Rz. 38

Die von Herbst 2009 bis Herbst 2013 amtierende Bundesregierung sah laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009[1] Handlungsbedarf bei den ermäßigten MwSt-Sätzen. Danach sollte eine Kommission eingesetzt werden, die sich u. a. mit dem Katalog der ermäßigten MwSt-Sätze befasst. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen. Er hat die Bundesregierung im Juni 2010 aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten.[2] Eine Kommission mit Politikern aus den Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP sollte eigentlich im Jahr 2011 ihre Arbeit aufnehmen, ist aber bis zum Ende der 17. Legislaturperiode im Herbst 2013 gar nicht erst zusammengekommen. Auch im Schrifttum werden die derzeitigen unabgestimmten Ermäßigungstatbestände kritisiert und zahlreiche Anregungen zur Neugestaltung gemacht.[3] Es besteht somit schon seit geraumer Zeit in Wissenschaft und Politik Einvernehmen, dass die deutschen Umsatzsteuerermäßigungen grundlegend überarbeitet werden müssten.

[1] Hinsichtlich der Passagen zur USt vgl. UR 2009, 792.
[2] BR-Drs. 150/10 B.
[3] Weber, DB 2007, 1997; Leipold, UR 2009, 584; Englisch, UR 2010, 400; Kruhl, BB 2010, 2798; Kußmaul/Pfeifer/Ruiner, StB 2010, 434; Kruhl, UVR 2011, 138; Englisch, UR 2011, 401; Kaul, UR 2011, 410; Ehrke-Rabel, UR 2011, 415; Widmann, UR 2011, 421; Weber, UR 2011, 886; Ismer/Kaul/Pfeifer, DStR 2012, 682; Lausterer, UR 2012, 506; Kruhl, StBW 2013, 1026; Kruhl, AStW 2016, 404; Kruhl, UStB 2018, 59; Nieskens, UR 2018, 832; Prätzler/Zawodsky, UR 2019, 325.

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