Die neuen Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 % sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung dieser Umsatzsteuersätze ist immer der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 Entgelte oder Teilentgelte (Anzahlungen usw.) für Lieferungen und sonstige Leistungen bzw. Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.6.2020 ausgeführt werden und der Besteuerung unterliegen, ist auch auf diese Beträge nachträglich der ab dem 1.7.2020 geltende Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 5 % anzuwenden.[1]
Vereinbarung von Anzahlungen vor dem 1.7.2020 – Leistung nach dem 1.7.2020
Herr Huber hat am 15.5.2020 einen Bagger für 150.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer bestellt. Er hat mit dem Lieferanten vereinbart, dass er innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50.000 EUR zuzüglich 19 % = 9.500 EUR Umsatzsteuer überweist. Der Lieferant erstellt hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0299/0780 | Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen | 50.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 9.500 | 1200/1800 | Bank | 59.500 |
Der Bagger wird am 10.8.2020 geliefert. Der Lieferant erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung, in der die Lieferung des Baggers wie folgt abgerechnet wird:
Bagger gemäß Bestellung vom 15.5.2020 | 150.000 EUR | |
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer | 24.000 EUR | |
Bruttobetrag | 174.000 EUR | |
abzüglich Anzahlung | 50.000 EUR | |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 9.500 EUR | 59.500 EUR |
Restbetrag | 114.500 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0210/0440 | Maschinen | 150.000 | |||
1575/1405 | Abziehbare Vorsteuer 16 % | 24.000 | 1625/3335 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent | 174.000 |
Der Ausweis auf dem Konto "Maschinen" ist zutreffend. Der Vorsteuerabzug ist um 9.500 EUR zu hoch und steht auf dem unzutreffenden Vorsteuerkonto. Das Konto "Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen" ist noch nicht ausgeglichen. Außerdem ist bei dem Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" die geleistete Anzahlung nicht berücksichtigt. Die folgenden Buchungen führen zum Ziel, wobei gleichzeitig auch die Anpassung an den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 % erfolgt.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1525/3335 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent | 59.500 | 0299/0780 | Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen | 50.000 |
1576/1405 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 9.500 |
Buchung der Zahlung des Restbetrags:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1625/3335 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent | 114.500 | 1200/1800 | Bank | 114.500 |
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