Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Unionsrecht.[1] Die Regelung beruht inhaltlich vielmehr auf der Protokollerklärung des Rates und der EU-Kommission zu Art. 4 der 6. EG-Richtlinie .[2] Danach soll es den Mitgliedstaaten freistehen, "Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie die Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwick...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.5 Richtige und vollständige Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG davon abhängig, dass der Unternehmer den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung gem. § 18a UStG richtig und vollständig erfasst. Die Ergänzung der Steuerbefreiungsvoraussetzung seit dem 1.1.2020 ist notwendig mit der Erhöhung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Abgabe der Zusamme...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lieferung die Voraussetzungen ...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 1 Allgemeines

Die gegenseitigen Verpflichtungen zum Informationsaustausch der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten basieren im Wesentlichen auf Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen. Durch den EU-weiten Informationsaustausch (MIAS/VIES) und Abgleich der von den betreffenden Steuerpflichtigen jeweils gemeldeten Daten wird die Besteuerung im jeweiligen Bestimmungsland sichergestellt. I...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 2.3 Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers

Mit der Einführung der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung seit 1993 für den EU-Binnenmarkt wurde als zusätzliches Kriterium für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung die Aufzeichnung der ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers eingeführt. Sie signalisiert, dass der Kunde im übrigen Gemeinschaftsgebiet den Gegenstand der Lieferung als innergemeinschaftlich...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.1 Vorteile der Option bei Grundstücksverkäufen

Erfolgt der Verkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung sowie nach Durchführung von größeren Instandsetzungsmaßnahmen, kann sich für den Unternehmer eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG ergeben, wenn der Verkauf steuerbar ausgeführt wird. Eine Option bei dem steuerbaren Verkauf eines Grundstücks muss deshalb vor allem in ...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Haftungsrisiko und Vertrauensschutzregelung

Den Status des Abnehmers (Steuerpflichtiger i. S. der Erwerbsteuer) und die Verwendung des Gegenstandes im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers kann der liefernde Unternehmer lediglich durch die Dokumentation der ausländischen USt-IdNr. des Erwerbers belegen. Bestellen ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, mit einer in einem anderen Mitgli...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.5 Buchmäßiger Nachweis

Die Gewährung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist zwingend von Aufzeichnungen des Lieferanten abhängig, aus denen sich die gesetzlichen Tatbestandsvo­raussetzungen (innergemeinschaftliche Warenbewegung, steuerpflichtiger Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet) ergeben. Die Aufzeichnungen sollten laufend und unmittelbar mit der Ausführung der Umsätz...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 8 Häufige Fehlerquellen

Seit Einführung der USt-IdNr. für Warenbezüge im umsatzsteuerlichen Binnenmarkt tauchen in der Praxis vor allem folgende Fehler auf: 1. Einseitiges Abstellen auf die ausländische USt-IdNr. des Abnehmers ohne Berücksichtigung der Zuordnung einer grenzüberschreitenden Warenbewegung zum eigenen Umsatz. Achtung: EDV-gestützte Fakturierungssysteme prüfen teilweise nur das Vorhande...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / Zusammenfassung

Die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) ist ein wesentlicher Baustein im innergemeinschaftlichen Kontrollsystem der Europäischen Union. Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführen, an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder bestimmte sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführen, sind verpflichtet, d...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1 Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 UStG

Führt ein Unternehmer steuerfreie Umsätze aus, ist für damit im Zusammenhang stehende Umsätze der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Nur in den in § 15 Abs. 3 UStG abschließend aufgeführten Fällen kann trotz steuerfreier Ausgangsumsätze des Unternehmers ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer aber die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte steuerbef...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 5.3 Falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abgabe – Berichtigung

Im Unterschied zur nachträglichen (objektiven) Änderung muss der Unternehmer unrichtige oder unvollständige Angaben in einer Zusammenfassenden Meldung rückwirkend für den gleichen Meldezeitraum berichtigen. Typische Berichtigungsnotwendigkeiten ergeben sich bei einer falsch übertragenen USt-IdNr. des Abnehmers oder Leistungsempfängers und bei nicht oder im falschen Meldezeit...mehr

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Zusammenfassende Meldung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen des Kontrollverfahrens der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige Dienstleistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den dort ansässigen Leistungsempfänger die wichtigste Säule, um die ordnungsgemäße Besteuerung des Waren...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie der innergemeinschaftlichen Lieferungen umfasst Beförderungs- und Versendungslieferungen an Steuerpflichtige, bei denen die Warenbewegung im übrigen Gemeinschaftsgebiet endet. Zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Verwendung einer gültigen ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers, die richtige und vollständige Angabe des Umsatzes in der Z...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4.1 Unverzichtbarkeit von Belegen

Zwar ist der Buch- und Belegnachweis gem. §§ 17 a - 17 c UStDV nach der Rechtsprechung zur Gesetzeslage bis zum 31.12.2019 keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung gewesen. Die objektiven Merkmale der innerge­meinschaftlichen Lieferung[1] konnten auch anhand anderer Beweismittel gewürdigt werden.[2] Allerdings bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 3 Option bei der Lieferung von Grundstücken

Bei der Lieferung von Grundstücken kann es sich grundsätzlich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG oder um einen steuerbaren Umsatz handeln. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG vor, tritt der Erwerber insoweit in die Rechtsposition des Veräußerers ein und muss dann ggf. bei einer Änderung der Verhältnisse i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter besti...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 2.2 Zuordnung der "Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet" zum eigenen Umsatz

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, aber auch einer Ausfuhrlieferung, ist unabdingbare Vorraussetzung, dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Entsprechend ist bei sog. Reihengeschäften zunächste die warenbewegte Lieferung zu bestimmen. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 1.2 Leistung an Unternehmer für dessen Unternehmen

Um für eine in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführte Leistung zur Umsatzsteuer optieren zu können, muss diese Leistung an einen anderen Unternehmer [1] für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG sowie § 2b UStG. So ist insbesondere bei Leistungen an juristis...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Allgemeine Corona-Beihilfe und Corona-Pflegebonus

Rz. 5 § 3 Nr. 11b S. 4 EStG regelt, dass § 3 Nr. 11a EStG (auch steuerfreie Corona-Prämie genannt) auf die in § 3 Nr. 11b EStG geregelten Zahlungen nicht anwendbar ist. Die Steuerbefreiung für den Corona-Pflegebonus (§ 3 Nr. 11b EStG) geht der Steuerbefreiung für die Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a EStG) vor. Das bedeutet, dass Leistungen, die der Arbeitgeber in der Zeit vom 18.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Beschäftige in bestimmten Einrichtungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist gem. § 3 Nr. 11b S. 2 EStG, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen i. S. d. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4, 8, 11 oder Nr. 12 IfSG oder § 36 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 IfSG tätig sind. Das sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3 Nr. 11b EStG wurde eingefügt m. W. v. Vz 2021 durch G. v. 19.6.2022 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz). Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das der Bundestag am 19.5.2022 beschlossen hatte.[1] Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind bis zu 4.500 EUR steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Za...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.2 Angaben bei teilweiser Steuerbefreiung

Sollte es sich um ein unbebautes Grundstück handeln, bei dem ein räumlich abgrenzbarer Teil des Flurstücks für steuerbefreite Zwecke genutzt wird, sind außerdem bei den Angaben zu Gemarkung/Flurstück noch zusätzliche Angaben zur Bezeichnung/Verwendung des Grundstücks, zur steuerbefreiten Fläche in qm und zur einschlägigen Nummer der Steuerbefreiung zu machen. Die Nummern der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil die Bezeichnung/Verwendungsweise, die begünstigte Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELSTER. Eine Grundsteuerbefreiung kommt u...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.3 Teilweise Steuerbefreiung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELS...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecke genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der einschlägigen Steuerbefreiung einzu...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.6 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundstücks zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung ei...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.7 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2 Mehrfache Abschreibungen oder Steuerbefreiungen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b

3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheits...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.3 Grund der Feststellung

Bei Erklärungen, die im Rahmen der Hauptfeststellung abgegeben werden, ist die Option "Hauptfeststellung" auszuwählen. Die anderen Optionen "Nachfeststellung" oder "Fortschreibung(en)" oder "Aufhebung" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verändert haben...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.3 Grund der Feststellung

Wenn die Feststellungserklärung zur Hauptfeststellung zum 1.1.2022 abgegeben wird, ist auch die "Hauptfeststellung" als Grund der Feststellung auszuwählen. Die übrigen Optionen "Nachfeststellung", "Aufhebung" oder "Fortschreibung(en)" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- un...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.3 Grund der Feststellung

Als Grund der Feststellung ist die Option "Hauptfeststellung" anzugeben. Die übrigen Optionen "Nachfeststellung", "Fortschreibung(en)" und "Aufhebung" kommen erst zu einem späteren Stichtag (nach dem 1.1.2022) in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verändert haben. Eine Nachfeststellung...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.1.3 Grund der Feststellung

Bei einer Erklärung im Rahmen der Hauptfeststellung, ist die Option "Hauptveranlagung/Hauptfeststellung" auszuwählen. Die beiden anderen Optionen "Nachveranlagung/Nachfeststellung" oder "Neuveranlagung/Fortschreibung(en)" sind erst ab dem Stichtag 1.1.2023 möglich, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtsc...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.8 Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung

Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder -ermäßigung erfüllt sind, ist im Hauptvordruck eine entsprechende Angabe darüber zu machen und die Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (GW4) beizufügen. Wird eine Vergünstigung wegen überwiegender Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken beantragt, ist keine Eintragung im Hauptvordruck erf...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.7 Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung

Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllt sind, ist im Hauptvordruck ein entsprechendes Häkchen zu setzen und in der Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (HmbGrSt 4) sind detailliertere Angaben zu den betroffenen Flächen und Gebäuden/Gebäudeteilen zu machen. Die allgemeinen Ermäßigungen ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.1 Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird die gesamte wirtschaftliche Einheit für steuerbefreite Zwecke genutzt, so ist lediglich die Nummer der Steuerbefreiung auszuwählen. Die vollständige Auswahl der Steuerbefreiungsgründe sowie deren Beschreibung lassen sich der Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung und den Hilfetexten in ELSTER entnehmen. Beispiele für Grundsteuerbefreiungstatbeständ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.1 Angaben zum Grund und Boden: Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens

Alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke (im Grundvermögen) sind gesondert zu erfassen. Dabei sind immer der Name der Gemarkung, die Flurstücksangaben (Flur, Flurstückszähler und -nenner[1]), die Gesamtfläche des Flurstücks, das Grundbuchblatt, sowie der entsprechende Miteigentumsanteil an dem Flurstück anzugeben. Die benötigten Flurstücksinformationen wie Gem...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.1.3 Grund der Feststellung

Wenn die Feststellungserklärung im Rahmen der Hauptfeststellung auf den Stichtag 1.1.2022 (Feststellungszeitpunkt) einzureichen ist, ist als Grund der Feststellung die "Hauptfeststellung" auszuwählen. Eine "Nachfeststellung" oder "Wertfortschreibung" kommt erst für Stichtage ab dem 1.1.2023 in Betracht. Eine Nachfeststellung wird durchgeführt, wenn für das Grundstück eine er...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.7 Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung

Wird eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung für das Grundstück beantragt oder liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vor, ist dies entsprechend anzugeben. In der Anlage Grundstück (Ni GrSt 2) sind für die jeweiligen Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile diesbezüglich detaillierte Angaben zu machen. Hinweis Allgemeine Ermäßigung Die allgeme...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 2.3.3 Verwendung eines räumlich nicht abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke

Wird ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundstücks für steuerbefreite Zwecke verwendet, kommt eine Grundsteuerbefreiung nur in Betracht, wenn die Nutzung zu steuerbefreiten Zwecken im Verhältnis zur Nutzung zu steuerpflichtigen Zwecken überwiegt (mehr als 50 % der Gesamtnutzung). In diesem Fall ist, wie bei der Verwendung des gesamten Grundbesitzes zu steuerbefreiten ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.4 Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr