Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Hochschullehrer und Gastlehrer

Rz. 235 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Gastprofessoren, Gastlehrer und Gastforscher (soweit sie nicht Studenten iSv Art 20 OECD-MA sind [> Rz 225 ff]) kennt das OECD-MA keine Besonderheiten (vgl den Hinweis in Nr 11 des OECD-Musterkommentars zu Art 15). Gleichwohl enthalten zahlreiche DBA (zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 62 ff) besondere Regelungen, die zB dem Ansässi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / VI. Verfahrensvorschriften

Rz. 16 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Verzicht auf die Besteuerung im Steuerabzugsverfahren ist vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 313 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Neben dem MLI gibt es weitere völkerrechtliche Verträge, die entweder Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Organisationen und deren Beschäftige enthalten. Rz. 314 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3 besteht ein Abkommen vom 31.05.2013...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Familienangehörige

Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Den im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen eines Diplomaten oder Konsul werden grundsätzlich die gleichen Vorrechte gewährt (Art 37 Abs 1 iVm Art 24 WÜD; Art 49 Abs 1 WÜK). Während jedoch Diplomaten und Konsuln idR die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und im Empfangsstaat keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Studenten, Praktikanten, Auszubildende

Rz. 225 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Art 20 OECD-MA nimmt im Gastland bestimmte Bezüge von der Besteuerung aus, die ein Student, Praktikant oder Lehrling erhält, der sich in einem Vertragsstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält. Begünstigt ist eine Person, die in dem einen Vertragsstaat ansässig ist oder unmittelbar vor der Einreise in den anderen Staat (G...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / V. Nichtanwendung

Rz. 11 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diese Regelung gilt nicht, soweit der Arbeitslohn unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Kassen – einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank – gezahlt wird[1]; für das Merkmal der Zahlung aus einer inländischen öffentlichen Kasse gelten die Grundsätze von Abschnitt I in Verbindung mit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Familienangehörige

Rz. 15 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das WÜD und das WÜK gewähren nicht nur Diplomaten und Konsuln selbst, sondern auch deren Familienangehörigen Immunität und Steuerbefreiungen. Familienmitglieder iSd WÜD sind in erster Linie die Ehefrau sowie die minderjährigen Kinder eines Diplomaten, wenn sie in dessen Haushalt leben, wobei eine vorübergehende Abwesenheit, zB zum Studium, u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 52 EStG Anwendungsvorschriften

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1)[1] 1Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. 2Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese Fassung erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 31. Dezember 2021 endenden Lohnzah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21a [Forschungstätigkeit]

Rz. 1 § 4 Nr. 21a UStG war durch Art. 1 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 (UStÄndG 1997) v. 12.12.1996[1] in das UStG eingefügt worden. Die Bestimmung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Mit § 4 Nr. 21a UStG wurden die Umsätze der Hochschulen aus Forschungstätigkeit steuerbefreit. Nicht zur begünstigten Forschungstätigkeit gehörten Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung ...mehr

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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 5 Folgen nicht vollständiger oder fehlerhafter Rechnungsangaben bei Eingangs- und Ausgangsrechnungen

Eine Rechnung muss alle in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthalten. Das gilt sowohl für Rechnungen, die der Unternehmer selbst ausstellt als auch für Rechnungen, die er von anderen Unternehmern erhält. Erbringt der Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung, hat der Empfänger Anspruch, von ihm eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten. Eventuelle Fehler müssen au...mehr

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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 8.3.1 So wird der unzutreffende Ausweis korrigiert

Wie und wann der Fehler korrigiert wird, hängt natürlich davon ab, wer ihn entdeckt und wann er entdeckt wird. Wenn der Unternehmer die falsche Rechnung kurzfristig (innerhalb desselben Voranmeldungszeitraums) berichtigt und seinem Kunden übersendet, kann er sofort den richtigen Umsatzsteuerbetrag buchen. Hat der Unternehmer den Vorgang bereits gebucht, storniert er ihn und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 12 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG erstreckt sich auf Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um Leistungen der Eisenbahnen des Bundes; die Leistungen werden auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken bewirkt; Leistungsempfänger sind Eisenbahnve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen, nicht aber für sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG dient der Verwaltungsvereinfachung. Probleme der Umsatzbesteuerung im Grenzeisenbahnverkehr, die sich aus der Verflechtung der Eisenbahnen im Rahmen internationaler Übereinkommen ergeben, sollen vermieden werden. Die Eisenbahnen des Bundes erbringen auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstreck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug, Zusammenfallen mit anderen Befreiungen

Rz. 10 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus. [1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der Umsatzsteuer entlastet werden. Erst im Bestimmungsstaat unterliegen die Leistungen ggf. der Besteuerung (Einfuhrumsatzsteuer bei Drittstaaten, innergemeinschaftlicher Erwerb bei anderen EU-Mitgliedstaaten). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland

Rz. 27 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Leistungsempfänger eine Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland ist. Hierunter sind Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland zu verstehen. Nach Sinn und Zweck der Steuerbefreiung (Verwaltungsvereinfachung) muss es sich nicht um Unternehmen handeln, die sich im Besitz der (ausländischen) öffentlichen Hand befinden, sondern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Drittlandsabnehmer

Rz. 32 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer der Lieferung ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer ist. Der aus dem Liefergeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein im Drittlandsgebiet ansässiger Abnehmer sein. Drittlandsabnehmer i. S. d. § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG sind diejenigen Personen, die die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG war durch Gesetz v. 19.12.1985[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1987. Rz. 3 Die Neuregelung war während der Beratungen des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 von den Koalitionsparteien eingebracht worden.[2] Rz. 4 Durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[3] wurden in der Vorschrift die Begriffe Erhebungsgebiet/Außengeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Ausnahme für Beförderungsmittel, Paletten und Container

Rz. 43 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. c S. 2 UStG sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Ausnahme begründet sich daraus, dass die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern zollamtlich nicht besonders überwacht wird, somit Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Rz. 44 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Andere sonstige Leistungen (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 291 Unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Vermittlungs- und Beförderungsleistungen bis zu dem ersten bzw. einem weiteren Bestimmungsort sind auch die Kosten für andere sonstige Leistungen in die Bemessungsgrundlage der EUSt einzubeziehen. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.1996 durch Art. 20 Nr. 11 des JStG 1996 (BGBl I 1996, 1250; BStBl I 1996, 438) neu gefasst. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zollamtliche Bewilligung einer vorübergehenden Verwendung

Rz. 35 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist weiterhin, dass für die eingeführten Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannten Gebieten (also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg) bewilligt worden ist. Hiermit ist eines der besonderen Zollverfahren i. S. d. Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK[1] ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Beförderungskosten (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 273 Zur Bemessungsgrundlage der EUSt gehören nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UStG u. a. die auf den Gegenstand entfallenden Beförderungskosten bis zum ersten und ggf. einem weiteren Bestimmungsort im Unionsgebiet. Da EUSt nur für die Einfuhr im Inland anfällt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), bedeutet die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG, dass die Beförderungskosten bis zum betre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / II. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Grundsatz: Nach § 3b Abs. 1 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Zulagen für andere Erschwernisse sind nicht steuerfrei[1]. Unerheblich ist weiter, ob die Zahlung der Zuschläge auf gesetzlicher, tarifvertrag...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 1. Zuschläge neben dem Grundlohn

Grundlohn: Nach § 3b Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG ist Grundlohn der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Beachten Sie: Der laufende Arbeitslohn ist – wie sich aus § 39b EStG ergibt – von sonstigen Bezügen abzugrenzen. Laufender Arbeitslohn ist das dem Arbeitnehmer regelmäßig z...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / f) Belastende Tätigkeit nicht erforderlich

Eine Beschränkung der Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auf tatsächlich belastende Tätigkeiten während der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist im Gesetz nicht angelegt. Weder der Wortlaut noch der Sinn und Zweck der Vorschrift lassen Dahingehendes erkennen. Diese Auffassung liegt auch den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) zugrunde. Denn ...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 3. Zuschläge nicht Bestandteil einheitlicher Entlohnung

Notwendige Unterscheidung in den Vergütungsvereinbarungen: Die Zuschläge dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit der Arbeitnehmer sein. In den Vergütungsvereinbarungen muss hinreichend zwischen der Grundvergütung und den steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit u...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / IV. Empfehlung zur Gesetzesänderung vom Bundesrat

Empfehlung des Bundesrats: Der Bundesrat begrüßte im Rahmen seiner Beschlussempfehlungen zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz ausdrücklich, dass mit einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11b EStG die herausragenden Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie honoriert werden sollen. Unabhängig davon sollten aber aus Sicht des Bundesrates im Sektor der stationären un...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / 2. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit

Weite Auslegung des Begriffs: Zur tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG zählt nicht nur die eigentliche, arbeitsvertraglich geschuldete (Berufs-)Tätigkeit des Arbeitnehmers, sondern auch jede vom Arbeitgeber zu den begünstigten Zeiten verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit des Arbeitnehmer...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / d) Vergütungspflicht von Reisezeiten

Unerheblich für die Vergütungspflicht von Reisezeiten ist deren arbeitszeitrechtliche Einordnung nach § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG. Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit i.S.d. gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht – wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspfl...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / b) Einzelaufstellungen erforderlich

Zudem erfordert die Steuerfreiheit der Zuschläge grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit. Dadurch soll von vornherein gewährleistet werden, dass ausschließlich Zuschläge steuerfrei bleiben, bei denen betragsmäßig genau feststeht, dass sie nur für die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt ...mehr

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Steuerfreie Zuschläge für t... / c) "Versprochene Dienste" i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB

Zu den "versprochenen Diensten" i.S.d. § 611 Abs. 1 BGB zählt nicht nur die eigentliche berufliche Tätigkeit der Arbeitnehmer, sondern jede vom Arbeitgeber verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt. Beachten Sie: Hierzu kann – nach der Gestaltung im Einzelfall – auch die in de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Zuschläge für t... / a) Arbeitszeitrechtliche Einordnung ohne Bedeutung

Ohne Bedeutung für die Auslegung des Begriffs der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG ist hingegen die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG soll nach § 1 Nr. 1 ArbZG in erster Linie der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen. Die Herausnahme bestim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Zuschläge für t... / e) Zuschläge auf "passive" Tätigkeiten

Individuell belastende Tätigkeit unmaßgeblich: Dies gilt auch, soweit die Zuschläge auf etwaige "passive" Fahrzeiten entfallen. Unerheblich ist diesbezüglich weiter, ob sich die Reisezeiten für die Arbeitnehmer als individuell belastende Tätigkeit darstellen. Eine konkret individuell belastende Tätigkeit verlangt das Gesetz für die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- od...mehr