Aufgrund der Neuregelung durch den ATE 2022 greift für VZ ab 2023 die Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt zusätzlich bei der Tätigkeit des Einbaus, der Aufstellung, der Instandsetzung oder Wartung sonstiger Wirtschaftsgüter (WG). Beachten Sie: Diese WG müssen ausschließlich von EU-/EWR-Arbeitgebern hergestellt oder instandgesetzt bzw. gewartet werden; zu den sonstigen WG zählen nach dem ATE 2022 u.a. Militärflug- und -fahrzeuge (ATE 2022 Rz. 2 Nr. 2). Die Ausweitung für sonstige WG gilt auch für in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungen ausländischer Arbeitgeber oder organisierende Tätigkeiten (ATE 2022 Rz. 3).

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