Wird die gesamte wirtschaftliche Einheit für steuerbefreite Zwecke genutzt, so ist lediglich die Nummer der Steuerbefreiung auszuwählen. Die vollständige Auswahl der Steuerbefreiungsgründe sowie deren Beschreibung lassen sich der Ausfüllanleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung und den Hilfetexten in ELSTER entnehmen. Beispiele für Grundsteuerbefreiungstatbestände sind:

  • Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt wird,[1]
  • dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege,[2]
  • Grundbesitz, der für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung benutzt wird.[3]
 
Hinweis

Mehrere steuerbefreite Zwecke

Wird der gesamte Grundbesitz für mehrere steuerbefreite Zwecke genutzt, ist die überwiegende Nutzungsart für die einschlägige Grundsteuerbefreiungsvorschrift maßgeblich. Wohnungen sind stets steuerpflichtig, auch wenn der Grundbesitz für steuerbegünstigte Zwecke genutzt wird.[4]

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