Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Erbschaftsteuer

Rz. 413 Erbschaftsteuerrechtlich gilt als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unter Bezugnahme auf die §§ 2303 ff. BGB. Dies bezieht sich auf den Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB, nach h. M.[1] einschließlich eines Zusatzpflichtteils nach § 2305 BGB (zur Kritik Rz. 424) und eines Pfl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Teilungsanordnung

Rz. 128 Der Erblasser kann testamentarisch Anordnungen für die Auseinandersetzung treffen, sog. Teilungsanordnungen.[1] In einer Teilungsanordnung wird z. B. festgelegt, welche bestimmten Nachlassgegenstände (insb. Grundstücke, Betriebsvermögen) einzelne Miterben bei der Auseinandersetzung erhalten sollen. Teilungsanordnungen setzen eine gesetzliche oder testamentarische Erb...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 3. Überblick über die Steuerbefreiung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Damit die Tätigkeit eines Arbeitnehmers begünstigt ist, muss die Auslandstätigkeit für einen EU-/EWR-Arbeitgeber (s. Ausführungen unter 4.) ausgeübt werden, eine begünstigte Tätigkeit (s. Ausführungen unter 5.) sein, die eine Mindestdauer von 3 Monate hat (s. Ausführungen unter 7.), in einem Staat ausgeübt werden, mit dem kein DBA geschlossen wurde (im Folgenden: ATE-Staat; s. b...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 1. Einleitung

Die Finanzverwaltung hatte für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[1] durch das BMF-Schreiben v. 31.10.1983 [2] zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft die in § 34c Abs. 5 EStG vorgesehene Befugnis zur steuerlichen Privilegierung ausländischer Einkünfte ausgeübt (sog. Auslandstätigkeitserlass – ATE 1983). Der ATE 1983 ist nunmehr durch den ATE 2022 [3] mit Wirkung für ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) Mindestbesteuerung

Neu ist auch der in Rz. 11 Nr. 3 des ATE 2022 vorgesehene Nachweis der Mindestbesteuerung. Rz. 15 des ATE 2022 enthält ein Beispiel zur Mindestbesteuerung. Beispiel Der Angestellte eines international tätigen Unternehmens im Bereich des Anlagenbaus erhält für seinen 10-monatigen Einsatz zur Inbetriebnahme einer Fabrik im Staat S (kein DBA mit Deutschland) ein Gehalt i.H.v. 11...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / a) Beantragung einer Freistellungsbescheinigung

Der Verzicht auf die Besteuerung im LSt-Verfahren ist nach ATE 2022 Rz. 16 vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstätten-FA zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen ESt entsprechenden Steuer unterliegen. Beachten Sie: Der Nachw...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / a) Neuerungen bei begünstigten Tätigkeiten

Aufgrund der Neuregelung durch den ATE 2022 greift für VZ ab 2023 die Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt zusätzlich bei der Tätigkeit des Einbaus, der Aufstellung, der Instandsetzung oder Wartung sonstiger Wirtschaftsgüter (WG). Beachten Sie: Diese WG müssen ausschließlich von EU-/EWR-Arbeitgebern hergestellt oder instandgesetzt bzw. gewartet werden; zu den sonstigen ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 4. EU-/EWR-Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in einem EU-/EWR-Staat haben (ATE 2022 Rz. 1). Nunmehr ausdrücklich enthaltener unionsrechtlicher Bezug: Der jetzt ausdrücklich enthaltene unionsrechtliche Bezug ist eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des EuGH in der Sache Petersen [7]. Danach ist es unionsrechtswidrig, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuersatz und Steuerbefreiungen

Rz. 135 Gemäß § 25a Abs. 5 S. 1 UStG ist auf die Bemessungsgrundlage stets der allgemeine Steuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG (seit 1.1.2007 also 19 %) anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz i. H. v. 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG sowie Nr. 53 der Anlage 2 zum UStG spielt keine Rolle. Rz. 136 Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für die innergemeinschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen im Inland

Rz. 42 Die Umsätze sind nur steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Das Inland ist in § 1 Abs. 2 UStG definiert als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG (Freihäfen) , der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Keine Anwendung von § 3c UStG und § 6a UStG

Rz. 147 § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG ordnet an, dass die sog. Versandhandelsregelung gem. § 3c UStG und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 6a UStG bei der Anwendung der Differenzbesteuerung nicht gelten. Damit hat das Ursprungslandprinzip uneingeschränkte Bedeutung, d. h. die Gegenstände – ausgenommen Neufahrzeuge, für die § 3c UStG lt. dessen Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dadurch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Lieferung an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet

Rz. 88 Die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG kann für alle Gegenstände in Anspruch genommen werden, die an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sind. Anders als noch § 25a UStG 1990 ist § 25a UStG nicht nur auf im Inland erworbene, sondern auf alle im Gemeinschaftsgebiet angeschafften Gebrauchtgegenstände anwendbar. Das bedeutet aber auch, dass Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 74 Während § 25a UStG 1990 wenigstens noch in seiner Überschrift von Gebrauchtfahrzeugen sprach, ohne diese aber im Gesetzestext ausdrücklich zu definieren, vermeidet § 25a UStG 1995 das Wort "Gebrauchtgegenstand" völlig – anders übrigens als die Vorgabe gem. Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL. Das deutsche Gesetz spricht nur von beweglichen körperlichen Gegenständen als O...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Option zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften

Rz. 149 § 25a Abs. 8 UStG gibt dem Wiederverkäufer das Recht, für jede Lieferung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten. Der Umsatz ist dann nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern, d. h., es gelten die Bemessungsgrundlagen gem. § 10 UStG. Nur wenn er die Gesamtmargenbildung gem. § 25a Abs. 4 UStG wählt (Rz. 127ff.), hat er diese Optionsmöglichkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) Koordinierung der Ansprüche im nationalen Recht

Zweck der Verfahren: Das Steuerkorrekturverfahren und das Reemtsma-Verfahren stehen nebeneinander und dienen dem Zweck, die Belastung, die sich aus einer irrtümlichen (nicht betrügerischen[57]) Fehlbehandlung für die Steuerpflichtigen ergibt, zu neutralisieren.[58] Dies entspricht dem Grundgedanken der Mehrwertsteuer, die grundsätzlich im unternehmerischen Bereich neutral se...mehr

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Steuerbefreiung bei Lieferung an Streitkräfte u. a. Einrichtungen (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b – d und f UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung von Lieferungen an bestimmte begünstigte Leistungsempfänger sind in den vergangenen Monaten verschiedene Änderungen eingetreten, auf die die Finanzverwaltung reagiert: In § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und Buchst. f UStG sind mit Wirkung ab dem 1.7.2022 Vorschriften zur Steuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gem...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3 Oldtimer und Steuerbefreiungen

2.3.1 Regelung bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens Vor dem Hintergrund, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird, kommen folgen fahrzeugbezogene oder persönliche Steuerbefreiungen bei zugeteilten Oldtimer-Kennzeichen nicht in Betracht: § 3 KraftStG – Ausnahmen von der Besteuerung § 3a K...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.2 Abwägung zu einzelnen Vergünstigungen

Ausnahmen von der Besteuerung – § 3 KraftStG Soweit ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Fahrzeugart oder das Halten von Fahrzeugen durch bestimmte Halter in vollem Umfang nach einer der Vorschriften des § 3 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, besteht aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, für dieses Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen na...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.1 Regelung bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens

Vor dem Hintergrund, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird, kommen folgen fahrzeugbezogene oder persönliche Steuerbefreiungen bei zugeteilten Oldtimer-Kennzeichen nicht in Betracht: § 3 KraftStG – Ausnahmen von der Besteuerung § 3a KraftStG – Vergünstigungen für Schwerbehinderte § 3b Kraft...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 3 Fazit / Praxishinweis

Im Ergebnis dürfte das Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 FZV für die Mehrzahl der Besitzer historischer Fahrzeuge die erste Wahl sein. Hier darf das Fahrzeug zwölf Monate betrieben werden, was auch die mitunter notwendigen Winterbewegungsfahrten ermöglicht. Die durchaus charmante Kombination aus Oldtimer-Kennzeichen und saisonaler Zulassung kommt in all den Fällen in Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sog. Stundenhotels

Rz. 10 Damit kann man die bereits am Rande des Gesetzgebungsverfahrens diskutierten Fälle der sog. Stundenhotels aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgrenzen: Die von diesen Betrieben üblicherweise angebotene stundenweise Überlassung von Räumen an Personen, damit diese in diesen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt ausüben oder empfangen können, betrifft nicht wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Steuersystematische Kritik an der Vorschrift

Rz. 6 Diese Gesetzgebungsmaßnahme war und ist, wie kaum ein anderes bei der USt in jüngerer Zeit, Gegenstand massiver Kritik sowohl in der Politik als auch in der Fachwelt – zumal letztlich keinerlei systematische Rechtfertigung für die Begünstigung dieser Umsätze zu finden ist. Das hauptsächlich vorgetragene Wettbewerbsargument überzeugt nicht, denn es besteht kein praktisc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 8 Begünstigt ist nur die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen. Insofern deckt sich der Anwendungsbereich der Norm nicht völlig mit der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gem. § 4 Nr. 12 UStG. Die Verpachtung z. B. eines ganzen Hotels fällt in den Fällen, in denen gem. § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet wird, nicht unter § 12 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beherbergung

Rz. 16 Die vom Gesetz nicht näher beschriebenen Aktivitäten der Beherbergung kennzeichnen die unternehmerische Tätigkeit des Vermieters. Begünstigt ist nicht die von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG ausgenommene bloße kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – das betrifft z. B. die in Rz. 13 erwähnten Unterkünfte für Übersiedler und Asylanten –, vielmehr m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Räume

Rz. 12 Die Räume müssen nicht in einem Gebäude liegen. Sie können sich z. B. auch auf einem Hotelschiff befinden oder in einem stationären Wohnwagen (sog. Mobilhomes). Auch Zelte können einen Raum darstellen (Rz. 20a). Bei rollenden Eisenbahnschlafwagen und Kabinen auf fahrenden Kreuzfahrtschiffen ist zwar auch regelmäßig eine Raumüberlassung an die darin untergebrachten Rei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Rechnungserteilung

Rz. 36 Die umsatzsteuerlichen Abgrenzungen der verschiedenen Leistungen schlagen auch auf die zutreffende Erteilung einer Rechnung gem. § 14 UStG durch. Die Pflicht zur Rechnungserteilung über die unter § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG fallende Leistung innerhalb von 6 Monaten ohne Rücksicht auf den umsatzsteuerlichen Status des Gasts ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG, weil es s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungsverkaufskommission

Rz. 14 Beispiel 1: Kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern Ausgangsfall: Ferienhaus im Inland Der im Inland ansässige Eigentümer E eines im Inland belegenen Ferienhauses beauftragt den im Inland ansässigen G, im eigenen Namen und für Rechnung des E Mieter für kurzfristige Ferienaufenthalte in seinem Ferienhaus zu besorgen. – Da G als Unternehmer in die Erbringung einer sons...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 3.1 Urteil zeigt, wie komplex die Beurteilung der Umsatzpflicht oder -freiheit ist

Ausnahme nach der bislang geltenden Rechtsprechung: Wird eine Immobilie gemäß § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei vermietet, fällt auch für die Vermietung der Garage, die zusammen mit einer Immobilie (z. B. Wohnung) vermietet wird, keine Umsatzsteuer an. Die Vermietung der Garage ist dann eine Nebenleistung, die der umsatzsteuerfreien Vermietung zuzurechnen ist. Entscheidend ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG gilt für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze ausführen (sie gilt im Übrigen auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen – § 24 Abs. 1 S. 2 UStG). Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG gehören, wenn sie Hilfsumsätze sind, nicht zum Gesamtumsatz der Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 3 UStG.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 4 Nr. 10 UStG regelt die Steuerbefreiung für zwei Arten von Versicherungsleistungen: Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. Versicherungsteuergesetzes – VersStG –[1]; diese Steuerbefreiung verhindert eine Doppelbelastung, weil Versicherungsprämien der Versicherungsteuer (VersSt) als besondere Verkehrsteuer unterliegen. Da seit 1995 der Regelsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.4 Nebenleistungen

Rz. 21 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 10 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht unter das VersStG fallen. Andererseits, wenn die Hauptleistung nicht nach § 4 Nr. 10 UStG steuerfrei ist, gilt dies entsprechend für Nebenleistungen, auch we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1980 sind im Gegensatz zu § 4 Nr. 9 UStG 1973[1] Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG. Diese klarstellende Neuformulierung bedeutet, dass alle auf der Basis eines Versicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen umsatzsteuerfrei sind, also nicht nur die Gewährung von Versicherungsschutz durch de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Nicht steuerfreie Umsätze

Rz. 49 Nicht unter § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG fallen Umsätze, die nicht auf einem Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG beruhen. Dies gilt insbesondere für sog. Kautionsversicherungen, durch die sich der Versicherer verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Diese Verträge gelten nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.3 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Unter § 4 Nr. 10 UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b bzw. § 3 Abs. 9a UStG. Damit ist insbesondere die unentgeltliche Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Unternehmer für private, nicht auf dem Arbeits- oder Dienstverhältnis beruhende Zwecke seines Personals nach § 4 Nr. 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.2 Verschaffung von Versicherungsschutz

Rz. 19 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes i. S. v. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz umfasst alle Versicherungsarten wie z. B. Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Diebstahl-, Feuer- und Hausra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsentgelt unterliegt nicht VersSt – § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG

Rz. 48 Die Steuerbefreiung für Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses gilt nach § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG auch dann, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der VersSt unterliegt. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen nach § 1 Abs. 2 bis 4 VersStG das Besteuerungsrecht nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern einem anderen EU-Mitgliedst...mehr