Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 65 Sachlich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf die Lieferungen (und ihnen entsprechende unentgeltliche Wertabgaben) von Blindenwaren und Zusatzwaren [1] sowie auf die sonstigen Leistungen (und entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben), soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben.[2] Rz. 66 Blindenwaren [3] sind Waren, die in ihren wesentlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hinsichtlich der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Begünstigte Umsätze

Rz. 39 Der Gesetzeswortlaut "die Umsätze der Blinden" schränkt den Kreis der begünstigten Umsätze nicht näher ein. Die Steuerbefreiung erfasst (mit Ausnahme der in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG genannten Umsätze, Rz. 41ff.) alle Umsätze, also sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie die diesen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben (z. B. die Entn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 63 Begünstigt sind die Inhaber der anerkannten Blindenwerkstätten und die anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. v. § 226 SGB IX . Nach § 226 SGB IX sind die §§ 223 und 224 SGB IX auch zugunsten von aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes (BliwaG) v. 9.4.1965 [1] anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden. Dies stellt sicher, dass – auch nach Aufhebung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schachtelprivileg, internat... / 2.3 Freistellung beim Gesellschafter

Der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters gewährt die Freistellung der Dividende, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, nicht aber eine Personengesellschaft, ist und in qualifizierter Weise an der ausschüttenden Gesellschaft unmittelbar beteiligt ist.[1] Ist Gesellschafter eine Personengesellschaft, die nach § 1a KStG zur KSt optiert hat, und ist sie im Inland a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Blindheit

Rz. 26 Blind sind Personen ohne jedes Sehvermögen. Nach SGB XII § 72 (Blindenhilfe) stehen blinden Menschen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.[1] Nach § 2 Abs. 4 Blindenwarenvertriebsgesetz [...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 61 Steuerfrei sind nach der Vorschrift im Gegensatz zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG nur bestimmte Umsätze bestimmter Unternehmer. Bei den Unternehmern darf es sich nur handeln um: nicht unter § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG fallende Inhaber anerkannter Blindenwerkstätten (also keine blinden Inhaber) oder anerkannte Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten. Rz. 62 Steuerfrei sind nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schachtelprivileg, internat... / 3 Praxisfragen

DBA stellen häufig Bezüge aus typischen stillen Gesellschaften und z. T. auch aus partiarischen Darlehen den Dividenden gleich.[1] In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage, ob eine entsprechende Reduzierung der Quellensteuer zu erfolgen hat, regelmäßig nicht, weil die DBA gleichzeitig regeln, dass die Reduzierung der Quellensteuer nicht eingreift, wenn die Auskehrung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Ausschluss vom Arbeitnehmerstatus

Rz. 33 Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge (Auszubildenden).[1] Das gilt auch dann, wenn diese Personen im Betrieb des Blinden mitarbeiten und wie Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit Arbeitslohn beziehen. Unerheblich ist, ob die ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 96 Miteigentümer, die ihr Teileigentum gewerblich nutzen (sei es in Eigennutzung, sei es durch Vermietung an einen Gewerbetreibenden), erwarten vom WEG-Verwalter häufig eine Jahresabrechnung, die ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist im Prinzip möglich: Denn die hier interessierenden umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (Heizung, Handwerker, Verwalter) werden von de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 2 Inhalt

In persönlicher und räumlicher Hinsicht ist die Richtlinie nach Art. 2 anwendbar auf alle Mutter- und Tochtergesellschaften, die eine der Gesellschaftsformen aufweisen, die in der Anlage zur Richtlinie aufgeführt sind. Für Deutschland sind dies AG, KGaA, GmbH, VVaG, Genossenschaft, Betrieb gewerblicher Art und alle anderen Gesellschaften deutschen Rechts, die der KSt ohne Wa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Steuerbefreiung der Sachleistungen an das Personal (§ 4 Nr. 18 S. 2 UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 83 Nach § 4 Nr. 18 S. 2 UStG sind steuerfrei die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die steuerbegünstigten Einrichtungen den Personen, die bei den steuerbegünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewähren. Von der Steuerbefreiung ausgenommen ist die Abgabe von alkoholischen Getränken.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Umfang der Steuerbefreiung

3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Leistungserbringer Rz. 21 Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG unterliegen nur Leistungen, die durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erbracht werden. Nicht unter die Steuerbefreiung fallen die Leistungen eines selbstständigen Hausverwalters gegenüber der Wohnungsgemeinschaft bzw. den einzelnen Wohnungseigentümern, für die sog...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Steuerbefreiung

2.1 Rechtslage bis 31.12.2019 Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage bis 31.12.2019

3.1 Begünstigte Einrichtungen- Rechtslage bis 31.12.2019 Rz. 36 Der Kreis der begünstigten Einrichtungen in § 4 Nr. 18 UStG ist abschließend aufgezählt. Steuerfrei sind nur die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 29 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 18 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 30 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung- Rechtslage bis 31.12.2019

5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019) Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren, der "Tafeln", der Fra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Mitglieder der Wohlfahrtsverbände

Rz. 42 Neben den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 4 Nr. 18 UStG subjektiv auch die der freien Wohlfahrtspflege dienenden (rechtlich selbstständigen) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen begünstigt, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Als Wohlfahrtsverband i. d. S. kommt nur einer der amtlich a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 31 Die Steuerbefreiung kommt subjektiv einem abschließend aufgezählten Personenkreis zugute, der wiederum weitere subjektive und mit seinen Umsätzen objektive Voraussetzungen erfüllen muss. Diese subjektiven und objektiven Merkmale müssen kumulativ vorliegen. Rz. 32 Unter die Steuerbefreiung fallen die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die der fre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 Mittelbare Mitglieder

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Einrichtungen können auch Institutionen gehören, die einem Wohlfahrtsverband nicht unmittelbar als Mitglied verbunden sind. Als Mitgliedschaft i. S. d. § 4 Nr. 18 UStG kann auch eine mittelbare Mitgliedschaft angesehen werden. Als solche ist die Mitgliedschaft bei einer der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaft oder Personenvereinigu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Psychosoziale Dienste

Rz. 91 Leistungen von Integrationsfachdiensten und psychosozialen Diensten: Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste werden zwei Bereiche zusammengefasst: die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD, Vermittlung behinderter Menschen) und die psychosozialen Dienste (PSD, Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben). Soweit die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Leistungserbringer

Rz. 21 Der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG unterliegen nur Leistungen, die durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erbracht werden. Nicht unter die Steuerbefreiung fallen die Leistungen eines selbstständigen Hausverwalters gegenüber der Wohnungsgemeinschaft bzw. den einzelnen Wohnungseigentümern, für die sog. Verwaltungsgebühren erhoben werden.[1] Nicht unter die Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und realisiert, dass die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen, die den Staat von einem großen Teil seiner sozialpolitischen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit entlasten, in besonderem Maße Anspruch auf staatliche Förderung und Unterstützung haben. Dennoch kommt die Steuervergünstigung nicht unmittel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Steuerbefreite Leistungen

Rz. 24 Die Steuerbefreiung der Leistungen setzt voraus, dass die Leistungen steuerbar sind. Das ist insbes. dann der Fall, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erfolgen. Zwar unterscheidet Abschn. 1.4 UStAE bei Leistungen einer Vereinigung an ihre Mitglieder zwischen – steuerbaren – Sonderleistungen, die den besonderen Belangen der einzelnen Mitglieder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Niedrigere Entgelte (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 79 Als zweite objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung regelt § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. c UStG, dass die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. Die Steuerbefreiung kommt daher insbesondere dann nicht in Betracht, wenn die Entgelte nach kaufmännis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Hausnotrufsysteme

Rz. 88 Ein nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i. S. v. § 23 UStDV gehörender Verein kann sich nach der BFH-Rechtsprechung für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für einen Haus-Notruf-Dienst unmittelbar auf die gegenüber § 4 Nr. 18 UStG günstigere Regelung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Amtlich anerkannte Verbände

Rz. 37 Als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten nach Abschn. 4.18.1 Abs. 1 UStAE (i. d. F. bis 31.12.2019) nur die in § 23 UStDV aufgeführten Vereinigungen. Dabei handelt es sich um folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Rz. 112 Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 14, 16, 18, 23 und 25 UStG als eng verbundene Umsätze der steuerbegünstigten Einrichtungen untereinander umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt nur für die Überlassung zwischen Einrichtungen, deren Umsätze nach der gleichen Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG) – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 59 In der zusätzlichen subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG wird auf den Zweck abgestellt, den die begünstigte Einrichtung insgesamt verfolgt, und nicht auf den Zweck einzelner Umsätze. Die Unternehmer müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hier wird also auf die Voraussetzungen abgestellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 35a Ab 1.1.2020 begünstigt § 4 Nr. 18 UStG (objektiv) eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen.[1] Diese Leistungen müssen (subjektiv) von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden.[2] Das Verbot der systematischen Gewinnerzielung bezieht sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Folgende Neufassung von § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Frühere Änderungen

Rz. 4 Eine Steuerbefreiung für Leistungen der Wohlfahrtspflege gab es bereits im UStG 1919: Nach § 3 Nr. 2 dieses Gesetzes waren befreit Umsätze "von Unternehmen und einzelnen Zweigen von Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützig und wohltätig sind, soweit es sich um solche Umsätze dieser Unternehmen handelt, bei denen Entgelte hinter den durchschnittlich für gle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Neufassung ab 1.1.2020 durch Gesetz v. 12.12.2019

Rz. 12 Durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. d des Gesetzes v. 12.12.2019[1] ist § 4 Nr. 18 UStG völlig neu gefasst worden und zwar mWv 1.1.2020.[2] Die Vorschrift befreit seither eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Wohnungseigentümer/-teileigentümer als Leistungsempfänger

Rz. 22 Steuerfrei nach § 4 Nr. 13 UStG sind nur Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft an Wohnungs- oder Teileigentümer. Der Wohnungs- oder Teileigentümer muss als Leistungsempfänger grundsätzlich in das Grundbuch eingetragen sein. Bei künftigen Eigentümern ist es ausreichend, wenn sie wirtschaftlich eine dem Eigentum vergleichbare Rechtsposition erlangt haben, z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Personalgestellung

Rz. 109 Die Personalgestellung durch einen gemeinnützig tätigen Verein an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung eines Projekts der Sozialfürsorge ist nicht nach § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG steuerfrei. Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Da Art. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Ausschließlichkeit

Rz. 61 Nach § 56 AO ist Ausschließlichkeit gegeben, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Dies bedeutet, dass eine Körperschaft mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgen darf, ohne dass dadurch die Ausschließlichkeit verletzt wird. Die steuerbegünstigten Zwecke müssen jedoch sämtlich satzungsmäßige Zwecke sein. Wil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 Kirchliche Zwecke

Rz. 67 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[1] Hinsichtlich der Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können somit keine kirchlichen Zwecke in Betracht kommen. Es kann insoweit aber ein ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 13 UStG war aus § 4 Nr. 13 UStG 1973 in das UStG 1980 übernommen worden. Im Zuge dieser Übernahme wurde durch die Einfügung der Worte "und Teileigentümer" klar gestellt, dass die Steuerbefreiung der Wohnungseigentümergemeinschaften nicht nur für Leistungen an Wohnungseigentümer, sondern auch für Leistungen an Teileigentümer (Eigentümer von nicht zu Wohnzwecken ...mehr