Wird nur ein räumlich abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke genutzt, sind in der Anlage GW4 zwei Eintragungen vorzunehmen.

Einerseits ist der zu steuerbefreiten Zwecken genutzte Grundstücksteil zu erklären. Anzugeben sind konkret die Bezeichnung des Grundstückteils oder Gebäudes bzw. die Lage, die anteilige steuerbefreite Fläche in qm sowie die Nummer der Grundsteuerbefreiung aus der Anleitung bzw. den Hilfetexten in ELSTER. Jeder räumlich abgrenzbare Teil ist gesondert einzutragen.

Zusätzlich dazu ist auch immer die anteilige, nicht steuerbefreite Fläche, mit Bezeichnung/Lage bei der Nutzungsart "Flächenanteil, für den die Voraussetzung einer Befreiung nicht vorliegen" zu erklären.

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