Rz. 15

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Das WÜD und das WÜK gewähren nicht nur Diplomaten und Konsuln selbst, sondern auch deren Familienangehörigen Immunität und Steuerbefreiungen. Familienmitglieder iSd WÜD sind in erster Linie die Ehefrau sowie die minderjährigen Kinder eines Diplomaten, wenn sie in dessen Haushalt leben, wobei eine vorübergehende Abwesenheit, zB zum Studium, unbeachtlich ist. Darüber hinaus sind diesbezügliche Familienmitglieder auch unverheiratete volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie nicht nur im Haushalt des Diplomaten leben, sondern zudem von diesem wirtschaftlich abhängig sind. Andere Familienmitglieder, zB die Eltern und Schwiegereltern, zählen grundsätzlich nicht zu den Familienangehörigen iSd WÜD. In Ausnahmefällen kann aber auch ihnen vom AA ein entsprechender Status eingeräumt werden (vgl H 3.29 EStH – Wiener Übereinkommen – Nr 4 und 5).

 

Rz. 16

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Gleichgeschlechtliche > Lebenspartner genießen die Vorrechte von Familienangehörigen, wenn sie die Lebenspartnerschaft nachweisen und der Entsendestaat Gegenseitigkeit bei der Behandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zusichert, was vom AA geprüft und ggf durch das Ausstellen eines Protokollausweises bestätigt wird.

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