Der Verzicht auf die Besteuerung im LSt-Verfahren ist nach ATE 2022 Rz. 16 vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beim Betriebsstätten-FA zu beantragen (Freistellungsbescheinigung). Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraussichtlich einer der deutschen ESt entsprechenden Steuer unterliegen. Beachten Sie: Der Nachweis über die Höhe der Mindestbesteuerung nach ATE 2022 Rz. 11 Nr. 3 ist erst im Veranlagungsverfahren erforderlich.

Wurde glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach dem ATE vorliegen, kann nach ATE 2022 Rz. 17 S. 1 die Freistellungsbescheinigung erteilt werden, solange dem Arbeitgeber eine Änderung des LSt-Abzugs möglich ist (§ 41c EStG). Zur Glaubhaftmachung reichen Vertragsunterlagen bzw. (elektronischer) Schriftverkehr zwischen Personalabteilung und Arbeitnehmer aus (ATE 2022 Rz. 17).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge