Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 2 Steuerbefreite Umsätze

Befreit sind: die Lieferung von Gegenständen, die in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden; die Lieferung von Gegenständen, die sich im Umsatzsteuerlager befinden (Lagerlieferungen); die Lieferung, die zu einem Zeitpunkt bewirkt wird, in dem die Gegenstände vom liefernden Unternehmer oder seinem Abnehmer von einem in ein anderes Umsatzsteuerlager beförder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14.2 Besondere Zollverfahren

Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die besonderen Verfahren (ohne Versand) ersetzen die alten vor Inkrattreten des UZK am 1.5.2016 bekannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gem. Art. 84 ZK. Besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14 Regelung für Umsätze mit und in Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden

Nach § 4 Nr. 4b UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand einführt. Die Steuerbefreiung gilt darüber hinaus auch für die der Einfuhrlieferung vorangegangenen Lieferungen. Bei den Befreiungen nach § 4 Nr. 4a und § 4 Nr. 4b UStG gibt es keine Vorrangstellung. Der U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 7 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager

Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt die Steuerbefreiung für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein in ein Umsatzsteuerlager eingelagerter Gegenstand tatsächlich aus diesem Lager endgültig herausgenommen wird. Eine Auslagerung liegt aber auch dann vor, wenn die übrigen Voraussetzungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / Zusammenfassung

Begriff Die sog. Umsatzsteuerlagerregelung bietet insbesondere inländischen Lagerbetrieben (z. B. in Seehäfen) die Möglichkeit, Waren (insbesondere Schüttgüter und hochwertige Metalle) zu lagern, die an Terminbörsen (z. B. in London) Gegenstand zahlreicher Handelstransaktionen sind, ohne dass die Güter körperlich bewegt, d. h. an ihren neuen Eigentümer transportiert werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 4 Lagerhalter

Das Umsatzsteuerlager muss von einem Lagerhalter betrieben werden. Lagerhalter kann jeder Unternehmer, also jede natürliche oder juristische Person sein, welche die in Anlage 1 zum UStG aufgeführten Gegenstände in ihrem Unternehmen lagern kann. Für den Betrieb dieses Lagers muss ein wirtschaftliches Bedürfnis bestehen. Außerdem muss der Lagerhalter die Gewähr für die ordnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 10 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich der in der Rechnung ausgewiesene Betrag (Betrag ohne Umsatzsteuer). In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer schuldet, hat er die Umsatzsteuer von diesem Betrag zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage für den Umsatz, für den die Steuerbefreiung wegfällt, erhöht sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14.1 Nicht-Unionswaren/ Unionswaren

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abnehmer der Lieferung oder ein nachfolgender Abnehmer bzw. ein Beauftragter von diesen den Liefergegenstand einführt. Waren, die sich im Zollgebiet der Unionbefinden, haben zollrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.8 Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Kommissionsvorschlag

Weiterhin sollte nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Anerkennung der MwSt-IdNr. des Erwerbers als materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Lieferungen eingeführt werden. Die Vorlage einer gültigen MwSt-IdNr. (in Deutschland: USt-IdNr.) des Erwerbers sollte eine materielle Voraussetzung dafür werden, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.9 Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung für innergeminschaftliche Lieferungen ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.10 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Die Explanatory Notes führen aus, dass der MwSt-Ausschuss einstimmig der Auffassung ist, dass mit der durch die RL 2018/1910 vorgenommenen Änderung von Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL eine materielle Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hinzugefügt wurde. Der Ausschuss ist einstimming der Auffassung, dass diese Ergänzung bede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.12 Explanatory Notes der EU-Kommission zu Vorschriften in Art. 45a MwStSystRL-DVO zum Nachweis der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Art. 45a Abs. 2 MwStSystRL-DVO sieht vor, dass eine Steuerbehörde die nach Absatz 1 der Vorschrift aufgestellte Vermutung widerlegen kann, dass die Gegenstände von einem Mitgliedstaat an einen Bestimmungsort außerhalb seines Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert wurden. Die Widerlegung der Vermutung setzt daher voraus, dass die Steuerbehörden in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 4 Kraftfahrzeugsteuer: Begünstigungen und Steuerbefreiungen

Im Lichte der Erkenntnis, dass Mobilität ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens in Deutschland und dass der Verkehr nach Energieerzeugung und Industrie der drittgrößte Verursacher sog. Treibhausgase ist, hat der Gesetzgeber das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KrafStG) unlängst bereits wesentlich reformiert.[1] Mit dieser Reform des KraftStG hat der Gesetzgeber insbesondere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.11 BMF-Schreiben zu den gestiegenen Anforderungen an die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Mit BMF-Schreiben vom 9.10.2020[1] hat die Verwaltung sich zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geäußert. Verwendung der USt-IdNr. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bestimmt, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vorliegt, wenn der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 6.1 Richtlinienvorschlag Kleinunternehmen

Ebenfalls am 18.1.2018 hatte die EU-Kommmission den im Follow-up zum MwSt-Aktionsplan angekündigten Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der Sonderregelung für Kleinunternehmen (KMU) vorgelegt.[1] Die wichtigsten Ansätze des Vorschlags waren: Öffnung der Steuerbefreiung (Nichterhebung der MwSt) für KMU für alle infrage kommenden Unternehmen in der EU, unabhängig davon, ob ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 6.2 Richtlinie (EU) 2020/285 zur Sonderregelung für Kleinunternehmen

Mit der vom Rat am 18.2.2020 angenommenen Richtlinie (EU) 2020/285[1], die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist (ein nationaler Gesetzentwurf dazu liegt noch nicht vor), wurde die bisherige Sonderregelung für Kleinunternehmen grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 entsprechend angepasst. Nach der bisherigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.2.1 Allgemeine Grundsätze zu den Steuersätzen

Art. 98 MwStSystRL hat jetzt folgende Fassung (soweit hier wesentlich): "(1) Die Mitgliedstaaten können höchstens zwei ermäßigte Steuersätze anwenden. Die ermäßigten Steuersätze werden als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage festgesetzt, der mindestens 5 % betragen muss und nur auf die in Anhang III aufgeführten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen angewendet wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.1 Zertifizierter Steuerpflichtiger – Kommissionsvorschlag

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen (certified taxpayer, CTP) sah vor, dass die Finanzbehörde bescheinigen kann, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerzahler gilt. CTP würdendann bestimmte Vereinfachungen (bei der Konsignationslagerregelung, bei Nachweisen der Steuerbefreiung innergemeinschaftliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2 Richtlinien- und Verordnungsvorschlagspaket vom 4.10.2017

Die EU-Kommission hatte am 4.10.2017 ein Paket von Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen für eine Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften vorgelegt. Auch hier handelte es sich ein "Follow-up" zum Aktionsplan im Bereich der MwSt. Der Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL,[1] enthielt insgesamt vier wesentliche Bereiche (sog. Quick Fixes - Schnelllösungen vor einer Implemen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.2.1 RL 2019/1995

Der inhaltliche Schwerpunkt der RL 2019/1995 liegt in der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen (Betreiber elektronischer Marktplätze) in die mehrwertsteuerliche Leistungskette ergeben, sowie in der Schaffung detaillierter Bestimmungen für die Anwendung des stark ausgeweiteten One-Stop-Shops (OSS). Hinsichtlich der P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.1 Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung der ermäßigten Steuersätze

Die EU-Kommission hatte am 18.1.2018 den im Follow-up zum MwSt-Aktionsplan angekündigten Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt.[1] Der Vorschlag umfasste folgende Ansätze: Anwendbarkeit von höchstens 2 ermäßigten Steuersätzen, die mindestens 5 % betragen Ausweitung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Steuersätze grundsätzlich au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2 Änderungen zum 1.7.2021

Die wichtigsten Änderungen seit 1.7.2021 sind kurz gefasst folgende: Erweiterung des OSS auf alle "grenzüberschreitenden" Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe. Verlängerung der Frist zur Abgabe der OSS-Steuererklärung bis zum Ende des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt. Ausweitung der o. g. Umsatzgrenze für Kleinstunternehmen (10.000 EUR netto) auf gre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.6 Definition des Reihengeschäfts – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Das Reihengeschäft ist in einem neuen Art. 36a MwStSystRL (als spezifische Regelung nahe den Ortsregelungen für Lieferungen), ohne eine Verknüpfung mit dem Institut des Zertifzierten Steuerpflichtigen, definiert worden. Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbeweg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.2.2 Anhang III MwStSystRL – Liste der begünstigten Leistungen

In Anhang III MwStSystRL (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Leistungen) haben die Nummern 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 10a, 11, 13, 15, 18, 19 und 21 folgende Fassung erhalten: "3. Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich Erzeugnissen für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene, sowie absorbierender Hygie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 5 Weitere lohnsteuerliche Befreiungstatbestände für Arbeitgeberzuwendungen

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können – kraft Gesetzes oder Verwaltungsanweisungen – weitere besondere Steuerbefreiungen greifen. Hier die wichtigsten Befreiungstatbestände: Arbeitgeberzuwendungen aus Anlass von üblichen Betriebsveranstaltungen [1] und anlässlich solcher Veranstaltungen überreichte Geschenke;[2] hier ist insbesondere die 110-EUR-Grenze zu beachten, die se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 5.3 Ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen

Am 1.12.2016 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Mehrwertsteuersätze auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vorgelegt.[1] Mit dem Vorschlag sollten gleiche Steuervorschriften für E-Books und Online-Zeitungen und die entsprechenden Druckerzeugnisse erreicht werden. Der Vorschlag war Teil der Ini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / IX. Argumentation der Steuerbefreiung auch für zwei Wohnungen

Die Entscheidung des FG Köln[18] die Steuerbefreiung für zwei Wohnungen zu gewähren, entspricht wohl der sehr engen Auslegung der Steuerbefreiung Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt wies schon darauf hin, dass die Steuerbefreiung nur für eine Wohnung in Betracht kommen würde. Die Wohnung im Obergeschoss diente schon im...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 3 Satz 2 ErbStG)

Rz. 286 Für die Befreiungen der Nr. 2 (Gegenstände mit öffentlichem Interesse, s. Rn. 35 ff.) und der Nr. 3 (Grundbesitz, der Zwecken der Volkswohlfahrt dient, s. Rn. 50) kann der Erwerber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung den Verzicht auf die jeweilige Steuerbefreiung erklären. Grund für einen solchen Verzichtet bietet die Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG (dazu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.13.4 Steuerbefreiung

Rz. 199 Begrenzt ist die Steuerbefreiung auf die Höhe des jeweils gezahlten Pflegegeldes der Pflegegrade. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass die Pflegegeldzahlungen unverzüglich weitergeleitet werden. Auch zusammengefasste Zahlungen werden akzeptiert. Die Weitergabe darf jedoch nicht durch ein entgeltliches Leistungsverhältnis zwischen der Pflegeperson und dem Pflegebedür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / VI. Steuerbefreiung nur für eine Wohnung

Die enge Auslegung der Steuerbefreiung zeigte sich im Fall des FG Köln[12] noch in einem weiteren Sachverhaltsdetail: Wie beschrieben hatte die Erblasserin M in diesem Haus zwei Wohnungen, die aber nicht miteinander verbunden waren. Im Sachverhalt werden die weiteren Details beschrieben: Zitat In der oberen Wohnung befanden sich die Schlafzimmer, ein Badezimmer, die Küche und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.5 Abzugsbeschränkung bei Steuerbefreiung gem. §§ 13a–13d (Abs. 6 Sätze 4 bis 10)

Rz. 275 Der bisherige § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG (a. F.) wird gestrichen, da er unter den neuen Satz 3 fällt, und der bisherige Satz 6 wird zu Satz 11. Die Sätze 4 und 5 bestätigen noch einmal, dass die Grundsätze von Satz 3 auch für die Steuerbefreiungen nach §§ 13a und 13c ErbStG gelten. Dies soll klarstellen, dass bei Schulden, die im Zusammenhang mit Betriebsvermögen i. S. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Steuerbefreiung bei der Steuerklasse II und III

Rz. 20 Der Erwerb von Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung und von anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, die nicht nach Nr. 2 (s. Rn. 35) befreit sind, ist bei Personen der Steuerklasse II und III (s. § 15 Abs. 1 ErbStG, s. § 15 Rn. 50, 55) steuerfrei, soweit der Wert insgesamt 12.000 EUR nicht übersteigt (s. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG).mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Steuerbefreiung bei der Steuerklasse I

Rz. 19 Der Erwerb von Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung ist bei Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG, s. § 15 Rn. 24) steuerfrei, soweit der Wert insgesamt 41.000 EUR nicht übersteigt (s. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG). Andere bewegliche körperliche Gegenstände – die nicht nach Nr. 2 (s. Rn. 35) befreit sind – bleiben bei Personen der Steuerklasse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1. Historie, Überblick und Systematik 1.1. Historie Rz. 1 Betriebsvermögen wird bereits seit dem StandOG vom 13.09.1993 (BGBl I 1993, 1569) privilegiert. Sowohl die Begünstigungen für betriebliches Vermögen des ErbStG 1996 (JStG 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 1996, 2149) als auch des ErbStRG 2009 (vom 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018) wurden durch das BVerfG für verfassungswidrig er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / VII. Steuerbefreiung für Kinder nur für eine Wohnfläche von 200 m²

Für die Steuerbefreiung des Familienheims für die Kinder gilt zudem, dass diese nur im Verhältnis von 200 m² zur Gesamtfläche geltend gemacht werden kann. Bei der Begrenzung auf 200m² handelt es sich um einen Freibetrag und keine Freigrenze. Wird die Wohnfläche von 200 m² überschritten, kann sie daher nur im Verhältnis der 200 m² zur Gesamtfläche geltend gemacht werden. Beis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / VIII. Steuerbefreiung auch für die Erben der’angrenzenden Doppelhaushälfte

Der BFH hatte sich in einer Entscheidung[16] ebenfalls mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des Familienheims bei zwei Wohnungen beschäftigt. Allerdings mit einem etwas anderen Sachverhalt: Der Kläger (Erbe) erbte die von seinem Vater bis zu dessen Tod genutzte Doppelhaushälfte. Er selbst hatte bereits zu Lebzeiten die andere (Nachbar-)Doppelhaushälfte genutzt. Nach dem Tod ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Ausgewählte Literaturhinweise: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Billig, Die neuere Rechtsprechung zum steuerbegünstigten Erwerb von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken, UVR 2014, 208; Crezelius, Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.7 Steuerbefreiung

Rz. 770 Eine weitere Frage stellt sich, wenn im Rahmen einer disquotalen Einlage ein nach §§ 13a ff. ErbStG begünstigtes Unternehmen bzw. begünstigter Gesellschaftsanteil in die Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Nach dem Wortlaut des § 13b ErbStG ist die Zuwendung eines Einzelunternehmens, eines Mitunternehmeranteils, eines qualifizierten GmbH-Anteils oder eines land- un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13 Steuerbefreiungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStR 2010, 953; Billig, Folgen der neueren Rechtsprechung zur Übertragung eines Familienheims; UVR 2021, 185; Bowitz, Zur Steuerfreiheit eines "üblichen" Gelegenheitsgeschenks von hohem Wert, BB 2021, 279; Eggers, Schenkungsteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Anwendung und Verzicht der Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 3 ErbStG)

4.1 Anwendung (§ 13 Abs. 3 Satz 1 ErbStG) Rz. 281 Entsprechend dem Gesetzestext ist jede der dargestellten Befreiungsvorschriften für sich anzuwenden (R E 13.1 Abs. 1 ErbStR). Möglicherweise können mehrere Befreiungsvorschriften nebeneinander zur Anwendung kommen (wie z. B. die Nr. 2 (Grundbesitz des öffentlichen Interesses, s. Rn. 35) und die Nr. 3 (Grundbesitz zum Zwecke de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Die einzelnen Steuerbefreiungen des § 13 Abs. 1 ErbStG

2.1 Hausrat einschließlich Wäsche, Kleidung und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) Rz. 16 Hausrat i. S. d. Steuerbefreiung sind grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben einer Familie – egal ob Erst- oder Zweitwohnung – bestimmt sind (z. B. Wohnungseinrichtung, Wohnungsschmuck, H...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.4 Ausländische vergleichbare Einrichtungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG)

Rz. 254 Nr. 16c befreit Zuwendungen an ausländische Einrichtungen. Für Erwerbe bis zum 06.11.2015 war Voraussetzung, dass diese in ihrer Art den vorgenannten Institutionen der Buchst. a (s. Rn. 247) und b (s. Rn. 249) vergleichbar sind, der ausländische Staat eine entsprechende Steuerbefreiung gewährte und dies vom BMF förmlich mit Hilfe einer sog. Gegenseitigkeitserklärung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6 Fortgeltungs- und Behaltensfrist

Rz. 42 Nicht nur bei Eintreten des Erbfalles sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG regelt eine zusätzlich zu beachtende Fortgeltungs- und Behaltensfrist. Es müssen sämtliche vorgenannten Bedingungen für die Steuerbefreiung anschließend zehn Jahre lang weiterhin erfüllt sein. So entfällt ohne erhaltende Maßnahmen die Befreiung rückwirken...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch die Zustiftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / I. Grundsätzliches

Wann ist eine Steuerbefreiung des Familienheims beim Erben möglich? Die Steuerbefreiung des Familienheims vor allem der Eltern zu den Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) wird bei den Mandanten und auch in der Beraterschaft gerne im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung angesprochen. Ganz abgesehen davon, dass die wichtigste Voraussetzung das Ableben der Eltern/des Elternteils ...mehr