Rz. 33

Der Gesetzeswortlaut "die Abgabe … zum Verzehr an Ort und Stelle … im Verkehr mit Wasserfahrzeugen …" macht deutlich, dass die Abgabe der Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an Bord der Wasserfahrzeuge stattfinden muss. D. h., dass die Restaurationsumsätze außerhalb der Wasserfahrzeuge, z. B. durch eine entsprechende Verkaufsstelle in einem Hafen, von der Steuerbefreiung nicht erfasst werden. Für die Bestimmung, ob die Abgabe der Speisen und Getränke an Bord des Wasserfahrzeugs erfolgt ist, ist nicht der Ort des Restaurationsumsatzes im umsatzsteuerlichen Sinne[1], sondern vielmehr der tatsächliche Übergabeort der Speisen und Getränke i. V. m. einem tatsächlichen Verzehr der Speisen und Getränke an bzw. in den entsprechenden Vorrichtungen maßgeblich.

 

Rz. 34

Die Formulierung "im Verkehr" setzt voraus, dass der Zeitpunkt der sonstigen Leistung während der Fahrt des Schiffs zwischen den maßgeblichen Seehäfen liegen muss. D. h., der Zeitpunkt der sonstigen Leistung muss innerhalb des Zeitraums liegen, nach dem der Reisende zugestiegen ist und bevor er das Beförderungsmittel wieder verlassen hat und sich darüber hinaus das Beförderungsmittel von seinem Abgangsort (inländischer oder ausländischer Seehafen) bis zu seinem Ankunftsort (inländischer oder ausländischer Seehafen) fortbewegt hat. Dieser Zeitraum umfasst somit auch die Zeiten nach dem Zustieg und vor dem Starten/Ablegen und nach dem Landen/Anlegen und vor dem Verlassen des Beförderungsmittels, d. h. auch die Vor- und Nachlaufzeiten zur eigentlichen Fortbewegung des Wasserfahrzeugs. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich eine Beförderung zwischen einem inländischen und ausländischen oder zwischen zwei ausländischen Seehäfen stattgefunden hat. Deshalb kann auch ein Restaurationsumsatz infolge der Ortsregelung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG unterliegen, wenn sich das Wasserfahrzeug auf dem Weg vom Inland in das Drittlandsgebiet befindet und die Restaurationsleistung tatsächlich noch im Inland stattfindet.

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