Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 23 § 4 Nr. 3 UStG betrifft bzw. befreit nur sonstige Leistungen. Die Vorschrift gilt nicht für Lieferungen[1], es sei denn, es handelt sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer unter § 4 Nr. 3 UStG fallenden – steuerfreien – sonstigen Leistung. In diesem Fall teilt die Lieferung das Schicksal der sonstigen Leistung und ist ebenfalls steuerfrei (z. B. die Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 nicht gilt (§ 4 Nr. 3 S. 2 UStG)

Rz. 113 Nach § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist die Steuerbefreiung – nach dieser Vorschrift – für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Beförderungen von und nach den Regionen Azoren und Madeira (§ 4 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 99 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG sind steuerfrei auch die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Diese Befreiung ist atypisch, weil es sich insoweit um innergemeinschaftliche Güterbeförderungen handelt, die grundsätzlich am Abgangsort der Beförderung steuerbar und steuerpflichtig sind.[1] Denn die aut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände (§ 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 UStG)

Rz. 111 Beförderungen aus einem Freihafen in das Inland sowie die Besorgung dieser Beförderungen sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, wenn sich die beförderten Gegenstände in einer zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelung [1] oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung [2] befunden haben. Die Freihafenanteile dieser Beförderungen sind wie Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Einzelfälle

Rz. 132 Ein Bestattungsunternehmer, der Leichen ins Ausland überführt und hierfür Sarg und Sargausstattung beschafft sowie die notwendigen Formalitäten erledigt, erbringt weder eine Lieferung noch eine Beförderungsleistung, sondern eine (einheitliche) sonstige Leistung. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG und § 4 Nr. 1 UStG findet keine Anwendung.[1] Andere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen von § 4 Nr. 3 UStG

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die Leistungen im Inland steuerbar sind. Zum Leerlaufen der Steuerbefreiung in vielen Fällen ab 1.1.2010 vgl. Rz. 6. Eine Leistung ist im Inland steuerbar, wenn der Ort der Leistung[1] im Inland liegt. Weiterhin gilt die Bedingung, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Eingeführte Gegenstände unter Verfahren der zollamtlich vorübergehenden Verwendung

Rz. 104 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist zum einen, dass sich die Leistungen unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen. Zum Begriff der Unmittelbarkeit vgl. Rz. 72ff. Die Gegenstände müssen bereits eingeführt sein, d. h. die Einfuhr i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG hat bereits stattgefunden. Es handelt sich also nicht um Gegenstände der Einfuhr i. S. d. § 4 Nr. 3 B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Belegnachweis

9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die Nachweise...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.3 Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. b und c UStG

Rz. 128 Die Beförderungen von Gegenständen von und nach den Regionen Azoren und Madeira sind ebenfalls belegmäßig nachzuweisen. Als Nachweisbelege können – wie bei den anderen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen – insbesondere die vorgeschriebenen Frachturkunden (z. B. Frachtbrief, Konnossement), der schriftliche Speditionsauftrag, das im Speditionsgewerbe übliche Borde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten

Rz. 107 Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die zollamtliche Bewilligung für eine vorübergehende Verwendung der eingeführten Gegenstände in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten erteilt worden ist, also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 UStG Rz. 1ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 24 Die fünf Tatbestände der Steuerbefreiung sind folgende: die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich diese Leistungen (nach 1. bis. 3.) unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Leistungsempfänger ist ausländischer Auftraggeber

Rz. 108 Die nach § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG begünstigte sonstige Leistung muss an einen ausländischen Auftraggeber i. S. d. § 7 Abs. 2 UStG als Leistungsempfänger erbracht werden. Der aus dem Umsatzgeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein ausländischer Auftraggeber sein. Mit dieser Voraussetzung soll bei Leistungen an andere Auftraggeber ein unversteuerter Letztver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistungen im Rahmen der Dienstleistungskommission

Rz. 29 Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung gem. § 4 Nr. 3 UStG eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung gem. § 3 Abs. 11 UStG als an ihn und von ihm erbracht. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG kommt dann unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für beide Leistungsfiktio...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Ein Steuerpflichtiger ist ab 1.7.2022 mit seinen Umsätzen steuerfrei, die in Schweden aus dem Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen während eines Steuerjahres erzielt werden, wenn: der Umsatz im Steuerjahr 80.000 SEK (vorher: 30.000 SEK) nicht übersteigt; und der Umsatz in keinem der beiden unmittelbar vorangegangenen Steuerjahre 80.000 SEK überstiegen hat. Die Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf bestimmte eingeführte Gegenstände beziehen (§ 4 Nr. 3 Buchst. c UStG)

Rz. 102 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG sind auch sonstige Leistungen steuerbefreit, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten bewilligt worden ist, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber[1] ist. Diese Regelung gilt also wie in den voran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen (§ 4 Nr. 3 Buchst. c S. 2 UStG)

Rz. 112 Nach § 4 Nr. 3 Buchst. c S. 2 UStG sind die dort genannten sonstigen Leistungen, die sich auf eingeführte Gegenstände beziehen, steuerpflichtig, wenn es sich bei den Gegenständen um Beförderungsmittel, Paletten und Container handelt. Zum Begriff der Beförderungsmittel vgl. § 3a UStG Rz. 1ff. Für diese Gegenstände wird eine vorübergehende Verwendung nur unter den enge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr

Rz. 61 In § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG wird ausdrücklich der internationale Eisenbahnverkehr angesprochen. Dies hat seinen Grund darin, dass das Schienennetz der nationalen Eisenbahnverwaltungen gewöhnlich an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets und damit des umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiets endet, sodass von den Unternehmern im internationalen Eisenbahnverkehr grds. kein...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 3. "Erklärung über die Versendereigenschaft"

Bestätigung des Kunden: Alternativ könnte sich F für jeden Transport von M.E. mitteilen lassen, ob diese "liefernder Unternehmer" ist oder nicht. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 7 UStAE nennt ausdrücklich beispielhaft eine "beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft".[44] Insbesondere bei festen Kundenbeziehungen könnten also die Kunden, die immer als "liefernde Unterneh...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 2. "Unmittelbarkeit" bei Art. 146 MwStSystRL

Bisher keine "Unmittelbarkeit": Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des Art. 146 MwStSystRL (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa und Buchst. c UStG etc.) in Titel IX, Kapitel 6 (Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr) hat der EuGH bis vor wenigen Jahren ein wie auch immer geartetes Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nicht gesehen. Sachverhalt EuGH-F...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 1. "Unmittelbarkeit" bei Art. 148 MwStSystRL

Keine klare Linie: Der EuGH hat sich verschiedentlich mit der Frage befasst, ob für die Steuerbefreiung des Art. 148 MwStSystRL (§ 4 Nr. 2 UStG) in Titel IX, Kapitel 7 (Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen) der Richtlinie erforderlich ist, dass der jeweilige Umsatz "unmittelbar" an den Betreiber eines Seeschiffs/Luftfahrzeugs erbracht wird. Hierbei hat e...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 1. Versender und Empfänger

Versender und Empfänger lt. BMF: Das BMF sagte hierzu in seinem Schreiben vom 27.9.2021, "Versender" sei der liefernde Unternehmer, "Empfänger" sei der Abnehmer des Gegenstandes.[36] EuGH spricht nicht von lieferndem Unternehmer oder Abnehmer: Aus der EuGH-Entscheidung vom 29.6.2017 ergibt sich allerdings nicht, dass die Personen, die den Auftragnehmer im vorgelegten Fall mit...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / a) Einfuhr

Wann ist eine "Einfuhr" gegeben? Eine Definition der "Einfuhr" enthalten weder das UStG noch das Zollrecht.[5] Zollrechtlich ist eine Einfuhr ein Realakt, nämlich das endgültige oder vorübergehende Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union.[6] Der davon abweichende umsatzsteuerliche Begriff der Einfuhr lässt sich anhand der Art. 30, 60 f. und 70 f. MwStSystRL bestimmen....mehr

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Exportnation Deutschland? (... / c) Schreiben vom 27.9.2021

Zweite Neuregelung: Nach 1 ½ jähriger Bedenkphase veröffentlichte das BMF dann mit Schreiben vom 27.9.2021 den nächsten Teil der geänderten Verwaltungsauffassung. Hiermit wurde zunächst einmal die Änderung in Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE wieder kassiert. Stattdessen wurden die neuen Regelungen nun – zumindest formell halbwegs zutreffend[18] – in Abschn. 4.3.4. UStAE eingefügt...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / b) Deutsche Finanzverwaltung – Schreiben vom 6.2.2020

Erste Neuregelung: Die deutsche Finanzverwaltung überraschte die Fachwelt dann – leider ohne vorherige Anhörung der Praxis – am 6.2.2020 mit einer Änderung des UStAE, indem sie Abschn. 4.3.2. Abs. 4 UStAE neu fasste und dort einfügte, dass die Steuerbefreiung[12] grundsätzlich nur für die Leistung des Hauptfrachtführers, nicht aber für die Leistungen der Unterfrachtführer in...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / 1. Zweck des Vorsteuerabzugs

Steuerliche Belastung entsprechend einer Inlandslieferung: Die Besteuerung der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland mit der EUSt soll die aus dem Drittland eingeführten Gegenstände ebenso mit inländischer Steuer belasten, wie diese bei einer entsprechenden Inlandslieferung mit Umsatzsteuer belastet wären. Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Nr....mehr

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Exportnation Deutschland? (... / III. Erforderlichkeit?

Anwendung von EuGH-Urteilen ...: Zunächst stellt sich natürlich die Frage, ob es eine Notwendigkeit gab, diese Neuregelungen im UStAE zu implementieren. Diese Frage ist im Grunde genommen zu bejahen. Schließlich sind die Behörden eines Mitgliedstaats verpflichtet, das Mehrwertsteuerrecht unionsrechtskonform in seiner Auslegung durch den EuGH anzuwenden. Außerdem hatte der Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Heilbäder

Rz. 34 Der Heilbäderbegriff wird in Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE erläutert. Hier muss nach der Rechtslage bis 30.6.2015 und der Rechtslage ab 1.7.2015 unterschieden werden. Rz. 35 Nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE in der bis 30.6.2015 geltenden Fassung fielen unter die begünstigten Heilbäder Heilbäder aus anerkannten, natürlichen Heilquellen (Mineralquellen, Thermalquellen, Gasque...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 45 Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von Saunaleistungen in einem Fitnessbetrieb aufgrund eines Kombinationsvertrags eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung ist, ist bereits deshalb nicht klärungsbedürftig, weil in der Gestattung der Nutzung der Sauna selbst bei Vorliegen mehrerer Umsätze keine nach § 12 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf ihre bedeuts...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendung der Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG

Erwirbt die A-GmbH in einem Wirtschaftsjahr in getrennten Verträgen Beteiligungen an der B-GmbH, die teils über und teils unter 10 % liegen, so sind die jeweils über 10 % liegenden Anteilserwerbe nach § 8b Abs. 4 S. 6 KStG auf den Beginn des Kalenderjahres rückzubeziehen mit der Folge, dass das Tatbestandsmerkmal in § 8b Abs. 4 S. 1 KStG "Beteiligung zu Beginn des Kalenderja...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Berichtigungspflicht

Rz. 5 Gem. § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind Stpfl. unter den näheren Voraussetzungen dieser Vorschrift verpflichtet, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Erklärung anzuzeigen und diese zu berichtigen. Diese Verpflichtung besteht nach wohl h.A. nicht nur für Steuererklärungen[1], sondern auch für Anzeigen i. S. d. § 30 ErbStG.[2] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Durchführung der Zusammenrechnung (§ 14 Abs. 1 S. 1–3 ErbStG)

Rz. 18 Die Zusammenrechnung hat für alle Erwerbe zu erfolgen, die – berechnet vom letzten Erwerb an – nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Addition der einzelnen Erwerbe hat dergestalt zu erfolgen, dass der bei den früheren Zuwendungen (Vorerwerbe) berücksichtigte persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG zunächst unbeachtet bleibt. Die Vorerwerbe werden also mit ihrem da...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Überprüfung der Steuererklärung; Berichtigungspflicht

Rz. 8 Die Steuererklärungsvordrucke verlangen die Erklärung, dass die Angabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurde.[1] Nach AEAO zu § 88 Nr. 2 (m. w. N.) sind die Finanzämter nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf alle möglichen Fallgestaltungen zu durchforschen. Für den Regelfall soll davon ausgegangen werden, dass die Angaben des Stpfl. vollständig und richtig sin...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Zusammenrechnung mit früheren Erwerben (§ 37a Abs. 4 ErbStG)

Rz. 20 Nach § 14 ErbStG sind mehrere innerhalb von 10 Jahren derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammenzurechnen und im Ergebnis wie ein Erwerb zu behandeln. Als frühere Erwerbe i. S. d. § 14 ErbStG sind nach § 37a Abs. 4 ErbStG auch solche zu behandeln, die vor dem 1.1.1991 dem ErbStG-DDR unterlegen haben. Einzelheiten zur Zusammenrechnung, insbesondere zur Maßg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nicht unter die Steuerbefreiung fallende Umsätze

Rz. 41 Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG aufgezählten Umsätze: Lieferungen von Energieerzeugnissen i. S. d. § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG und von Alkoholerzeugnissen i. S. d. Alkoholsteuergesetzes, wenn der Blinde für diese Erzeugnisse Energiesteuer oder Alkoholsteuer zu entrichten hat, und Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG – blinde Unternehmer

2.1 Überblick Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG – Blindenwerkstätten

3.1 Überblick Rz. 61 Steuerfrei sind nach der Vorschrift im Gegensatz zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG nur bestimmte Umsätze bestimmter Unternehmer. Bei den Unternehmern darf es sich nur handeln um: nicht unter § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG fallende Inhaber anerkannter Blindenwerkstätten (also keine blinden Inhaber) oder anerkannte Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten. Rz. 62 Steuerf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 18 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 19 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten. Ausdrücklich nachzuweisen ist nach der Vorschrift lediglich die Blindheit; der Nachweis ist nach den für die Besteuerung des Einkommens maßgebenden Vorschriften zu f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Branntweine (bis 31.12.2017)

Rz. 47 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Branntweinen ist auf das Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG)[1] zurückzugreifen.[2] Dies galt jedoch nur noch bis 31.12.2017. Rz. 48 Nach § 130 Abs. 1 BranntwMonG unterliegen Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG. Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorschrift die Steuerbefreiung für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein in ein Umsat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr