I möchte wissen, in welcher Höhe er die Umsatzsteuer aus der Eingangsrechnung als Vorsteuer abziehen kann, wenn er das Gebäude wie folgt verwendet:

  1. I betreibt in dem Gebäude ein Hotel.
  2. I vermietet das Gebäude ausschließlich an Wohnungsmieter für Wohnzwecke.
  3. I vermietet das Gebäude an eine Rechtsanwaltssozietät.

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