Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung) richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, an dem diese Leistung tatsächlich erbracht wird.[1] Die Restaurationsleistung muss aber als sonstige Leistung anzusehen sein. Die Ortsregelung gilt nicht für Restaurationsleistungen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Verkehr zwischen Seehäfen

Rz. 41 Das Wasserfahrzeug muss sich im Verkehr zwischen einem inländischen und einem ausländischen Seehafen oder zwischen zwei ausländischen Seehäfen befinden. Ein Seehafen ist ein Hafen, der mit den für den Verkehr mit Seeschiffen (Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt) erforderlichen Anlagen und Einrichtungen – z. B. für Güterumschlag, Ein- und Aussteigen von Passagieren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nebenleistungen

Rz. 32 Soweit es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer anderen Hauptleistung (insbesondere Personenbeförderung) handelt, gelten die allgemeinen Grundsätze über die Einheitlichkeit der Leistung. Ist ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang als ein unteilbares Ganzes anzusehen, kommt es dara...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt

Rz. 35 Die begünstigten Restaurationsumsätze müssen im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt bewirkt werden. Der Begriff der Seeschifffahrt ist weder im Zolltarif noch im UStG selbst definiert. Zum Begriff der Erwerbsseeschifffahrt s. Abschn. 8.1 Abs. 2 S. 6ff. Rz. 36 Bei den begünstigten Schiffen muss es sich um Wasserfahrzeuge handeln, die für die Seeschifffah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt

Rz. 33 Der Gesetzeswortlaut "die Abgabe … zum Verzehr an Ort und Stelle … im Verkehr mit Wasserfahrzeugen …" macht deutlich, dass die Abgabe der Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an Bord der Wasserfahrzeuge stattfinden muss. D. h., dass die Restaurationsumsätze außerhalb der Wasserfahrzeuge, z. B. durch eine entsprechende Verkaufsstelle in einem Hafen, von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG war durch Gesetz v. 23.6.1998[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 27.6.1998 (Art. 9 Abs. 1 des Änderungsgesetzes). Mit der Neuregelung sollte den (umsatzsteuerrechtlichen) Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung[2] insbesondere für den Bereich des Fährverkehrs an Bord von Seeschiffen, für den für inländische Unternehmer Wettbewer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle

Rz. 29 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG setzt voraus, dass eine Abgabe von Speisen und Getränken an einen Leistungsempfänger erfolgt. Dabei ist dem Begriff "Abgabe" keine besondere Bedeutung beizumessen. Er drückt aus, dass es sich nach der EuGH-Rechtsprechung bei einem Restaurationsumsatz, bei dem die Dienstleistungselemente überwiegen, nicht um eine Liefer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einnahmen aus Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag eines Bonusprogramms

Der vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen im Rahmen eines Bonus-Programms gezahlte Aufstockungsbetrag ist auch dann gem. § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, wenn die Auszahlung des Bonus erst nach Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Denn ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ATZG ist, dass die persönlichen Voraussetzungen gem. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.2 Unzulässige Inpflichtnahme der depotführenden Stellen durch § 45b EStG

Rz. 6 Die auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG werden vom Staat nach den Grundsätzen der Inpflicht- bzw. Indienstnahme als "Erfüllungsgehilfen"[1] verpflichtet, den KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. EStG vorzunehmen. Das BVerfG hat diese Inpflichtnahme bisher regelmäßig gebilligt.[2] Die auszahlenden Stellen (etwa Kreditinstitute) sind als inländische juristische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

4.1 Umsätze der Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (bis 17.12.2019) Rz. 53 Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG war (bis 17.12.2019; ab 18.12.2019 ist § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG gestrichen)[1] die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 14 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten [1] zu beachten. Da die nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze bewirken können, haben sie insbesondere § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 15 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.[1] Nach dieser Richtlinienvorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Zweck der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist die Entlastung der dort genannten Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger. Die Vorschrift ist wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund dafür bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu vermindern. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Umsätze der Versicherungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (bis 17.12.2019)

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG war (bis 17.12.2019; ab 18.12.2019 ist § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG gestrichen)[1] die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Als Brillenteile waren insbesondere Gläser und B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Einrichtungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist sowohl personen- als auch umsatzbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, der gesetzlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Abs. 1 SGB II, der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistungen der Sammel- und Verteilungsstelle für das Institutskennzeichen (SVI)

Rz. 57 Das SVI ist eine Organisation der Spitzenverbände der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Versorgungsverwaltungen der Länder. Die Spitzenverbände (insoweit eine Arbeitsgemeinschaft) als Vergabestellen übernehmen für ihren Zuständigkeitsbereich die Vergabe der in § 293 SGB V geregelten Institutskennzeichen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 60 Hilfsgeschäfte[1], die im Rahmen des Unternehmens der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen getätigt werden, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Im Einzelfall kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 28 UStG eingreifen oder die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG zur Anwendung kommen. Rz. 61 Steuerfrei nach § 4 Nr. 15 UStG dürften aber Hilfsgesc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG bis 31.12.2014)

Rz. 23 Bis 31.12.2014 galt nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke" und seit dem 1.1.2015 gilt die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung der Personalgestellung (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG ab 1.1.2015)

Rz. 31 Ab 1.1.2015 gilt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG für die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr. 23 UStG sowie § 4 Nr. 25 UStG genannten Tätigkeiten und für Zwecke geistlichen Beistands (zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung der Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften und von Betriebshelfern (§ 4 Nr. 27 Buchst. b UStG)

4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens dre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 27 UStG regelt eine Steuerbefreiung für bestimmte Personalgestellungen im kirchlichen und weltanschaulichen Bereich[1] und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.[2] Die Vorschrift beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und dient im Hinblick auf Buchst. a der umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung. Die Befreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG erstreckt sich ins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften/Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Rz. 3 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Die amtliche Begründung hierfür lautet[1]: "Durch die Vorschrift wird aus sozialen Gründen insbesondere die Schwesterngestellung an Krankenhäuser und Altenheime sowie die Gestellung von Ordensangehörigen an Schulen und Kirchengemeinden von der USt befreit. Die Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Gestellung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und von Betriebshelfern (§ 4 Nr. 27 Buchst. b UStG)

Rz. 8 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG war zum 1.1.980 zunächst in Form zweier Steuerermäßigungstatbestände [1] eingeführt worden. Diese Steuerermäßigungen waren im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein UStG (BT-Drs. 8/1779) noch nicht enthalten gewesen. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b UStG (1980) ging auf die Beschlussempfehlung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll mitarbeitenden Famil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter den Buchstaben b), g), h) und i) genannten Tätigkeiten und für Zwecke geistlichen Beistandes". Befreit sind damit Personalgestellungen für folgende Zwecke: Krankenhausbeh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG umfasst ab 1.1.2015 die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal, wie z. B. die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Begünstigt nach der Vorschrift als leistende Unternehmer sind ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

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Steuerbefreiung von Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder (zu § 4 Nr. 29 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020[1] wurde über § 4 Nr. 29 UStG national die Möglichkeit geschaffen, dass für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Leistungen die Steuerbefreiung auch für Leistungen gilt, die sog. Kostengemeinschaften an ihre Mitglieder ausführen. Die Regelung war aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden. Die Finanzverwaltung hat jetzt erstmals zu dieser neu...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 110 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind bestimmte im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende sonstige Leistungen ausgenommen, also steuerpflichtig. Dies sind zum einen die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland.[1] Steuerpflichtig sind auch sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 27 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen nach § 4 Nr. 3 S. 3 UStG vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann nach § 4 Nr. 3 S. 4 UStG mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Der BMF hat von dieser Ermächtigung durch die §§ 20 und 21 UStDV Gebrauch gemacht. Rz. 28 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 3 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 117 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das BMF kann mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Der BMF hat von dieser Ermächtigung durch die §§ 20 und 21 UStDV Gebrauch gemacht. Damit ist der dort geregelte Beleg- und Buchnachweis materi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 25 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind folgende – im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende – Leistungen ausgenommen, d. h. sie sind steuerpflichtig: die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland, also die entsprechenden Beförderungen von Gegenständen, die sich in einem zollamtlich bewilli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG) Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber bewirk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnliche Sac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen im Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderungen von Gegenständen nach heutiger Prägung war erstmals in § 4 Nr. 5 UStG 1967 enthalten. Danach waren steuerfrei: "die Beförderungen von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr und im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr sowie die Besorgung dieser Leistungen". Zuvor (§ 4 Nr. 9 UStG 1951) waren die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG

Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die Nachweise im Geltungsbereich der UStDV, also im Inland führen.[1] Die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Andere sonstige Leistungen

Rz. 63 Als andere sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG kommen insbesondere in Betracht: Güterbeförderungen, die nach vorangegangener grenzüberschreitender Beförderung oder Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr zu einem ersten innergemeinschaftlichen Bestimmungsort nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden, z. B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Buchnachweis

Rz. 130 Der Buchnachweis ist neben dem Belegnachweis die zweite Voraussetzung für die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 UStG. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UStDV ist bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr, auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet oder auf einen eingeführten Gegenstand bezieht, der im externen Versandverfahren in das Drittlandsg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.2 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 124 Nach § 20 Abs. 2 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet bezieht, durch – im Inland zu führende – Belege nachweisen, dass die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind. Dieser Nachweis ist wie andere Belegnachweise auch Voraussetzung für die Steuerbef...mehr