Praxis Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer 1518 1186   geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen, 16 % Vorsteuer 1517 1184   geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen, 7 % Vorsteuer 1511 1181   geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen, 5 % Vorsteuer 1512 1182   geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen, 0 % Vorsteuer 1183 1513   geleistete Anzahlungen
Vorsteuer 19 % 1576 1406   sonstige Vermögensgegenstände
Vorsteuer 16 % 1575 1405   sonstige Vermögensgegenstände
Vorsteuer 7 % 1561 1401   sonstige Vermögensgegenstände
Vorsteuer 5 % 1564 1403   sonstige Vermögensgegenstände

So kontieren Sie richtig!

Wenn ein Unternehmer eine Anzahlung geleistet (gezahlt) hat, darf er die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Derjenige, dem die Anzahlung zufließt, muss für diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum des Zuflusses Umsatzsteuer zahlen (Mindest-Ist-Besteuerung).

In Höhe einer Zahlung, für die der Unternehmer noch keine Leistungen erhalten hat, entsteht eine Forderung. Diese bucht er allerdings auf eines der "Anzahlungskonten", abhängig davon, wofür er die Anzahlung geleistet hat. Anzahlungen für Vorräte bucht er auf das Konto "Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer" 1518 (SKR 03) bzw. 1186 (SKR 04); in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 verwendet der Unternehmer das neu einzurichtende Konto "Geleistete Vorauszahlungen, 16 % Vorsteuer" 1517 (SKR 03) bzw. 1184 (SKR 04). Leistet der Unternehmer z. B. eine Anzahlung für den Erwerb einer Maschine, verwendet er das Konto "Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen" 0299 (SKR 03) bzw. 0780 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen/Vorsteuer

an Bank

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