Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerentstehung bei Pflichtteilsansprüchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG)

Rz. 40 Abweichend vom Erbrecht, wonach der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers entsteht[1], sieht bereits § 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 ErbStG den Anspruch so lange als nicht vorhanden an, als er nicht geltend gemacht wird. Daran anknüpfend bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, dass die Steuer in diesem Fall auch erst mit der Geltendmachung des Pflichtteils entst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

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Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.1 Abkommensrechtliche Regelungen

Auch wenn diese Regelungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lässt sich folgende Grundformulierung erkennen[1]: „Die Bundesrepublik Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung nach Art. 23B OECD-MA, und nicht durch Steuerbefreiung nach Art. 23A OECD-MA, a) wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte oder Vermögen unterschiedlichen Abkommensbestimmungen z...mehr

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Subject-to-tax-Klausel – AB... / 4.3 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück, wenn die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschränkten Stpfl. nicht berücksichtigt. Erfasst werden soll damit der Fall, dass die Einkünfte nur deshalb nicht im anderen Staat ...mehr

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Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG

Leitsatz Die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG ist nur dann zu gewähren, wenn eine gewisse Zeitnähe (6 Monate nicht zwingend, 10 Jahre aber zu spät) zwischen Erwerbszeitpunkt und Zeitpunkt der Nutzbarmachung zu Zwecken der Forschung oder Volksbildung besteht. Sachverhalt Am 31.12.2013 verstarb der Ehemann der Klägerin. Seine alleinige Erbin ist s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Zweck der Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Zweck der Steuerbefreiung nach der Richtlinienvorschrift liegt darin, Leistungen an Personen, die mit ihren Leistungen selbst befreit sind, auch zu befreien. Das Ziel der Steuerbefreiung ist zu vermeiden, dass jemand, der bestimmte Dienstleistungen anbietet, MwSt entrichten muss, wenn er genötigt ist, mit anderen Berufsausübenden im Rahmen einer gemeinsamen Strukt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.6 Kein Verlust der Steuerbefreiung bei Leistungen an Nichtmitglieder

Rz. 20 Aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der 6. EG-Richtlinie bzw. aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ergibt sich nicht, dass die Dienstleistungen, die die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder erbringen, von der genannten Steuerbefreiung ausgenommen wären, wenn Zusammenschlüsse im Übrigen auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder erbringen. Auch wenn die Befrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 23 Ein besonderer (buchmäßiger) Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 29 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Dennoch hat nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 29 UStG [1] der Unternehmer (Personenzusammenschluss) die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nachzuweisen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Einzelnen

2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vo...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: Anlage Steuerbefreiung Familienheim

Zusammenfassung Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiun...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.2 Voraussetzungen für ein Familienheim von Todes wegen

Für die Gewährung der Steuerbefreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erblasser muss bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Der überlebende eingetragene Lebenspartner bzw. überlebende Ehegatte muss in der erworbenen Wohnung unverzüglich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Das Gleiche gilt, ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1 Vorbemerkung

1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetz...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Stehen mit einem steuerbefreiten Familienheim Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang, dann sind diese nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG). Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit dem Familienheim setzt voraus, dass die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen und die Schul...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2)

Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileigentum (§ 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG); Geschäftsgrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 4 BewG); Gemischt genutzte Grundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 5 BewG); Sonstig...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Weitergabe eines Familienheims (Zeilen 17 bis 22)

Der Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament) oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung (Erbvertrag) des Erblassers auf einen Dritten übertragen muss (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4b und 4c ErbStG). Anwendungsfälle sind z. B. das Vermächtnis (auch Vorausvermächtnisse), ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Schulden und Lasten (Zeilen 23 und 24)

2.6.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020 Stehen mit einem steuerbefreiten Familienheim Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang, dann sind diese nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG). Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit dem Familienheim setzt voraus, dass die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

2 In der Zeile 1 ist der Name des Erwerbers des Familienheims anzugeben.mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.3 Ergänzende Hinweise beim Erwerb eines Familienheims

Der Erwerb eines begünstigten Familienheims wird nicht mit Vorerwerben vom Erblasser zusammengerechnet. Es kommt hier also zu keiner Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG. Als begünstigter Erwerb kommt nicht nur der Erbfall in Betracht, sondern alle Erwerbe von Todes wegen (z. B. im Wege des Vermächtnisses oder der Auflage).mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2 Aufbau des Formulars

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) 2 In der Zeile 1 ist der Name des Erwerbers des Familienheims anzugeben. 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2) Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileig...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem Familienheim vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese gar nicht bzw. nur anteilig abziehbar. Dies ergibt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.5 Gebot der umfassenden Umsetzung in nationales Recht

Rz. 19 Eine Beschränkung der Steuerbefreiung auf Zusammenschlüsse (ausschließlich) im Gesundheitsbereich (wie in Deutschland nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG i. d. F. bis 31.12.2019) entspricht nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.[1] Die EU-Kommission hatte in ihrem Klageverfahren gegen Deutschland argumentiert, gäbe es die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Notwendiger Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen

Rz. 47 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG für die Leistung des Personenzusammenschlusses steht unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Anders als in § 2b Abs. 1 UStG ist in § 4 Nr. 29 UStG nicht von "größeren Wettbewerbsverzerrungen" die Rede. Das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung ist für Zwecke des § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 Dem Gemeinwohl dienende Leistungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL betrifft nur die selbstständigen Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine in Art. 132 MwStSystRL genannte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und ist daher im Finanzdienstleistungsbereich nicht anwendbar. Die nationalen Behörden können sich nicht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Konkurrenzzusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG

Rz. 52 § 4 Nr. 29 UStG steht in einem sachlichen Zusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG und konkurriert z. T. mit dieser Vorschrift, soweit es um Kooperationsleistungen im Bereich der öffentlichen Hand geht. Wenn eine Leistung von einer jPöR an eine andere jPöR ausgeführt wird, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG per Legaldefinition größere Wettbewerbsverzerrungen nicht vor, wenn "1. die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit

Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfang nicht stets allen Mitgliedern gegenüber in gleicher We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Kostenersatz

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG setzt weiter voraus, dass das für die Leistung des Personenzusammenschlusses vereinbarte oder entrichtete Entgelt lediglich in einem genauen Kostenersatz besteht. Das gemeinsame Unternehmen darf mit dem betreffenden Umsatz also keinen Gewinn erzielen. Eine genaue Erstattung der anfallenden Kosten liegt vor, wenn der Personenzus...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Der vertraglich vereinbarte Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31.12.202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.7 Wettbewerbsklausel

Rz. 21 Die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.[1] Fraglich ist, ob eine typisierende Beurteilung der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte "Berufssparten" durch den nationalen Gesetzg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. h des Gesetzes v. 12.12.2019 [1] erstmals in das UStG eingefügt[2], und zwar mWv 1.1.2020.[3] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wurde zum 1.1.2020 aufgehoben.[4] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wird ab 1.1.2020 für die nach dieser Vorschrift begünstigten Umsätze nach den Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen[1] an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nicht steuerbaren oder ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder Nr. 27 UStG steuerfreien Umsätze unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Diese...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 11.11.2015 – V R 8/15: Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 (BFH v. 11.11.2015 – V R 8/15, BStBl. II 2022, 288) entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom 29.4.2004 (EuGH v. 29.4.2004 – C-137/02 – Faxworld) und vom 1.3.2012 (EuGH v. 1.3.2012 – C-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 11 Der Kommissionsvorschlag zur 6. EG-Richtlinie [1] sah in Art. 14 Teil A Abs. 1 Buchst. f ursprünglich vor, dass nur solche Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien seien, "die die selbstständigen Zusammenschlüsse von Angehörigen ärztlicher oder arztähnlicher Heilberufe an ihre Mitglieder für Zwecke ihrer steuerfreien Tätigkeiten erbringen". Dieser Vorschlag fü...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistungen an die Mitglieder

2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienend

Rz. 37 Die Leistungen der dem Personenzusammenschluss angeschlossenen Mitglieder müssen, seien sie nichtunternehmerisch oder steuerfrei, nach der entsprechenden Voraussetzung des § 4 Nr. 29 UStG dem Gemeinwohl dienen. Der Begriff des Gemeinwohls oder "dem Gemeinwohl dienend" wurde bisher im UStG nicht verwendet. Art. 132 MwStSystRL sieht Steuerbefreiungen vor, mit denen, wie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Mitglieder des Personenzusammenschlusses

Rz. 31 Mitglieder des begünstigten Personenzusammenschlusses müssen entweder Personen (juristische, natürliche Personen, Personengesellschaften) sein, die eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische (und damit nicht steuerbare) Tätigkeit (eine Tätigkeit, mit der eine Person i. S. d. MwStSystRL "nicht Steuerpflichtige" ist, ist in der Diktion des UStG eine "nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses

Rz. 43 Begünstigt nach § 4 Nr. 29 UStG sind ausdrücklich nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder, nicht aber Lieferungen. Somit ergeben sich in der Praxis insbesondere bei Leasingleistungen entsprechende Abgrenzungsprobleme. Leasingleistungen, die als Lieferungen anzusehen sind, wären nicht nach § 4 Nr. 29 UStG begünstigt. Nicht erforderlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Leistungen für unmittelbare Zwecke

Rz. 15 Es können nur die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses für unmittelbare Zwecke der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten seiner Mitglieder befreit sein. Eine nationale Regelung, dass die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses an seine Mitglieder befreit sind, wenn der Anteil der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Mitglieder 30 % (oder sogar 45 %) ihres Jahresumsat...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen: Mit BMF-Schr. v. 8.7.2021, BStBl. I 2021, 919, hat die Verwaltung geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist (= keine Unternehmereigenschaft bei Festvergütung bzw. bei max. 10 % variablem Anteil). Aus der Praxis sind zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 10 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG bestimmen sich ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind nur ehrenamtliche Tätigkeiten. Werden diese für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt[1], sind sie ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Rz. 11 Werden die ehrenamtlichen Tätigkeiten in einem ande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 8 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 26 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 9 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr