Überblick

Kann der Unternehmer eine ihm berechnete Umsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG abziehen, muss er prüfen, ob der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 1aAbs. 4 UStG ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Gerade die Beschränkungen beim Vorsteuerabzug unterlagen in der Vergangenheit diversen Änderungen. Teilweise können geringfügige Modifikationen bei der Ausführung von Leistungen oder bei einem Leistungsbezug zu erheblichen Konsequenzen beim Vorsteuerabzug führen. Die folgenden Praxisfälle stellen typische Fälle bei der Prüfung der Beschränkung des Vorsteuerabzugs dar.

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