 steigen deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 4 Mindest-Ist-Besteuerung bei Anzahlungen/Vorauszahlungen

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen in der Buchführung des zahlenden Unternehmers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlung aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt ist. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt somit davon ab, ob es sich um eine Anzahlung handelt, die geleistet wurde, weil der beauftragte Unternehmer eine Sachleistung (tei...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 8 Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %

Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist immer der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung komm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Weitere Erhöhung der Steuersätze nicht auszuschließen

Rz. 28 Obwohl die Bundesrepublik Deutschland mit der Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 beim Vergleich der EU-Mitgliedstaaten (Rz. 114) in das Mittelfeld aufgerückt ist, sind für die Zukunft weitere Erhöhungen der Umsatzsteuersätze nicht auszuschließen. Die Notwendigkeit hierzu kann sich aus vielerlei Gründen ergeben. In erster Linie sind künf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kommission sollte Vorschläge zum Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes erarbeiten

Rz. 38 Die von Herbst 2009 bis Herbst 2013 amtierende Bundesregierung sah laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009[1] Handlungsbedarf bei den ermäßigten MwSt-Sätzen. Danach sollte eine Kommission eingesetzt werden, die sich u. a. mit dem Katalog der ermäßigten MwSt-Sätze befasst. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine strukturelle Neuor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Absenkung des allgemeinen Steuersatzes im zweiten Halbjahr 2020

Rz. 17a Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % (und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 UStG (zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschrif...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 4 Vorteile des pauschalen Vorsteuerabzugs (gültig bis 31.12.2022)

Sinn und Zweck ist die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Es muss nicht darauf geachtet werden, ob Rechnungen und Quittungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Es spielt also keine Rolle, ob die Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer enthält oder ob der Steuersatz oder der Umsatzsteuerbetrag nicht oder nicht zutreffend ausgewiesen sind. Die Pausc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 4 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UStG bestimmt die Höhe des allgemeinen Steuersatzes. Die Bezeichnung "allgemeiner Steuersatz" wird lediglich in § 25a Abs. 5 UStG verwendet. Sie entspricht der üblichen Terminologie und soll zum Ausdruck bringen, dass dieser Steuersatz immer dann anzuwenden ist, wenn das Gesetz keine abweichende Regelung getroffen hat. Art. 96 MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003

Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezüglich der Anwendung der Steuersätze im Rahmen der sog. Übergan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Steuersätze bei der Steuerberechnung aus Bruttowerten

Rz. 68 Die nominellen Steuersätze des § 12 UStG sind anzuwenden auf die jeweils in Betracht kommende Bemessungsgrundlage der §§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4 UStG, zu der in keinem Fall die USt selbst gehört. Bei der Steuerberechnung ist also von Nettowerten (d. h. um die USt bereinigten Werten) auszugehen (Rz. 5). Die Berechnung der Steuer ist in diesem Fall prob...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bericht des ZEW vom Oktober 2004

Rz. 28 Sowohl in der Politik als auch im Fachschrifttum wird seit Jahren bemängelt, dass viele noch aus der Zeit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 stammende Steuerermäßigungen in § 12 Abs. 2 UStG nicht mehr zeitgemäß seien bzw. ihre Berechtigung inzwischen verloren hätten.[1] Im Auftrag des BMF untersuchte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Z...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 1 So kontieren Sie richtig!

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Anzahlungen, geleistete / 7 Diese Anforderungen werden an Rechnungen über Anzahlungen gestellt

Auch in Rechnungen über Anzahlungen, Abschlagszahlungen usw. müssen alle Angaben enthalten sein, die jede ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Somit müssen alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Angaben enthalten sein. Ansonsten ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich, und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlungen geleistet worden sind. Folgende Angaben müssen in einer ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Forderungen nach Einführung weiterer ermäßigter Steuersätze

Rz. 14 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 hat sich der Gesetzgeber – um eine praktikable Gesetzesanwendung nicht infrage zu stellen – für eine Beschränkung auf zwei Steuersätze entschieden und sich nachdrücklich gegen weitere Steuersätze ausgesprochen. Entscheidend dazu beigetragen hat der Eindruck, den der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.9 Besonderheiten bei Teilleistungen

Rz. 58 Vor dem 1.7.2020 und ab 1.1.2021 ausgeführte Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen insgesamt der USt mit 19 % bzw. 7 %. Dagegen unterliegen derartige Leistungen insgesamt der USt mit 16 % bzw. 5 %, wenn sie im zweiten Halbjahr 2020 ausgeführt werden. Etwas anderes kann gelten, soweit die Werklieferungen und Werkleistungen wirtschaftlich teilbar sind und in Te...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 24 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UStG bestimmt in einem umfangreichen Katalog diejenigen Umsätze, die nicht dem allgemeinen, sondern nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Systematisch lassen sich die Vergünstigungstatbestände in folgende Gruppen zusammenfassen: Lieferungen, unentgeltliche Wertabgaben, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung bestimmter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sich sich aus Art. 93 bis 129 i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuersatzvorschriften der MwStSystRL haben sich in den letzt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Spätere Erhöhungen der Steuersätze

Rz. 22 Bei den späteren Änderungen der Steuersätze handelte es sich stets um Erhöhungen. Erstmals bei der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes von 14 auf 15 % zum 1.1.1993 ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % nicht geändert worden und auch bis heute unverändert geblieben (Rz. 8). Durch die Anhebung der Steuersätze sollten in erster Linie die Steuereinnahmen als wichtigste F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.4 BMF-Schreiben

Rz. 36 Bei den bisherigen Anhebungen der USt-Sätze hat die Verwaltung in einem sog. BMF-Einführungsschreiben zu den zahlreichen mit der Umstellung verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen.[1] Auch zu den durch die befristete Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 aufgeworfenen Fragen hat das BMF nach rekordverdächtig schneller Abstimmung mit den ober...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 7 Wie der pauschale Vorsteuerabzug beantragt werden muss und welche Vorsteuerpauschalen es gab

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht die freie Wahl zwischen dem pauschalen Vorsteuerabzug und dem Abzug nach den tatsächlichen Werten. Allerdings muss der pauschale Vorsteuerabzug beim Finanzamt beantragt werden. Eine besondere Form ist jedoch nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Antrag jederzeit gestellt werden kann, solange der Steuerbescheid noch nicht bes...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.2 Umsatzgrenze 61.356 EUR

Der Umsatz darf im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 61.356 EUR betragen haben (§ 63 Abs. 3 UStDV). Ist dieser Grenzwert überschritten, muss die Vorsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden. Bei dem Grenzwert von 61.356 EUR ist auf den Umsatz abzustellen, der im jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweig erzielt worden ist. Umsätze, die außerhalb dieses Rahmens li...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 6 Wie die pauschalen Sätze bis 31.12.2022 anzuwenden waren

Die abziehbare Vorsteuer wird berechnet, indem der Unternehmer/Freiberufler den jeweiligen Prozentsatz auf den Umsatz anwendet, den er im Rahmen des betreffenden Gewerbezweigs im Inland erzielt hat. Maßgebend ist der Umsatz, den er auch bei der Ermittlung des Grenzwerts ermitteln muss. Das bedeutet, dass er die entgeltlichen Leistungen und die unentgeltlichen Wertabgaben erfass...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 5.1 Der Vorsteuerabzug bei Anzahlungen kann erst nach Zahlung der Rechnung geltend gemacht werden

Erhält der Unternehmer aber eine Rechnung über eine Anzahlung (Abschlags- oder Vorauszahlung), darf er die ausgewiesene Umsatzsteuer erst dann als Vorsteuer abziehen, wenn er die Zahlung geleistet hat.[1] Um den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung beanspruchen zu können, müssen somit die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung über die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze bei Steuersatzänderungen

Rz. 67k Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UStG sind Änderungen des UStG , die Lieferungen, sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb[1] betreffen, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze dieser Art anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Rz. 67l Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen [2] erbracht, so komm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Erhöhungen des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 27 Durch Art. 5 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. 19.12.1997[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.4.1998 von bisher 15 % auf 16 % erhöht worden. Gegen diese Maßnahme legte ein Ehepaar mit sechs Kindern Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer rügten darin die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wird kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Zur Entstehung und Bedeutung des § 12 UStG und seiner weiteren Rechtsentwicklung seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 wird – soweit es sich nicht um die Höhe der Steuersätze handelt – auf die Erläuterungen zu den Einzelvorschriften des § 12 Abs. 1 bis 3 UStG (§ 12 Abs. 1 UStG Rz. 1ff., § 12 Abs. 2 UStG Rz. 1ff. und § 12 Abs. 3 UStG Rz. 1ff.) verwiesen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden

Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr, auf die Umsätze von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entwicklung des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 9 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 betrug der allgemeine Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG 10 %. Danach ist er mehrfach geändert worden, wobei die Änderungen – mit Ausnahme der zur Milderung der Folgen der Corona-Krise im zweiten Halbjahr 2020 abgesenkten Steuersätze (§ 12 UStG Rz. 30ff.) – stets Erhöhungen darstellten:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.4 Einfuhren

Rz. 89 Haben die für die Erhebung der EUSt zuständigen Zollbehörden bei der Einfuhr eines in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstands in das Inland[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet, werden nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Einführer mit zu hoher USt belastet. Sie können gegen den zugrunde li...mehr