Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14 Ausgewählte Sonderthemen

In diesem Kapitel werden die wesentlichen steuerlichen Aspekte in Bezug auf Betriebsstätten, Funktionsverlagerungen sowie Umsatzsteuer und Zoll dargestellt.[714] 14.1 Betriebsstätten Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. E...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2 Vertriebsstruktur Agent

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ"), einem funktions- und risikoschwachen Agenten und einem deutschen Kunden ("BMG" = Bemessungsgrundlage). Abb. 165: Vertriebsstruktur Agent 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des ...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.2 Fragestellung

I möchte wissen, in welcher Höhe er die Umsatzsteuer aus der Eingangsrechnung als Vorsteuer abziehen kann, wenn er das Gebäude wie folgt verwendet: I betreibt in dem Gebäude ein Hotel. I vermietet das Gebäude ausschließlich an Wohnungsmieter für Wohnzwecke. I vermietet das Gebäude an eine Rechtsanwaltssozietät.mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 3.2 Fragestellungen

Die X-GmbH möchte wissen, in welchem Umfang sie als Unternehmer anzusehen ist und für welche Leistungen sie Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen muss.mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1 Vertriebsstruktur Limited Risk Distributor ("LRD")

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ"), einer funktions- und risikoschwachen Vertriebsgesellschaft ("LRD") und einem deutschen Kunden ("BMG" = Bemessungsgrundlage). Abb. 164: Vertriebsstruktur Limited Risk Distributor ("LRD") 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte LRD vertreibt die Waren im eig...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 6.1 Sachverhalt

Fliesenleger F ist selbstständiger Fliesenleger in Stuttgart. Darüber hinaus ist er Eigentümer eines Mietwohnhauses – ebenfalls in Stuttgart. Im März 2023 beschließt er, in seinem Mietwohnhaus umfangreiche Fliesenarbeiten auszuführen. Er bestellt dazu bei seinem Großhändler die für die Arbeiten benötigten Fliesen und erhält unter Gewährung des üblichen Nachlasses eine Rechnu...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.3 Zollrechtliche Aspekte

Zollanmelder im Sinne des Zollrechts kann HQ oder LRD sein (vgl. umsatzsteuerliche Aspekte). Grundsätzlich kann nur Zollanmelder sein, wer im Zollgebiet der EU ansässig ist (Ausnahme: in der Schweiz ansässige Unternehmen, die über grenznahe Zollstellen – z. B. Basel – importieren). Zollwertermittlung: Handelt es sich bei den Warenlieferungen zwischen HQ und LRD um Kaufgeschäf...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmer U handelt mit neuen und gebrauchten Segelschiffen. Soweit seine Kunden es wünschen, vermittelt U ihnen auch preisgünstige Versicherungen für die Segelschiffe. Diese Tätigkeit macht ca. 5 % seines gesamten Umsatzes aus. Im April 2023 beauftragt U den Webdesigner W mit der Konzeption und Einstellung eines neuen Internetauftritts unter der Adresse "Schiffs-Versicher...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 5.1 Sachverhalt

Immobilienbesitzer I – ein Unternehmer mit Wohnort in Deutschland – ist unter anderem auch Eigentümer eines Gebäudes in Schaffhausen (CH). Gelegentlich kauft I auch Ersatzteile für dieses Gebäude in Deutschland ein, da er bei seinem Großhändler in Deutschland Vorzugspreise erhält. Im April 2023 hat er bei seinem Händler einen neuen Heizungsbrenner Typ "Vectron" für 3.200 EUR ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.3 Zollrechtliche Aspekte

Da kein Kaufgeschäft zwischen HQ und Agenten vorliegt, ist HQ rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer zum Zeitpunkt des Imports. Er hat für die Verzollung zu sorgen und muss hierfür mangels Ansässigkeit in der EU einen in der EU ansässigen indirekten Zollvertreter bestellen. Mangels Vorliegens eines Kaufgeschäftes zum Zeitpunkt des Imports kann der Zollwert nicht nach der...mehr

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Vorwort zur 4. Auflage

Bei dieser 4. Auflage haben wir uns darauf konzentriert, die zwischen August 2020 und Dezember 2022 veröffentlichten praxisrelevanten Verrechnungspreisregelungen einzuarbeiten. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Publikationen, die wir in einigen Kapiteln kompakt beschrieben haben: Verwaltungsgrundsätze 2020: Teil B, kompakt in Kapitel 5.1.11 und in vielen anderen Kapiteln...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / Zusammenfassung

Überblick Kann der Unternehmer eine ihm berechnete Umsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG abziehen, muss er prüfen, ob der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 1a – Abs. 4 UStG ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Gerade die Beschränkungen beim Vorsteuerabzug unterlagen in der Vergangenheit diversen Änderungen. Teilweise können geringfügige Modifikationen bei der Ausführung vo...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 1 Problematik

Unternehmer ist grundsätzlich derjenige, der nach § 2 Abs. 1 UStG selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Für die Frage der nachhaltigen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht besteht keine weitergehende gesetzliche Definition, die selbstständige Tätigkeit wird hingegen in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG negativ abgegrenzt. Nichtselbstständig ist danach...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.2 Grundlagen Zollrecht, Zollwerte

In ca. 90 % der Importe in die EU bemisst sich der Zollwert nach der sogenannten Transaktionswertmethode. Die Grundlage für den Transaktionswert bildet der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Ware (Kaufpreis), korrigiert um mögliche Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge (z. B. Transport- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Beistellungen). Ziel ist die Bewer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.1 Sachverhalt

Architekt A hat etwas außerhalb von Hamburg einen alten Resthof erworben, den er sowohl für seine selbstständige unternehmerische Tätigkeit als auch für private Wohnzwecke nutzen möchte. Der Kaufvertrag wurde im Januar 2023 abgeschlossen, Übergang von Nutzen und Lasten war für den 1.4.2023 vereinbart. Der Kaufpreis für den Resthof betrug nur 250.000 EUR, da ein nicht unerheb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Umsatzsteuer

2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten au...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Warenspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine Warenspende ist eine besondere Form der Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG). Als Warenspenden werden die Zuwendungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens aus einem Unternehmen an einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Empfänger bezeichnet. Während die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen regelmäßig mit dem gemeinen Wert de...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Berlin im Mai 2021 den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen zweier wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen die Antragsgegner beantragt. Die Antragsgegnerin zu 1 ist ein Inkassounternehmen, die Antragsgegner zu 2 bis 5 sind deren Geschäftsführer. Das LG Berlin wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, setzte...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Durchführung von Karnevalssitzungen mit Erhebung von Eintrittsgeldern

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Karnevalssitzungen sind wegen der durch Büttenreden sowie tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art zum Ausdruck kommenden Brauchtumspflege als steuerbegünstigte Zweckbetriebe zu behandeln. Soweit für die Veranstaltung von traditionellen Karnevalssitzungen Eintrittsgelder erhoben werden, wird damit ein Zweckbetrieb "Brau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Gesetzliche Regelung

Rn. 582 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nunmehr enthält § 6 Abs 1 Nr 1a EStG eine gesetzliche Regelung über anschaffungsnahe HK bei Gebäuden. Diese Regelung wurde mit dem StÄndG 2003 ins Gesetz aufgenommen und findet Anwendung für Baumaßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2003 begonnen wurde. Danach zählen zu den HK eines Gebäudes (nur dafür, gilt nicht für andere WG) auch Aufwendun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Aufzeichnungspflichten bei Anwendung des Durchschnittssatzes (§ 23a UStG)

Tz. 35 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nehmen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften die Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG (Anhang 5) in Anspruch (die dort genannten Bedingungen müssen aber zunächst erfüllt sein), sind sie von gewissen Aufzeichnungspflichten freigestellt, s. § 66a UStDV, Anhang 6. Hierzu auch s. Abschn. 22.2 Abs. 10 UStAE. Hierbei handelt es sich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Karnevalsumzüge

Tz. 12 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Veranstaltung von Karnevalsumzügen ist Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums. Soweit ein Karnevalsumzug Einnahmen für die Überlassung von Tribünenplätzen vom Veranstalter sowie Einnahmen aus Fernsehübertragungen erzielt, oder Zugplaketten zur Finanzierung des Karnevalumzugs verkauft werden, gehören die entsprechenden Entge...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob es im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig ist, einen Kostenfestsetzungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Erstattungspflichtigen zum maßgeblichen Kostenfestsetzungsantrag zu erlassen. Eine eventuelle Gehörsverletzung wirkt sich nämlich dann nicht mehr aus und rechtfertigt nicht eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, wenn der...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.10 Fazit

Die Vorstellung der Arbeitsweise und des Funktionsspektrums des Optravis TP Managment Tools in den vorangegangenen Kapiteln hat gezeigt, dass diese Softwarelösung ideal für das operative Verrechnungspreismanagement von Warenströmen in multinationalen Konzernen geeignet ist. Die Software ist nach der individuellen Anpassung auf die jeweils spezifische Datenverfügbarkeit und S...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Folgt man der Gegenauffassung, wonach die vereinbarte Terminsvertretervergütung zu den gesetzlichen Auslagen des Hauptbevollmächtigten gehört, sind die hierdurch angefallenen Mehrkosten (200,00 EUR vereinbartes Honorar + 19 % Umsatzsteuer i.H.v. 38,00 EUR =) 238,00 EUR jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig, als durch die Einschaltung des Terminsvertreters eigene Terminsrei...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 3. Variante 3: Rechtsanwalt B beauftragt einen Terminsvertreter

Der Prozessbevollmächtigte kann auch einen Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragen. In diesem Fall bestimmt sich die Vergütung des Terminsvertreters nach den Vereinbarungen zwischen den beiden Rechtsanwälten ohne Bindung an das RVG.[5] Vorliegend hat Rechtsanwalt B mit dem Terminsvertreter ein Pauschalhonorar von 200,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Terminswahrnehmung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Aufzeichnungspflichten für Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG

Tz. 34 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) Anwendung findet, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2–4 UStG (Anhang 5) vorgeschriebenen Angaben Folgendes aufzuzeichnen (s. § 65 UStDV, Anhang 6): die Werte der erhaltenen Gegenleistungen für die von ihnen ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen; die sonstigen Leistu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Werbeeinnahmen

Tz. 10 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird für Dritte in Festzeitschriften oder anlässlich von Karnevalsumzügen gegen Entgelt Werbung in eigener Regie übernommen, sind die hieraus resultierenden Einnahmen dem Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zuzuordnen. Hierbei ist jedoch die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für eine eventuelle Ertrags...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sonstige Aufzeichnungspflichten

Tz. 37 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze sind nachfolgende Aufzeichnungspflichten zu erfüllen: Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr gem. § 4 Nr. 1 UStG i. V. m. § 6 Abs. 4 UStG, § 7 Abs. 4 UStG (Anhang 5) (s. § 13 UStDV); Umsätze der Seeschifffahrt und Luftfahrt (s. § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 3 UStG (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge

Tz. 14 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Einnahmen, die aus dem Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge erzielt werden, sind entweder dem ideellen (steuerneutralen) Bereich des Vereins oder dem Zweckbetrieb "Karnevalsumzug" zuzuordnen. M.E. ist wegen der vorhandenen Einkünfteerzielungsabsicht eine Zuordnung in den Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb vorzunehmen. Er...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Artisten, Steuersatz

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Leistungen der Artisten (z. B. der Akrobaten und Jongleure) sind nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 1b) unterfällt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Di...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Die durch die Einschaltung eines Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten sind erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich, um nicht mehr als 10 % übersteigen.[4] Die durch die Einschaltung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten errechnen sich hier auf (2.544,00 EUR – 2.400,23 EUR =) 143,77 EUR. Sie liege...mehr