Rz. 1

Zur Entstehung und Bedeutung des § 12 UStG und seiner weiteren Rechtsentwicklung seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 wird – soweit es sich nicht um die Höhe der Steuersätze handelt – auf die Erläuterungen zu den Einzelvorschriften des § 12 Abs. 1 bis 3 UStG (§ 12 Abs. 1 UStG Rz. 1ff., § 12 Abs. 2 UStG Rz. 1ff. und § 12 Abs. 3 UStG Rz. 1ff.) verwiesen.

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